(SAPMO-BArch, DY 30/ J IV 2/3 A/ 2810)
"Ordnung zur Aufbewahrung und Kassation von Personalunterlagen der Mitglieder und Kandidaten der SED in der Zentralen Registratur der Abteilung Parteiorgane des ZK"
Die mit dem Umtausch der Parteidokumente 1970 auf Beschluß des Sekretariats des ZK der SED eingeführte Zentrale Registratur der Personalunterlagen der Mitglieder und Kandidaten der Partei in der Abteilung Parteiorgane des ZK hat sich bewährt. In ihr werden gegenwärtig 2 705 000 Personalunterlagen aufbewahrt, darunter die von 503 000 verstorbenen Genossen sowie von solchen Personen, die durch Austritt, Streichung, Ausschluß oder Übersiedlung aus der Partei ausgeschieden sind.
Auf Grund der bisher gesammelten Erfahrungen reicht es aus, die Personalunterlagen verstorbenen Genossen für die Arbeit noch zwei Jahre, die von Austritt, Streichung, Ausschlüssen oder Übersiedlung bis zum 75. Lebensjahr in der Abteilung Parteiorgane des ZK aufzubewahren. Die damit verbundene Bestandsreduzierung an Personalunterlagen führt zu einer effektiveren Auslastung der vorhandenen Archivierungskapazität, der räumlich und anlagemäßig Grenzen gesetzt sind.
Für die bis zum Jahresende 1983 vorgeschlagene erste Kassation fallen ca. 340 000 Personalunterlagen an, die entweder dem Zentralen Parteiarchiv übergeben oder vernichtet werden. Die Einführung und konsequente Durchsetzung der Ordnung zur Aufbewahrung und Kassation von Personalunterlagen sichert in Verbindung mit der Neuanschaffung von zwei Hebelschubanlagen die erforderliche Archivkapazität bis in die neunziger Jahre. Zur Bestandsergänzung und Komplettierung der vom Zentralen Parteiarchiv von der Abteilung Kaderfragen des ZK übernommenen Kaderakten verstorbener Nomenklaturkader des ZK bilden die Personalunterlagen hinsichtlich der biografischen Forschungstätigkeit eine weitere Quellenbasis und sind deshalb dem Zentralen Parteiarchiv zur Aufbewahrung zu übergeben.
Die Übergabe bzw. Kassation wird auf der in der Abteilung Parteiorgane des ZK vorhandenen Nachweiskartei vermerkt, so daß auch über die ehemaligen Mitglieder und Kandidaten der Partei, deren Personalunterlagen sich nicht mehr in der Zentralen Registratur befinden, stets ein Nachweis erhalten bleibt.
Anlage 1
Zur Aufbewahrung und Kassation von Personalunterlagen der Mitglieder und Kandidaten der SED in der Zentralen Registratur der Abteilung Parteiorgane des ZK
Die Ordnung regelt die Aufbewahrung und Vernichtung von Personalunterlagen der Mitglieder und Kandidaten der SED.
Zu den Personalunterlagen gehören der Fragebogen zum Umtausch der Parteidokumente bzw. der Fragebogen zur Aufnahme als Kandidat der Partei, der Aufnahmeantrag als Mitglied der SED sowie Beschlüsse von leitenden Parteiorganen zur Person und Änderungsmeldungen zu den Personalangaben.
Diese Ordnung ist im Rahmen der Beschlüsse des Sekretariats des ZK zur Aufbewahrung und Kassation von Schriftgut der SED zu verwirklichen.
