Verbesserter Datenexport (Juli 2024)
Sie können Suchergebnisse im Online-Gedenkbuch „als CSV exportieren“ und lokal speichern. Der Umfang der exportierbaren Informationen wurde nun erheblich erweitert. Soweit bekannt bzw. zutreffend werden neben Angaben zur Person nun auch Wohnorte und Angaben zu Inhaftierungen, zur Deportation, zu einer vorhergehenden Emigration, zu einer Abschiebung, sowie Todesangaben mit exportiert. Zudem enthält der Export nun jeweils einen Direktlink zum Eintrag im Online-Gedenkbuch.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Online-Gedenkbuch aufgrund von Ergänzungen und Korrekturen veränderlich sind. Es bietet sich an, den jeweils gespeicherten Stand zu datieren.
Inhalt
Einleitung
Im Gedenkbuch
„Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
in Deutschland 1933-1945“ kann mittels einer Suchmaske gezielt nach Personen recherchiert
werden. Darüber hinaus sind Informationen zur Entstehung des Gedenkbuchs zu
finden, zur Verfolgung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung im Deutschen
Reich 1933-1945 und zur Abschiebung polnischer Juden aus dem Deutschen Reich
1938/39. Zusätzlich wird eine chronologische Auflistung der Deportationen aus
dem Deutschen Reich (einschließlich Österreich, dem Protektorat Böhmen und
Mähren und den sudetendeutschen Gebieten), aus Belgien, Frankreich, Luxemburg
und den Niederlanden bereitgestellt.
Im Gedenkbuch werden alle ermordeten oder anderweitig verfolgungsbedingt
verstorbenen Jüdinnen und Juden dokumentiert, die zwischen 1933 und 1945 im
Deutschen Reich und zwar in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, freiwillig ihren
Wohnsitz genommen hatten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Mit der
Bezeichnung „Jüdisch“ folgt das Gedenkbuch – notgedrungen – der damals
geltenden Definition, wonach diejenigen, die einen jüdischen Großelternteil hatten,
als „Vierteljuden“ bezeichnet wurden.
Ergänzungen und Korrekturen
Die Onlineversion ermöglicht es, Ergänzungen und
Korrekturen, die sich auch aus den umfangreichen Rückmeldungen von Nutzer/innen
des Gedenkbuchs ergeben, sukzessive zu veröffentlichen.
Trotz laufender Bemühungen um Ergänzung und Verifizierung
der vorhandenen Informationen ist das Gedenkbuch immer noch nicht vollständig. Das
Bundesarchiv ist weiterhin an Ihren Korrekturen und Ergänzungen interessiert.
Bitte melden Sie sich bei uns:
- Nutzen Sie zur
Übermittlung das Formular „Korrekturvorschlag senden“ unter dem jeweiligen
Personeneintrag direkt im Online-Gedenkbuch oder
- schicken Sie uns
eine E-Mail an folgende Adresse: gedenkbuch@bundesarchiv.de.
Das Bundesarchiv bedankt sich bei allen Nutzerinnen und
Nutzern, die seine Arbeit zur Dokumentation der Judenverfolgung bislang unterstützt
haben und ist auch zukünftig für entsprechende Mitteilungen dankbar.
Hinweise zur Darstellung der Personenangaben
Im Gedenkbuch „Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945“ werden, sofern bekannt, ausschließlich
folgende Angaben dokumentiert:
- Nachname, Vorname, ggf. Geburtsname, ggf. Pseudonym.
- Geburtsdatum und Geburtsort: Der Name des Geburtsorts
ergibt sich aus der jeweiligen zeitgenössischen Bezeichnung (bezogen auf den
Zeitpunkt der Geburt der betreffenden Person).
- Wohnorte: Chronologisch werden die zwischen 1933 und 1945
freiwillig gewählten Wohnorte im Deutschen Reich aufgeführt.
- Abschiebung: Hier wird die Abschiebung nach Polen 1938/1939 dokumentiert,
soweit bekannt, mit Angabe des Zeitpunktes der Abschiebung.
- Inhaftierung/Internierung: Daten und Orte von Lager- oder Haftaufenthalten.
- Emigration: Zeitpunkt der Auswanderung und Nennung des Ziellands.
- Deportation: Angabe des Ortes, an dem der Deportationszug abfuhr,
mit Abfahrtsdatum und Zielort sowie gegebenenfalls weitere Transporte mit Datum
und Zielort.
- Todesdatum: Die Angabe des Todesdatums erfolgt nur, wenn dieses
eindeutig bekannt ist.
- Todesort: Die Angabe des Todesorts erfolgt nur, wenn dieser
eindeutig bekannt ist.
- Zusätzlich wird dokumentiert, ob
die Person angesichts der Verfolgung Selbstmord begangen hat, Opfer der NS-„Euthanasie“
geworden ist oder, ob eine amtliche Todeserklärung vorliegt.
