2.114.1 (bru1p): 1. Politische Lage.

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1. Politische Lage.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung und führte aus, daß er dem Reichspräsidenten vorgeschlagen habe, die Frage der Umbildung oder Neubildung der Reichsregierung mit größter Ruhe zu behandeln. Von manchen Seiten werde die Auffassung vertreten, Hugenberg und den Nationalsozialisten die Verantwortung zu überlassen, dann würde der Nimbus dieser Parteien bald vorübergehen1. Aus staatspolitischen Gründen könne er nicht die Auffassung vertreten, daß die Verantwortung jetzt Hugenberg und den Nationalsozialisten überlassen werden solle. Leider sei es bei der jetzigen Zusammensetzung des Reichstags ganz unmöglich, die erforderliche Zweidrittelmehrheit für ein Ermächtigungsgesetz2 zu erhalten, da die Deutschnationalen und die Sozialdemokraten für dieses Gesetz stimmen müßten, was ihm unmöglich erscheine. Die jetzige Reichsregierung müsse nach seiner Ansicht im Amte bleiben. Nur durch Ruhe und sachliche Arbeit könne man Deutschland helfen.

Der Reichskanzler bat sodann den Reichsminister der Finanzen zur Finanzlage und den Reichsarbeitsminister zu der Frage der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung das Wort zu ergreifen.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen führte aus, daß er nicht gewagt habe, den Bericht über die Augusteinnahmen vor den Wahlen herauszubringen. Im August seien auf allen Steuergebieten mit Ausnahme des Gebietes des Tabaks Steuerausfälle zu verzeichnen3. Außerdem träten an ihn neue Anforderungen heran. Er habe 5 Millionen RM der Getreidegesellschaft für Stützungszwecke und 5 Millionen RM der Knappschaft geben müssen. Auf keinen Fall wolle er, der Reichsminister der Finanzen, sich dauernd durch Darlehen helfen. Nur im äußersten Notfalle werde er vielleicht einmal einen Überbrückungskredit in Anspruch nehmen. Die Preissenkungsaktion habe nach Ansicht der Bevölkerung nichts genützt. Er könne diese Ansicht allerdings nicht ganz teilen. Bei der jetzigen Lage sehe er nur den Vorteil,[430] daß Kredite leicht zu erhalten sein würden, weil niemand in Deutschland etwas unternehme.

Wegen des Schicksals des Pensionskürzungsgesetzes in den gesetzgebenden Körperschaften habe er schwere Bedenken4. Er rechne damit, daß in dem Gesetz eine allgemeine Pensionshöchstgrenze von 12 000 M eingeführt werde. Die notwendigen Zahlungen könnten bis zum 15. Dezember geleistet werden. Die weitere Situation könne er nicht übersehen. Auf jeden Fall müsse in dem Etat für 1931 noch mehr gespart werden. Grundsätzlich stimme er dem Reichskanzler dahin zu, daß das Reichskabinett zunächst im Amte bleiben solle und die Regierung die Ruhe nicht verlieren dürfe.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß er im wesentlichen den Standpunkt des Reichskanzlers und des Stellvertreters des Reichskanzlers teile. Auch nach seiner Auffassung müsse die Reichsregierung im Amte bleiben.

Die finanzielle Lage der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung werde in nächster Zeit sich wieder höchst kritisch gestalten. Um dieser Situation Rechnung zu tragen, sehe er zwei Möglichkeiten. Entweder müßten die Beiträge um 2% auf 6½% erhöht werden, oder es finde nur eine Beitragserhöhung um 1% statt, verbunden mit einer Reduzierung der Leistungen der Arbeitslosenversicherungsanstalt von 26 Wochen auf 18 Wochen. Folge man dem zweiten Vorschlage, würden größere Aufwendungen für die Krisenfürsorge erforderlich sein. Der Deutsche Städtetag tage in der nächsten Woche5 und werde sich auch mit dieser Situation unter dem Gesichtspunkt der schwierigen finanziellen Lage der Gemeinden befassen6. Er sei auch bereit, bei der Krisenfürsorge noch einige Reformen durchzuführen, durch die Ersparnisse erzielt werden könnten. Z. B. sei er bereit, die Bedürftigkeitsprüfung schärfer durchzuführen. Er sei auch bereit, die Unterstützungssätze in der Krisenfürsorge den Sätzen in der Wohlfahrtspflege anzupassen. Nach seiner Ansicht würden die Unterstützungsberechtigten in der Krisenfürsorge monatlich um je 45 000 zunehmen, so daß am 1. März 1931 mit 750 000 Unterstützungsberechtigten in der Krisenfürsorge zu rechnen sei7.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen vertrat die Auffassung, daß die Lohn- und Gehaltsempfänger noch einmal zu einer erhöhten Reichshilfe herangezogen werden müßten, um das Defizit in der Arbeitslosenversicherungsanstalt zu decken. Die Wirtschaft müsse möglichst geschont werden.

