1.81.3 (wir2p): 3. Ernennung eines Mitglieds zum vorläufigen Reichswirtschaftsrat durch die Reichsregierung.

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3. Ernennung eines Mitglieds zum vorläufigen Reichswirtschaftsrat durch die Reichsregierung.

Das Kabinett stimmte der Ernennung des in der Vorlage genannten Professors Dr. Heyde zu3.

3

Gemäß Kabinettsbeschluß vom 8.2.1922 [siehe Dok. Nr. 204, P. 1] sollte an die Stelle Rathenaus ein von der Gesellschaft für soziale Reform benanntes Mitglied treten. Die Gesellschaft hatte Heyde benannt (Schreiben des RWiM vom 7.7.1922 in R 43 I /1194 , Bl. 192).

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