Um wissenschaftlichen Ansprüchen
gerecht zu werden, dokumentiert das Bundesarchiv ausschließlich Daten, die
eindeutig durch schriftliche Quellen belegt sind.
Trotz laufender Bemühungen sind
die oben aufgeführten Daten nicht für jede im Gedenkbuch dokumentierte Person
bekannt. Das Bundesarchiv bleibt deshalb an Korrekturvorschlägen und
Ergänzungen interessiert. Bitte nutzen Sie dazu entweder die Möglichkeit „Korrekturvorschlag
senden“, die Ihnen bei jedem Personeneintrag angeboten wird, oder die Mailadresse
gedenkbuch@bundesarchiv.de.
Entstehung des Gedenkbuchs „Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945“
Das erste Gedenkbuch
Ausgehend von der Initiative der israelischen Gedenkstätte
Yad Vashem erging 1960 ein Rundschreiben des Bundesministers des Innern an die
Länder und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland mit der Aufforderung, Quellen
zur jüdischen Bevölkerung zusammenzustellen. Diese sollten als Grundlage für die
Erarbeitung eines Gedenkbuchs genutzt werden.
Ziel des Gedenkbuchs war es, alle jüdischen Opfer der
Shoah aus Deutschland zu dokumentieren, also auch diejenigen, die im Zuge des
Novemberpogroms 1938 ermordet worden waren, die 1938/1939 im Rahmen der so genannten
„Polenaktion“ aus Deutschland abgeschobenen polnischen Juden und Jüdinnen,
diejenigen, die angesichts der verzweifelten Situation Selbstmord begingen, und
diejenigen, die zunächst ins Ausland fliehen konnten, aber letztendlich von
dort aus in Vernichtungslager und -zentren deportiert wurden.
Das Bundesarchiv wurde von der Bundesregierung mit der
Recherche für das Gedenkbuch beauftragt. Dessen erste Auflage erschien 1986 unter
dem Titel „Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945“ in Zusammenarbeit mit dem
Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes in Arolsen und beruhte im
Wesentlichen auf den dort gesammelten Quellen und Informationen. Das Buch
verzeichnete insgesamt ungefähr 128.000 Namen von jüdischen Opfern.
Das zweite Gedenkbuch
Nach dem Ende des Kalten Krieges wurden insbesondere
in zahlreichen mittel- und osteuropäischen Staaten in großem Umfang Quellen für
die internationale Forschung ohne die vorherigen Beschränkungen zugänglich. Das
Bundesarchiv begann daher Mitte der 1990er Jahre mit einer umfassenden
Neubearbeitung des Gedenkbuchs. Dabei sollten erstmalig systematisch Opfer
Berücksichtigung finden,
- die aus dem Gebiet stammten, das später das
Territorium der Deutschen Demokratischen Republik bildete,
- die in den ehemaligen deutschen Gebieten im Osten wohnhaft
waren.
Die Ergänzungskarten der Volkszählung 1939
Für diese Neubearbeitung war ein Quellenbestand besonders
wichtig: die so genannten Ergänzungskarten der
Volkszählung vom 17. Mai 1939. Als diese Anfang der 1990er Jahre durch die Übernahme des Zentralen
Staatsarchivs der DDR ins Bundesarchiv kamen, wurden sie dem Bestand R 1509
Reichssippenamt zugeordnet.
Auf den Ergänzungskarten waren alle in einem Haushalt
lebenden Personen hinsichtlich ihrer „Rasse“-Zugehörigkeit auf der Grundlage
des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre
erfasst worden. Sofern ein Haushaltsmitglied mindestens ein jüdisches
Großelternteil angegeben hatte, gelangten die Karten nach der regulären
statistischen Auswertung zum Reichssippenamt. Aus der Gesamtheit der Ergänzungskarten
entstand im Statistischen Reichsamt die „Reichskartei der Juden und jüdischen
Mischlinge“.
Die Ergänzungskarten sind zu 85 Prozent überliefert
und inzwischen auch digitalisiert. Damit ist ein großer Teil der in Deutschland
unmittelbar vor dem Holocaust lebenden Juden namentlich bekannt. Mithilfe
dieser Ergänzungskarten konnte die Datenqualität und -dichte im Gedenkbuch
enorm verbessert werden.
Weitere Quellen aus dem In- und Ausland
Aber auch andere Quellen, überwiegend von Dritten,
wurden und werden bis heute sukzessive ausgewertet und die Daten den jeweiligen
Personen in der Datenbank zugeordnet.
Besondere Aufmerksamkeit galt der weiteren
Präzisierung der Deportationsabläufe sowie der Erhebung von in- und
ausländischen Quellen zur Emigration zwischen 1933 bis 1939, also vor der
Volkszählung am 17. Mai 1939. Dadurch konnte das Verfolgungsschicksal vieler
Emigrant/innen, die vor allem in westeuropäische Ländern geflohen waren, genauer
nachgezeichnet werden.
