1.30.4 (str2p): 4. Kartoffelkredite (außerhalb der Tagesordnung).

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4. Kartoffelkredite (außerhalb der Tagesordnung)9.

9

S. hierzu Dok. Nr. 136, P. 10 u. Dok. Nr. 141.

[Während RVM, RArbM, RWiM und RIM dafür eintreten, den Reichsbeamten mit Ausfallgarantien private Kreditaufnahmen zur Beschaffung von Kartoffeln zu ermöglichen10, lehnen RFM und MinDir. von Schlieben wegen der Folgewirkungen für Länder- und Kommunalbeamte sowie die übrige Bevölkerung diese Maßnahme ab.]

10

In einem Schreiben vom 16. 10. hatte der RVM die RM und das Büro des RPräs. darauf aufmerksam gemacht, daß die Erbitterung unter dem Personal wachse und die Unruhe zunehme, da nichts zur Beschaffung von Kartoffeln unternommen werde: „Der Erzeugerpreis einschließlich Fracht und Zufuhr für einen Zentner Kartoffeln beträgt nach der heutigen Marklage etwa 2,5 Goldmark. Der Bedienstete benötigt, um sich beispielsweise mit 10 Zentner Kartoffeln einzudecken, hiernach etwa 25 Milliarden Mark. So hohe Ausgaben auf einmal zu leisten, sind die Bediensteten bis in die höheren Gehaltsklassen hinauf nicht imstande […] Bei der Zusammenballung des Eisenbahnpersonals an bestimmten Orten und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß dem Personal die zum Transport der Eisenbahn übergebenen Kartoffeln anvertraut sind, steht Schlimmes zu befürchten.“ Werde nicht unverzüglich eine Hilfsaktion eingeleitet, sei zu befürchten, daß im Winter weitaus größere Kosten entstehen würden (R 43 I /1388 , Bl. 215). ORegR Offermann berichtete am 17.10.23 in einem Vermerk für den RK, der RArbM trete dafür ein, daß das RFMin. einen Kredit gewähre, und wolle deshalb mit dem RFM Fühlung aufnehmen (R 43 I /1263 , Bl. 212).

Es wird beschlossen:

1.

Eine Kreditgewährung für Kartoffeln in der bisherigen Weise ist in Anbetracht der Finanzlage ausgeschlossen.

2.

Dagegen ist das Kabinett damit einverstanden, daß falls bei den einzelnen Verwaltungsstellen geeignete und kreditwürdige Zweckverbände vorhanden sind, die anderweitige Kredite erhalten, der Reichsminister der Finanzen ermächtigt ist, die Bürgschaft für diese Kredite zu übernehmen. Diese Ermächtigung erstreckt sich nicht auf die Bürgschaftsübernahme gegenüber Ländern u. Gemeinden.

[608] Der Reichsminister der Finanzen erklärt, daß dieser Beschluß auf Grund der Kriegsvollmachten und nicht auf Grund des Ermächtigungsgesetzes durchgeführt werden solle11.

11

Über die Ausführung des Kabinettsbeschlusses fand im RFMin. am 19. 10. eine Besprechung statt, in der die Bürgschaftserklärung erörtert und die verantwortliche Tätigkeit der Zweckverbände und der von ihnen zur Beschaffung der Kartoffeln zu wählenden Ausschüsse geklärt wurde (R 43 I /2636 ). Zur weiteren Entwicklung der Ernährungslage s. Dok. Nr. 172.

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