1. | Aufbewahrung der Personalunterlagen in der Abteilung Parteiorgane des ZK |
1.1. | Die Zentrale Registratur besteht aus den ständig zu aktualisierenden Personalunterlagen der Mitglieder und Kandidaten der SED. |
1.2. | Von den Kandidaten der Partei erhält die Zentrale Registratur die Personalunterlagen nach der Ausstellung des Parteidokumentes. |
1.3. | Personalunterlagen von Mitgliedern und Kandidaten, die aus der SED ausscheiden, sind bis zu ihrer Vernichtung oder Weitergabe an das Zentrale Parteiarchiv gesondert aufzubewahren. |
2. | Aufbewahrungsfristen für Personalunterlagen in der Abteilung Parteiorgane des ZK |
2.1. | Die Personalunterlagen verstorbener Mitglieder und Kandidaten der SED werden 2 Jahre aufbewahrt. |
2.2. | Die Personalunterlagen ehemaliger Mitglieder und Kandidaten der SED, die durch Ausschluß, Streichung, Austritt oder durch Übersiedlung ins Ausland aus der Partei ausgeschieden sind, werden bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres aufbewahrt. |
3. | Übergabe von Personalunterlagen verstorbener Mitglieder der SED zur dauernden Aufbewahrung an das Zentrale Parteiarchiv nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
3.1. |
Das Zentrale Parteiarchiv des IML beim ZK der SED erhält von der Abteilung Parteiorgane des ZK die Personalunterlagen folgender Nomenklatur: Mitglieder und Kandidaten des Politbüros Mitglieder des Sekretariats des ZK Mitglieder und Kandidaten des ZK Mitglieder und Kandidaten der ZRK Mitglieder und Kandidaten der ZPKK Mitglieder des Staatsrates Mitglieder des Präsidiums der Volkskammer Mitglieder des Präsidiums und des Ministerrates Vorsitzende bzw. 1. Sekretäre der Massenorganisationen Leiter der Abteilungen des ZK 1. Und 2. Sekretäre der Bezirksleitungen Vorsitzende der BRK Vorsitzende der BPKK Vorsitzende bzw. 1. Sekretäre von Massenorganisationen in den Bezirken (FDGB, FDJ) Vorsitzende des Rates des Bezirkes 1. und 2. Sekretäre der Kreisleitungen Widerstandskämpfer gegen den Faschismus Teilnehmer an der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution Genossen, die vor der Gründung der SED in der KPD oder SPD leitende Funktionen ausübten. |
3.2. | Die Übergabe der in der Zentralen Registratur vorhandenen Unterlagen des o. g. Personenkreises an das Zentrale Parteiarchiv erfolgt auf Grund einer Mitteilung der Abteilung Kaderfragen des ZK bzw. der zuständigen Bezirksleitung. Diese Mitteilung ist mit Beginn der Aufbewahrungsfrist an die Abteilung Parteiorgane des ZK zu richten. |
3.3. | Personalunterlagen verstorbener Parteimitglieder, die nicht der in der Ordnung festgelegten Nomenklatur angehören, jedoch für die örtliche Parteigeschichte von Interesse sind, werden von der zuständigen Bezirksleitung bei der Abteilung Parteiorgane des ZK angefordert. |
3.4. | Die Übergabe der Personalunterlagen an das Zentrale Parteiarchiv erfolgt jeweils zum Jahresbeginn. |
4. | Kassation von Personalunterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen durch die Abteilung Parteiorgane des ZK |
4.1. | Alle Personalunterlagen verstorbener Genossen, die nicht unter Punkt 3 fallen, werden nach Ablauf der zweijährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet. |
4.2. | Die Personalunterlagen der durch Austritt, Streichung, Ausschluß oder Übersiedlung Ausgeschiedenen werden nach Erreichen des festgelegten Lebensalters gleichfalls vernichtet. |
4.3. | Die Personalunterlagen ehemaliger Mitglieder und Kandidaten der SED, die entsprechend dem Statut der SED nach einem längeren Zeitraum der Bewährung erneut in die Partei aufgenommen werden, sind, nachdem ein Vergleich mit den Personalunterlagen der Neuaufnahme erfolgte, ebenfalls zu vernichten. Der Beschluß über das Ausscheiden aus der SED ist den Personalunterlagen der Neuaufnahme beizufügen. |
4.4. | Die Kassation der Personalunterlagen erfolgt im jährlichen Rhythmus. |