2.103.2 (bru1p): 2. Verstärkung der Regierungspropaganda während der Wahlzeit.

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2. Verstärkung der Regierungspropaganda während der Wahlzeit.

Der Reichskanzler führte aus, daß die bisherigen Methoden der Vertretung und Propagierung der Maßnahmen der Reichsregierung in der Presse absolut unzulänglich seien und einer erheblichen Verstärkung bedürfen. Er habe im Einvernehmen mit der Reichspressestelle Vorschläge darüber ausarbeiten lassen, wie man zu besseren und wirksameren Ergebnissen kommen könne.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei trug den wesentlichen Inhalt dieser Vorschläge, die in der anliegenden Skizze kurz zusammengefaßt sind, vor (Anl. 1)2. Er bezifferte die Höhe des voraussichtlich notwendig werdenden finanziellen Bedarfs auf 8–10 000 M.

In der Aussprache wurden die gemachten Vorschläge allseitig gebilligt.

Der Reichskanzler sagte auf Wunsch zu, daß der Staatssekretär in der Reichskanzlei den Ressorts das wesentliche Ergebnis der beschlossenen Maßnahmen in einem besonderen Schreiben mitteilen werde. Dieses Schreiben hat den aus der Anlage 2 ersichtlichen Wortlaut3.

Der Reichskanzler stellte ferner fest, daß das Kabinett auch mit der Verausgabung der erforderlich werdenden Kosten einverstanden ist. Die Kosten sollen in erster Linie aus dem vom Reichsminister des Innern verwalteten Fonds zum Schutze der Republik entnommen werden, der gegebenenfalls zu verstärken ist, weil der Hauptzweck der verstärkten Propaganda in der Abwehr radikaler Strömungen liegt. Diese Art der Finanzierung wurde auch von dem Reichssparkommissar für unbedenklich gehalten.

Fußnoten

2

Im Anhang zu diesem Dokument abgedruckt.

3

Das Schreiben (R 43 I /1446 , Bl. 45–46) ist hier nicht abgedruckt, da es inhaltlich mit der Anlage 1 übereinstimmt.

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