Außerdem flossen Korrekturen und Ergänzungen aus den
zahlreichen Zuschriften, die das Bundesarchiv im Laufe der Jahre erhielt, in
die Neubearbeitung des Gedenkbuchs ein.
Im Mai 2006 stellte das Bundesarchiv die zweite, wesentlich
erweiterte Auflage des Gedenkbuches vor. Es umfasste vier Bände mit 150.000
Personeneinträgen. Die Dokumentation zu den einzelnen Personen wurde in dieser
Auflage um folgende Daten erweitert: Wohnort, Deportationsverlauf und
-daten, Abschiebung nach Polen, NS-„Euthanasie“ und Selbstmord.
Diese zweite Auflage war die letzte Fassung des
Gedenkbuchs in gedruckter Form.
Das Online-Gedenkbuch
Seit 2007 steht das Gedenkbuch auf der Internetseite
des Bundesarchivs online und wird rege genutzt, kommentiert und korrigiert. Die
Arbeit am Gedenkbuch ist keinesfalls abgeschlossen, sondern eine
work-in-progress. Weiterhin sind wir zum einen um die Erschließung neuer
Quellen bemüht, vor allem um noch bestehende Desiderate zu bearbeiten, zum
anderen sind wir mit der Pflege der vorhandenen Daten beschäftigt.
Das Ausmaß der Änderungen wird an der Anzahl der
dokumentierten Personen deutlich: Enthielt die gedruckte Fassung von 2006 noch
149.625 Namen jüdischer Opfer, so umfasst das Online-Gedenkbuch 176.475 Namen
(Stand: Februar 2020).
Im Unterschied zur Druckversion dokumentiert die
Onlineversion auch rund 7000 Personen, die Ende Oktober 1938 oder im Sommer
1939 nach Polen, häufig in den Grenzort Bentschen (Zbaszyn), abgeschoben
wurden. Auch wenn Einzelnen noch die Flucht gelungen sein könnte, so ist die
überwiegende Mehrzahl doch später Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgungsmaßnahmen geworden. Daher wurde dieser Personenkreis ins Gedenkbuch
aufgenommen, sofern nicht Informationen über eine erfolgreiche Emigration oder
ähnliches vorlagen. Die Abgeschobenen lassen sich durch entsprechende Eintragungen
im Feld „Abschiebung“ suchen.
Die Residentenliste
Mit dem Gedenkbuch auf das Engste verknüpft ist die
Arbeit an der Datenbank „Liste der jüdischen Einwohner
im Deutschen Reich 1933 – 1945 in den Grenzen vom 31.12.1937“ („Residentenliste“). Dieses erstmals 2002/2003 zur Prüfung von Entschädigungsansprüchen
jüdischer Versicherungsnehmer/innen entwickelte und mit Mitteln der Stiftung
„Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ geförderte Vorhaben gehört seit 2008 zu
den Daueraufgaben des Bundesarchivs. Auf der Grundlage des Gedenkbuchs entstand
damals die Datenbank „Residentenliste“, in der alle jüdischen Einwohner/innen
des Deutschen Reichs, die dort zwischen 1933 und 1945 freiwillig ihren Wohnsitz
genommen hatten, dokumentiert werden sollten. Diese Datenbank wird kurz „Residentenliste“
genannt.
Die „Residentenliste“ ist Benutzer/innen des
Bundesarchivs aus Gründen des Datenschutzes der Überlebenden und Betroffenen
sowie aufgrund verschiedener bilateraler Vereinbarungen mit Datengeber/innen
und wegen ihres noch unvollständigen Bearbeitungsstands nicht direkt
zugänglich. Das Bundesarchiv erteilt daraus aber nach den Vorgaben des Bundesarchivgesetzes Auskunft.
Die Verfolgung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland 1933-1945
Am 31. Januar 1933 wurde der NSDAP die Macht im Staat
übertragen. Die neuen Machthaber erließen nach und nach Verordnungen, mit deren
Hilfe sie etliche Bürger- und Freiheitsrechte einschränkten oder abschafften
sowie die Gleichschaltung des deutschen Staats und der deutschen Gesellschaft vorantrieben.
Mit den beiden infolge des Reichstagsbrands erlassenen Notverordnungen vom 28.
Februar 1933 wurde der permanente Ausnahmezustand verhängt.
