2.3.2 (ma11p): 2. Fürsorgemaßnahmen.

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2. Fürsorgemaßnahmen.

Generalkommissar Schmid führte einleitend aus, daß bezüglich der Fürsorge für Gefangene und Flüchtlinge feierliche Zusagen früherer Regierungen vorlägen und daß es Anstandspflicht sei, diese Zusagen einzuhalten.

Der Reichsarbeitsminister stimmte grundsätzlich mit dieser Auffassung überein, wies aber darauf hin, daß die Bedürftigkeit der Flüchtlinge nachgewiesen werden müsse und daß es nicht angängig sei, hohe Beträge auch nicht bedürftigen Flüchtlingen auszuzahlen.

Der Vizekanzler stimmte dieser Auffassung zu, stellte aber noch besonders fest, daß grundsätzlich Zahlungen notwendig seien.

Der Reichsminister der Finanzen betonte, daß Fürsorge für die freien Berufe nicht nötig sei.

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