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III. Außerhalb der Tagesordnung.
Nach Vorschlag des Herrn Ministerialdirektors v. Schlieben beschloß das Kabinett, in der Frage der Besoldung der Beamten des besetzten Gebiets Ausnahmen nicht eintreten zu lassen. Dies bezieht sich vor allem auf die Stadt Köln12. Auch Trier und Aachen sollen nicht bevorzugt behandelt werden.