Am 1. April 1933 begann mit dem so genannten Aprilboykott
eine Serie von sukzessiv erlassenen antisemitischen Gesetzen und
Terrormaßnahmen, in deren Folge viele Jüdinnen und Juden aus dem Deutschen
Reich flohen. Die Entrechtung der jüdischen Bevölkerung wurde in hohem Tempo
betrieben: Menschen wurden ausgebürgert oder zu Staatsangehörigen mit minderen
Rechten degradiert.[1]
Seit 1935 leiteten die Machthaber die „Entjudung“ der Wirtschaft ein, nach dem
Novemberpogrom 1938 setzte die „Zwangsarisierung“ von Betrieben in jüdischem
Besitz ein.[2]
Waren bei der Volkszählung im Juni 1933 noch 502.799
der insgesamt 65 Millionen Einwohner/innen jüdisch[3], sank die
Gesamtzahl der jüdischen Bevölkerung zum Jahresende 1937 auf 400.000 Jüdinnen
und Juden. Der Großteil von ihnen, 140.000, lebte in Berlin.[4]
Am 17. Mai 1939 erfolgte eine weitere Volkszählung. Diese
„Volks-, Berufs- und Betriebszählung“ mit den vorausgegangenen von 1925 und
1933 zu vergleichen, ist kaum möglich. Zum einen hatte sich das Territorium des
Deutschen Reichs durch die „Heimholung“ des Saarlandes im März 1935, die
Annexion Österreichs im März 1938 und des Sudetengebietes im September 1938 deutlich
vergrößert. Zum anderen wurde das Judentum nicht mehr als
Religionsgemeinschaft, sondern als „Rasse“ definiert und erfasst. Rund 80
Millionen Bürgerinnen und Bürger des Deutschen Reichs inklusive des
annektierten Österreich und Sudetenlands sowie des Saarlands wurden erfasst. Ziele
dieser Volkszählung waren die Erfassung der jüdischen Bevölkerung sowie die
Registrierung von wehrfähigen Männern und arbeitsfähigen Frauen im Hinblick auf
die geplante Mobilisierung. Die Auswertung, so vermeldete es das Statistische
Reichsamt, ergab, dass es zum Zeitpunkt der Volkszählung 330.892 „Volljuden“,
72.738 jüdische „Mischlinge 1. Grades“ und 42.811 jüdische „Mischlinge 2.
Grades“ gab.[5]
39.466 so genannte Volljuden hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit,
davon kamen die meisten aus Polen.[6]
Trotz der territorialen Expansion des Deutschen Reiches
war unübersehbar, dass im Ergebnis die Gesamtzahl der jüdischen Bevölkerung im
alten Reichsgebiet auf 233.973 zurückgegangen war.[7] Diese
Verringerung um mehr als 266.000 Personen resultiert zum einen aus der Flucht
von Juden und Jüdinnen aus Deutschland, aber auch aus dem Sterbefallüberschuss,
der infolge von Überalterung sowie dem starken Geburtenrückgang bereits seit
langem festzustellen war.
Emigration und Überalterung waren jedoch nicht die
einzigen Gründe. So wurden etwa 17.000 vorrangig männliche erwachsene Juden mit
polnischer Staatsangehörigkeit am 28. und 29. Oktober 1938 zu
Übergangsbahnhöfen an der Grenze zu Polen gebracht. In lokalen Zügen wurden sie
nach Polen weiterbefördert, die meisten von ihnen jedoch noch im Laufe der
Nacht zu Fuß über die Grenze gejagt. Andere wurden in einem Lager bei Bentschen
(Zbaszyn) interniert.[8]
Ein Großteil der nach Polen abgeschobenen Juden gelangte in andere polnische
Städte und Ghettos. Starben sie nicht an den dortigen Arbeits- und
Lebensbedingungen, so fielen sie in der Folgezeit den brutalen
Vernichtungsaktionen zum Opfer.
Diese „Polenaktion“ hatte weitreichende Folgen. Zu den
Abgeschobenen gehörten die Eltern des aus Hannover stammenden Herschel
Grynszpan, der dann am 7. November 1938 in Paris ein Attentat auf den deutschen
Diplomaten Ernst vom Rath verübte. Sein Tod diente den nationalsozialistischen
Machthabern anschließend als Vorwand für den unter anderem von der SA, SS und HJ
initiierten Novemberpogrom, dem sich Teile der Bevölkerung anschlossen. Einige
Hundert Juden verloren ihr Leben, reichsweit wurden über 2000 Synagogen niedergebrannt,
massenhaft Wohnungen und Häuser, Geschäfte, Hachschara-Lager, Waisenhäuser und
andere jüdische Einrichtungen zerstört und geplündert und etwa 30.000 Juden in die
Konzentrationslager Sachsenhausen, Buchenwald und Dachau verschleppt.[9]
Die Mehrzahl der Inhaftierten wurde nach wenigen Tagen oder Wochen wieder
entlassen. Vor ihrer Freilassung mussten sie sich jedoch dazu verpflichten,
umgehend ihre Auswanderung in die Wege zu leiten. Unter dem Eindruck des
Novemberpogroms öffnete Großbritannien seine Grenzen für 10.000 jüdische
Kinder, weitere 10.000 Kinder konnten bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs
organisiert nach Schweden, Frankreich, Belgien, in die Schweiz und die
Niederlande entkommen. Der erste Kindertransport verließ Deutschland am 1.
