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2. Realsteuern.
Das Kabinett setzte die in der Nachmittagssitzung des 25. September unterbrochene Beratung über den Umbau des Realsteuersystems fort7.
Ministerialdirektor Dr. Dorn berichtete, daß der auf Grund der bisherigen Besprechungen in Aussicht genommene Plan, im Jahre 1931 165 000 Wohnungen mit Hauszinssteuermitteln und weitere 50 000 Wohnungen auf andere Weise auf Grund von Mietbauverträgen zu finanzieren, inzwischen durch Einzelbesprechungen weiter gefördert worden sei. An diesen Einzelbesprechungen habe sich insbesondere auch der Reichsbankpräsident beteiligt. Eine Einigung zwischen den Herren des Reichsfinanzministeriums einerseits und dem Referenten des Reichsarbeitsministeriums sei indessen noch nicht erzielt worden. Das Reichsfinanzministerium glaube, daß von dem bisher verbauten Betrag des Hauszinssteueraufkommens von insgesamt 800 Millionen RM in Zukunft ein Betrag von 400 Millionen RM für Zwecke der Realsteuersenkung freigemacht werden könne, während das Reichsarbeitsministerium die frei zu machende Summe aus dem Hauszinssteuereinkommen auf nur 200 Millionen RM beziffere. Der Unterschied ergebe sich daraus, daß das Reichsfinanzministerium die Hauszinshypotheken auf 2500 RM je Wohnung bemesse, während das Reichsarbeitsministerium eine Hauszinshypothek von 4000 RM für notwendig erachte. Das Reichsfinanzministerium glaube, mit 2500 RM auskommen zu können, wenn man sich bei der I B Hypothek von etwa 1500 RM je Wohnung auf eine Reichsgarantie oder auf Zinsverbilligungszuschüsse von etwa 15 RM je Wohnung für die Dauer der Amortisationszeit beschränke. Der Reichsbankpräsident halte es durchaus für möglich, daß sich das erforderliche Privatkapital finden werde.
Der Reichsminister der Finanzen und Staatssekretär Schäffer ergänzten diese Ausführungen, insbesondere meinte Staatssekretär Schäffer, daß es allerhöchste Zeit sei, das Privatkapital wieder für die Bautätigkeit zu interessieren. In den letzten zehn Jahren habe die private Bautätigkeit fast völlig darniedergelegen. Fast alles, was gebaut worden sei, sei mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Mit diesen Methoden müsse nunmehr entschieden Schluß gemacht werden, und es sei die höchste Zeit, daß die Reichsregierung einen deutlich in die Erscheinung tretenden Schritt zur Überleitung der öffentlichen Bautätigkeit auf die private Bauwirtschaft mache. Man könne sich auch vor entscheidenden Entschlüssen noch mit den maßgeblichen Bankinstituten in Verbindung setzen,[455] um festzustellen, inwieweit und unter welchen Bedingungen Privatkapital für die Ankurbelung der privaten Bautätigkeit verfügbar sein werde.
Sodann erörterte das Kabinett auf der Grundlage der bereits im August erörterten Vorschläge die Frage der Senkung der Realsteuern8. Man war allgemein der Auffassung, daß eine praktisch fühlbare Entlastung nur erzielt werden könne, wenn ein Betrag von 400 Millionen RM für die Senkungszwecke verfügbar gemacht werde. Diese Auffassung vertrat insbesondere auch der Reichsarbeitsminister. Dieser Betrag würde ausreichen, um die Gewerbesteuern durchgängig um 20 v.H. und die Grundvermögenssteuer durchgängig um 10% zu ermäßigen. In der Aussprache ergab sich, daß die Ermäßigung jedoch nicht schematisch durchgeführt werden kann wegen der derzeitigen stark unterschiedlichen Lage in den einzelnen Teilen des Reichs. Insbesondere wurde die Bildung eines starken Ausgleichsfonds zur bevorzugten Berücksichtigung besonders notleidender Gemeinden allgemein für erforderlich gehalten.
Der Reichsarbeitsminister beharrte auf seinem Standpunkt, daß der Betrag von 400 Millionen RM aus Hauszinssteuermitteln nicht freigemacht werden könne. Er regte an, daß etwa 200 Millionen dieser Summe auf andere Weise im Etat freigemacht werden müßten, etwa durch stärkere Heranziehung von Abstrichen bei den Personalausgaben.
Eine Einigung wurde nicht erzielt. Auf Vorschlag des Reichskanzlers wurde die Weiterberatung auf die Nachmittagssitzung vertagt. Inzwischen sollen die in der bisherigen Aussprache gegebenen Anregungen weiter verfolgt werden.