1.211.1 (mu22p): 1. Verbesserung der Kleinrentnerfürsorge,

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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1. Verbesserung der Kleinrentnerfürsorge,

nämlich a) Entwurf eines zweiten Gesetzes über Abänderung der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht, b) Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge.

[1546] [Die Behandlung der Entwürfe2 wird bis zur Klärung der Steuerfrage zurückgestellt, da in der Aussprache wegen des Begriffs und des Personenkreises der Kleinrentner, der Altersgrenze und der Belastung der Länder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ressorts bestehen bleiben.]3

2

Auf die Notwendigkeit, die Kleinrentnerfürsorge zu behandeln, war schon im November 1929 im Ältestenrat des RT hingewiesen worden (Vermerk der Rkei vom 18.11.29; R 43 I /2104 , Bl. 260, hier: Bl. 260). RArbM und RIM brachten gemeinsam eine Kabinettsvorlage ein, mit der die öffentliche Fürsorge ergänzt und das Fürsorgerecht vereinheitlicht werden sollte. Mit dem vorgelegten GesEntw. sollten die betroffenen Gruppen verstärkt an den Entscheidungen über Anträge und Einsprüche beteiligt werden. Es war beabsichtigt, die Landesbehörden zu verpflichten, daß die Fürsorgesätze den örtlichen Verhältnissen angepaßt würden. Durch die Verordnung sollte verhindert werden, daß die Fürsorgeleistung von einer Verpflichtung zur Rückerstattung abhängig gemacht werde (20.12.29; R 43 I /2104 , Bl. 272—297, hier: Bl. 272—297). Der RArbM erinnerte den StSRkei an die Vorlage am 1.3.30. Der Gegenstand sei wichtig, und die Unruhe unter den Kleinrentnern wachse und bilde Nahrung für die Opposition. Außerdem erwarte auch der zuständige Ausschuß des RT eine Klärung der Lage (R 43 I /2104 , Bl. 314, hier: Bl. 314).

3

Bis zur Auflösung des RT wurde dort kein GesEntw. eingebracht.

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