Dezember 1938. In weiteren Kindertransporten befanden sich nicht nur Kinder aus
Deutschland, sondern auch aus Österreich und Tschechien.[10]
Wer nicht fliehen konnte, geriet auf unterschiedliche
Weise in den Verfolgungs- und Vernichtungsapparat. So waren Juden 1938 überproportional
von KZ-Einweisungen im Zuge der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ betroffen.[11] Zudem wurden
innerhalb verschiedener „Euthanasie“-Programme besonders viele Jüdinnen und
Juden ermordet. Ihre Zahl ist nicht einmal schätzbar. Aber auch
die Selbstmordrate stieg. Schätzungen gehen von 10.000 Selbstmorden aus;
manchmal nahmen sich ganze Familien das Leben.[13]
Insgesamt verringerte sich die Gesamtzahl der jüdischen Bevölkerung in Deutschland zwischen dem 17. Mai 1939 und dem 30. September 1941 um etwa 70.000 Personen.
Bevor die Deportationen geplant und systematisch durchgeführt
wurden, gab es verschiedentlich, auf Betreiben einiger Gauleiter bereits 1940/1941
erste Deportationen, etwa aus Stettin und Schneidemühl in den Distrikt Lublin,
am 22. Oktober 1940 von etwa 6500 Personen aus Baden, der Pfalz und dem Saarland
in das Internierungslager Gurs im damals noch unbesetzten südlichen Teil
Frankreichs. Weitere kurzfristig angesetzte Transporte fuhren im Februar und
März 1941 mit insgesamt etwa 5000 Personen[14]
von Wien in das Ghetto Litzmannstadt. Dasselbe Ziel hatte ein Transport ab
Danzig vom 1. Februar 1941.[15]
Der langjährige Herausgeber der „Zeitschrift für Demographie und
Statistik der Juden“, Bruno Blau, registrierte am 1. Oktober 1941 nur noch 163.696
Juden in Deutschland.[16]
Kurz zuvor, im September 1941, war das sichtbare Tragen des „Judensterns“
verpflichtend geworden. Am 18. Oktober begannen die Massendeportationen von
Juden aus dem sogenannten Altreich mit einem Transport aus Berlin
in das Ghetto Litzmannstadt (Lódz) im annektierten Reichsgau Wartheland, in dem
sich über 1000 Menschen befanden. Vom 18. Oktober an bis zum Ende des Jahres
1941 wurden mehr als 28.100 Personen aus Deutschland in die Ghettos von
Litzmannstadt, Minsk, Kowno und Riga deportiert. Im folgenden Jahr, 1942,
fuhren die meisten Deportationszüge ab. Am 27. Februar 1943 wurden die
verbliebenen jüdischen Zwangsarbeiter/innen im Zuge einer reichsweiten Razzia,
der „Fabrik-Aktion“, verhaftet und deportiert. Damit waren fast alle Jüdinnen
und Juden gen Osten verschleppt worden. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich fast
ausschließlich durch so genannte „Mischehen“ geschützte Menschen und einige
tausend Untergetauchte auf dem Territorium des „Altreichs“. 176.475 Jüdinnen
und Juden aus dem Deutschen Reich haben die Shoah nicht überlebt (Stand Februar
2020).
[1]
Miriam Rürup, Wie aus Deutschen Juden wurden. Staatsangehörigkeit von Jüdinnen
und Juden in den 1930er-Jahren, in: Alina Bothe, Gertrud Pickhan (Hrsg.),
Ausgewiesen! Berlin, 28.10.1938. Die Geschichte der „Polenaktion“, Berlin 2019,
S. 54-58; siehe auch: J. Walk (Hg.), Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat,
2. Aufl., Heidelberg 1996.
[2]
Frank Bajohr, „Arisierung“ und Restitution. Eine Einschätzung, in: Constantin
Goschler; Jürgen Lillteicher, „Arisierung“ und Restitution. Die Rückerstattung
jüdischen Eigentums in Deutschland und Österreich nach 1945 und 1989, Göttingen
2002, S. 41.
[3]
Rürup, Deutschen, S. 53.
[4]
Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das
nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (EJV), Bd. 2, Susanne Heim:
Einleitung, München 2009, S.13.
Die Juden und jüdischen Mischlinge im Deutschen Reich. Vorläufiges Ergebnis der
Volkszählung vom 17. Mai 1939, in: Wirtschaft und Statistik, hrsg. vom
Statistischen Reichsamt 1. u. 2. März-Heft, Nr. 5/6 (1940).