[431] Der Reichskanzler erklärte es für das beste, wenn zunächst in Einzelbesprechungen zwischen ihm, dem Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen sowie dem Reichsarbeitsminister die entscheidenden Punkte geklärt würden. Alsdann müsse sich das Reichskabinett in einer Sitzung am 23. September nachmittags8, die gegebenenfalls am 24. September vormittags ihre Fortsetzung finden könne, über die zu ergreifenden Reformmaßnahmen schlüssig werden.

Es bestand Übereinstimmung über folgende amtliche Verlautbarung:

Berlin, den 16. September.

Unter dem Vorsitz des Reichskanzlers Dr. Brüning trat heute das Reichskabinett in einen Meinungsaustausch über die durch die Wahlen geschaffene politische Lage ein. Es bestand die einmütige Auffassung, daß die Reichsregierung das im Sommer in Angriff genommene Programm einer sachlichen Arbeit zur Lösung der wirtschaftlichen, finanzpolitischen und sozialpolitischen Aufgaben mit allem Nachdruck soweit zu fördern hat, daß dem neuen Reichstag bestimmte Vorlagen zugeleitet werden können9.

Fußnoten

1

Vgl. hierzu den in Dok. Nr. 113 erwähnten Artikel der Berliner Börsen-Zeitung.

2

Die Notwendigkeit eines Ermächtigungsgesetzes hatte das Kabinett im Juni 1930 beraten (Dok. Nr. 53, P. 1, Dok. Nr. 54 und Dok. Nr. 56).

3

Die Steuer- und Zolleinnahmen des Reichs betrugen im Juli 1930 1.097.012.498,11 RM, im August 763.002.769,90 RM; die Tabaksteuer erbrachte im Juli 88.230.492,61 RM, im August 94.603.767 RM (RMinBl. 58 (1930), S. 530 und 551; vgl. auch die Übersicht im Stat. Jb. f. das Dt. Reich 50 (1931), S. 450).

4

Zum Pensionskürzungsges. s. Dok. Nr. 108, P. 1 und Dok. Nr. 109, P. 4.

5

Der Dt. Städtetag tagte am 26.9.30 in Dresden (Schultheß 1930, S. 197 f.).

6

Am 2.10.30 übersandte Präs. Mulert dem RK eine Entschließung der Hauptversammlung des Dt. Städtetages über „Arbeitslosenversicherung und Gemeindehaushalt“; die Entschließung beklagte die Trennung von ALV und Krisenfürsorge, die zu einer untragbaren Belastung der Gemeinden geführt habe. Als sofortige Abhilfemaßnahmen bis zu einer endgültigen Neuregelung forderte der Städtetag die unbefristete Ausdehnung der Krisenfürsorge auf alle Berufe und die Übernahme des Gemeindefünftels bei der Krisenfürsorge auf das Reich (R 43 I /2038 , Bl. 203–204).

7

Laut Stat. Jb. f. das Dt. Reich 50 (1931), S. 308 gab es am 28.2.31 907 665 Hauptunterstützungsempfänger in der Krisenfürsorge.

8

S. Dok. Nr. 116, P. 1.

9

Das Kommuniqué wurde in der DAZ Nr. 431–432 am 17.9.30 veröffentlicht.

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