1.69 (bru3p): Nr. 583 Ministerbesprechung vom 3. Dezember 1931, 16.30 Uhr

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[2043] Nr. 583
Ministerbesprechung vom 3. Dezember 1931, 16.30 Uhr

R 43 I /1453 , Bl. 347–350

Anwesend: Brüning, Dietrich, Warmbold, Stegerwald, Joël, Groener, Schätzel, Treviranus, Schiele, Schlange; StS Pünder, Meissner, Weismann, v. Bülow, Zweigert, Trendelenburg, Geib, Gutbrod, Heukamp; MinDir. Zechlin, v. Hagenow, Dammann, Schwerin v. Krosigk, Heintze, Sitzler; MinDirig. Wever, Meves; MinR Vogels, Kahler, Schilling, Neitzel, Joachim, Jonas, Kritzinger, Kiesow; ORegR Wagner; Referent Pohl; RbkPräs. Luther; PrMinDir. Schalfejew; Protokoll: MinR Feßler.

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtete der Reichskanzler über eine Indiskretion des Berliner Tageblatts. Es habe Beratungsgegenstände des Kabinetts veröffentlicht, die nur kurz gestreift worden seien1. Das Reichsjustizministerium habe einen Beamten mit der Untersuchung dieses Falles beauftragt2.

1

Das Berliner Tageblatt veröffentlichte in der Nr. 569 vom 3.12.31 das Programm der 4. NotVo. nach dem Schreiben des StS Pünder vom 1.12.31, das einen Terminplan der Einzelberatungen der NotVo. enthielt (R 43 I /1971 , Bl. 171, Durchdruck des Schreibens Pünders, a.a.O., Bl. 194–196); siehe auch Dok. Nr. 569, Anm. 1.

2

MinDir. v. Hagenow vermerkte am 3.12.31 handschriftlich auf der Aufzeichnung des MinDir. Zechlin (s. Dok. Nr. 582, Anm. 2) die Berufung des ORegR Wagner vom RJMin. als Untersuchungsführer (R 43 I /1971 , Bl. 169).

Der Reichsminister der Justiz führte aus, daß Vernehmungen außerhalb der Reichsregierung in dem Falle nicht möglich seien, wohl aber innerhalb der Reichsressorts3.

3

Der RJM übersandte am 24.12.31 den Untersuchungsbericht vom ORegR Wagner vom 23.12.31. Der Berichterstatter hob hervor, daß das journalistische Berufsgeheimnis „in einer Weise, die Anerkennung verdient, gewahrt worden ist und sich trotz der mehrfachen Versuche, die in dieser Richtung unternommen wurden, als undurchdringlich erwiesen hat.“ ORegR Wagner votierte, da seine Nachforschungen ergebnislos geblieben waren, für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens (R 43 I /1971 , Bl. 177–196).

Das Kabinett nahm Kenntnis.

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