[6]
Ebenda, S. 84 u. S. 87.
[7]
In der Forschungsliteratur gibt es bisweilen Differenzen zwischen den
statistischen Angaben. Die häufig anzutreffende Zahl 330.892 schließt das
annektierte Österreich mit 94.270 Juden sowie die sudetendeutschen Gebiete mit
2694 Juden ein. Die hier angeführte Zahl von 233.973 Juden im Deutschen Reich
bezieht sich auf das alte Reichsgebiet und ermöglicht so eher einen direkten
Vergleich mit den Zahlen der Volkszählung von 1933.
[8]
Wolf Gruner, Von der Kollektivausweisung zur Deportation der Juden aus
Deutschland (1938-1945), in: Die Deportation der Juden aus Deutschland. Pläne –
Praxis – Reaktionen 1938-1945 (Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus,
Bd. 20), hrsg. von Birthe Kundrus und Beate Meyer, Göttingen 2004, S. 21-62.
[9]
Wolf Gruner, Totale Verwüstung: die vergessene Massenzerstörung jüdischer
Häuser und Wohnungen im Novemberpogrom 1938, in: Zeitschrift für
Geschichtswissenschaft, 67 (2019) 10, S. 793-811, besonders: S. 794.
[11]
Beate Meyer, Einleitung, in: Beate Meyer (Hg.) unter Mitarbeit von Esther Yen,
Deutsche Jüdinnen und Juden in Ghettos und Lagern (1941–1945), Łódź.
Chełmno. Minsk. Riga. Auschwitz. Theresienstadt. Berlin 2017, S. 11.
[13]
Meyer, Einleitung, S. 17.
[14]
EJV, Bd. 6, Susanne Heim: Einleitung, München 2019, S.32.
[15]
Beate Meyer, Einleitung, S. 14 f.
[16]
Bruno Blau, Das Ausnahmerecht für die Juden in Deutschland 1933-1945, 3. Aufl.,
Düsseldorf 1965, S. 10.
Die Abschiebung polnischer Jüdinnen und Juden aus dem Deutschen Reich 1938/1939
Die
Zwangsausweisung polnischer Jüdinnen und Juden aus dem Deutschen Reich Ende Oktober
1938 („Polenaktion“) wird in der Literatur oft als Vorgeschichte des Novemberpogroms
1938 erwähnt. Der polnische Jude Herschel Grünspan (Herszel Grynszpan) –
ursprünglich aus Hannover, nun im französischen Exil – erschoss am 7. November
1938 in der deutschen Botschaft in Paris den Legationsrat Ernst Eduard vom
Rath, um auf das Schicksal seiner während der so genannten Polenaktion über die
deutsche Grenze nach Bentschen (Zbaszyn) abgeschobenen Eltern aufmerksam zu
machen. Die Nationalsozialisten nutzten diese Tat als propagandistischen Vorwand
für das Novemberpogrom 1938.
Die „Polenaktion“
selbst, in deren Rahmen 17.000 Jüdinnen und Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit
aus Deutschland äußerst rabiat abgeschoben wurden, fand lange weder in der
Forschung, noch in der Erinnerungskultur besondere Beachtung.
Die
Zwangsausweisung nach Polen im Oktober 1938
Mit der Annexion
Österreichs am 12. März 1938 veränderte sich die Situation der im Reichsgebiet
lebenden Juden entscheidend, da sie einen nachhaltigen Einfluss auf die Einwanderungspolitik
vieler europäischer Staaten hatte. Nun, da Österreich nicht mehr als
Zufluchtsort in Frage kommen konnte und gleichermaßen der
nationalsozialistischen „Judenpolitik“ unterlag, befürchteten die
Nachbarstaaten des Deutschen Reiches einen noch größeren Zustrom jüdischer
Emigrant/innen, wovor sie sich durch Verschärfung der Einreisebestimmungen
schützen wollten. Anders jedoch als in der Schweiz, in Frankreich oder in
Großbritannien richteten sich in Polen die Maßnahmen gegen eigene Staatsangehörige,
die sich außerhalb des Landes aufhielten.
So sah das am
31. März 1938 vom polnischen Parlament verabschiedete Gesetz die Möglichkeit
vor, allen polnischen Staatsangehörigen, die länger als fünf Jahre
ununterbrochen im Ausland lebten, die Staatsangehörigkeit zu entziehen, da
jene, so wurde argumentiert, ihre Verbindung zur polnischen Nation verloren
hätten. Das betraf im Deutschen Reich schätzungsweise 30.000 und in Österreich
zusätzliche 20.000 polnische Juden. Mit einem Erlass von Anfang Oktober 1938
sollte das genannte Gesetz umgesetzt werden. Die polnische Regierung wollte mit
allen Mitteln einer Massenausweisung aus dem Deutschen Reich zuvorkommen und
forderte nun jeden polnischen Bürger im Ausland auf, sich bei dem für ihn
zuständigen Konsulat zu melden, um seinen Pass mit einem Kontrollvermerk
versehen zu lassen. Tat er das nicht, sollte der polnische Pass mit dem 30.
Oktober 1938 ungültig werden. Als der Erlass über die Deutsche Botschaft in
Warschau auch in Berlin bekannt wurde, erhielten kurz darauf tausende
polnischer Jüdinnen und Juden im Deutschen Reich ab dem 27. Oktober 1938 einen
Ausweisungsbefehl, wurden verhaftet und mit größter Eile entweder zu Fuß oder
in Sammeltransporten über die polnische Grenze abgeschoben.
Da die Anordnung
zur Zwangsausweisung der polnischen Juden nicht alle Reichsteile zeitgleich
erreichte, variierte das Abschiebedatum je nach Wohnort zwischen dem 27., 28.
oder 29. Oktober 1938. Ferner ließ der Erlass den Behörden vor Ort einen
gewissen Interpretationsspielraum, so dass sich nicht nur die Art und Weise der
Durchführung reichsweit unterschied, sondern auch die Entscheidung darüber, wem
die Ausweisung drohte. Waren es in einer Stadt bzw. Region ganze Familien, die
von der Polizei aus ihren Wohnungen geholt wurden, traf es andernorts nur die
männlichen Mitglieder eines Haushaltes. Erreichte die Ausweisung einmal nur
polnische Juden, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, so wurden an anderer
Stelle auch Klein- und Kleinstkinder abgeschoben.
Ebenfalls
abhängig vom Wohnort war der Grenzübergang, zu dem die von der „Polenaktion“
betroffenen polnischen Juden transportiert wurden. Entsprechend dem
Streckenverlauf des deutschen Eisenbahnnetzes gelangten die Sammeltransporte
vor allem an drei Grenzorte mit Bahnanschluss. Neben der bereits erwähnten
Stadt Bentschen gingen größere Transporte nach Konitz (heute Chojnice) in
Pommern und Beuthen (heute Bytom) in Oberschlesien.
Die
Quellenlage bei der namentlichen Ermittlung der Betroffenen
Einen ersten
Schritt zur namentlichen Ermittlung der Betroffenen hat das Bundesarchiv bereits
während der Arbeit am Gedenkbuch und der Datenbank Liste der ehemaligen
jüdischen Einwohner des Deutschen Reiches 1933-1945 durch die Auswertung
unterschiedlicher Quellen getan. Eine der umfangreichsten Quellen ist die in
den Arolsen Archives aufbewahrte Namensliste zu Opfern der „Polenaktion“, die
über Bentschen abgeschoben wurden.[1]
In der Datenbank des Bundesarchivs wurde ihr Schicksal im Feld „Abschiebung“
mit dem Datum „28.10.1938“ und dem Zielort „Bentschen (Zbaszyn)“ angegeben,
sofern durch ergänzende Quellen kein abweichendes Abschiebedatum ermittelt
werden konnte.[2]
Für die anderen
Grenzübergänge lagen keine vergleichbaren Quellen vor, da die polnischen
Grenzbehörden vor Ort unterschiedlich agierten. Wurde in Bentschen der Versuch
unternommen, die abgeschobenen Personen zu internieren und zu registrieren,
konnten sie andernorts zumeist ungehindert weiterreisen, ohne namentlich
erfasst zu werden. In der Datenbank findet sich das Schicksal derer, für die
kein genauer Abschiebeort nachweisbar ist, mit dem allgemeinen Hinweis auf das
Zielland „Polen“ im Feld „Abschiebung“ wieder.
Anhand der
verschiedenen genannten Quellen – neben der Bentschenliste vor allem Quellen
mit regionalgeschichtlichem Hintergrund – konnte das Bundesarchiv ca. 7000
Personen ermitteln, die Ende Oktober 1938 von der Zwangsausweisung nach Polen
betroffen waren.[3]
Für ca. 4800 von ihnen ließ sich der Ort Bentschen (Zbaszyn), der durch die
weiteren Ereignisse in der Presse schon seinerzeit große Aufmerksamkeit
erregte, als Grenzübergang nachweisen. Hier begann der Zustrom am Abend des 28.
Oktober 1938. Die deutsche Polizei trieb die Menschen über die Landstraßen oder
entlang der Eisenbahngleise; später erreichten auch erste Züge den
Grenzübergang. Zeitzeugen sprachen von chaotischen Zuständen. Mehrere tausend
Menschen irrten im Niemandsland umher, drängten sich auf dem Bahngelände,
hausten im Stationsgebäude oder auf nahe gelegenen Plätzen in der polnischen
Grenzstadt Bentschen sowie auf den die Stadt umgebenden Wiesen. Die von diesen
Ereignissen überraschten polnischen Behörden waren mit der Situation völlig
überfordert.
Nachdem sich die
polnischen Grenzposten darum bemüht hatten, die Ausgewiesenen zu registrieren
bzw. ihre Pässe zu kontrollieren, konnten viele von ihnen innerhalb der ersten
zwei Tage in das Landesinnere weiterreisen. Diejenigen allerdings, die nicht
wussten, wohin sie gehen sollten und denen man die Einreise verweigerte, wurden
in Bentschen interniert.
Das Schicksal
der nach Bentschen Abgeschobenen
Bereits am 31.
Oktober 1938 begann die polnische Polizei damit, die Stadt weiträumig abzusperren.
Sie quartierte die Mehrzahl der Betroffenen in der alten Kaserne mit den
dazugehörigen Ställen ein und erlaubte die Abreise fortan nur noch unter
bestimmten Voraussetzungen. Diese waren erfüllt, wenn der Betroffene nachweisen
konnte, dass er in Polen entweder bei Familienangehörigen bzw. Bekannten
unterkommen würde oder entsprechende Papiere für eine bevorstehende Emigration
besaß. Auch finden sich Fälle, in denen die Betroffenen kurzzeitig in das
Deutsche Reich zurückkehren durften, um dort ihren Haushalt aufzulösen und ihre
Vermögensverhältnisse zu klären. Im Anschluss daran wurden sie aber wieder nach
Polen ausgewiesen.
Der Verbleib der
in Bentschen internierten Menschen hing also von verschiedenen Faktoren ab.
Konnten sie Bentschen nicht auf irgendeinem Wege vorzeitig verlassen,
verblieben sie dort bis zur allmählichen Auflösung des Lagers im Sommer 1939. Über
die davon Betroffenen lag dem Bundesarchiv eine Namensliste aus dem Archiv des
American Joint Distribution Committee in New York vor.[4]
Im Online-Gedenkbuch des Bundesarchivs ist das Schicksal der dort verzeichneten
Personen über das Feld „Inhaftierung“ (Eintrag: „bis Sommer 1939 Bentschen
(Zbaszyn), Internierungslager“) zu recherchieren.
Für einige der
bisher durch das Bundesarchiv identifizierten Betroffenen der „Polenaktion“
ließ sich ein Emigrationsort ermitteln. Allerdings gelang es nicht jedem von
ihnen, sich dem deutschen Zugriff auf Dauer zu entziehen. Viele holten Krieg und
Verfolgung in den
Niederlanden, Belgien oder Frankreich ein. Sie wurden von dort deportiert.
Ähnlich erging es jenen, die aus verschiedenen Gründen in das Deutsche Reich
zurückkehrten. Überlebten sie die Inhaftierung in Konzentrationslagern wie Sachsenhausen,
Dachau oder Buchenwald, kamen auch sie später in die Vernichtungslager, in das
Ghetto Theresienstadt oder in ein Arbeitslager.
Die Spuren der
nach ihrer Zwangsausweisung in Polen verbliebenen Juden verlieren sich zumeist
in einem der unzähligen von den Deutschen dort errichteten Ghettos, wohin sie
mit ihren Familienangehörigen oder Bekannten, bei denen sie einstmals Zuflucht
gefunden hatten, deportiert wurden. Zu vielen Opfern der „Polenaktion“
allerdings lassen sich bis heute noch keine genauen Aussagen treffen. Ihre
Schicksale bleiben nach dem derzeitigen Kenntnisstand ungewiss. Es ist nicht
bekannt, ob sie deportiert wurden, emigrieren konnten oder den Krieg überhaupt
überlebten.
[1]
Bentschen-Liste, Eingangslisten des polnischen Auffanglagers Zbaszyn/Bentschen,
Arolsen Archives.
[2]
Mit dem Suchbegriff „Bentschen (Zbaszyn)“ im Feld „Abschiebung“ können in der
Datenbank alle Personen recherchiert werden, die nachweislich in den polnischen
Grenzort gebracht wurden. Als Abschiebedatum gilt der Tag, an dem die
betreffende Person den Ausweisungsbefehl erhielt und von der Polizei
mitgenommen bzw. verhaftet wurde. Viele mussten noch einen Tag in Gewahrsam
verbringen oder kamen erst in eine andere Stadt, bevor man sie mit
Sammeltransporten an die polnische Grenze brachte.
[3]
Im Gedenkbuch sind nur diejenigen Personen aufgeführt, die die Verfolgung nicht
überlebt haben bzw. deren weiteres Schicksal nach dem derzeitigen Kenntnisstand
ungeklärt ist.
[4]
Namensliste der Juden, die im Sommer 1939 in Zbaszyn registriert wurden, hier
Daten aus dem Archiv des American Jewish Joint Distribution Committee, New
York.