2.2.1 (bru1p): Regierungserklärung.

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Regierungserklärung.

Der Reichskanzler eröffnete die erste Sitzung des neuen Reichskabinetts und dankte den Reichsministern für die Zusage ihrer Mitarbeit. Er teilte mit, daß sämtliche Reichsminister auf Grund des neuen Ministergesetzes durch den Herrn Reichspräsidenten vereidigt werden müßten1. Der Herr Reichspräsident werde die Vereidigung um 6 Uhr nachmittags vornehmen.

1

Das Reichsministergesetz vom 27.3.30 (RGBl. I, S. 96 ) bestimmte im § 3, daß die Reichsminister den Amtseid vor dem RPräs. ablegen mußten. Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes waren die Minister einer neuen RReg. vom RK oder dem dienstältesten Minister in der ersten Kabinettssitzung vereidigt worden. Abschrift der Niederschrift über die Vereidigung des Kabinetts Brüning vor dem RPräs. in R 43 II /499 , Bl. 47–49.

Das Reichskabinett trat sodann in eine Aussprache über die vor dem Reichstag am 1. April abzugebende Regierungserklärung ein. Der Erörterung wurde ein in der Reichskanzlei aufgestellter erster Entwurf einer Regierungserklärung zu Grunde gelegt2. Die Reichsminister brachten ihre Ergänzungs- und Abänderungswünsche vor, deren Einarbeitung in die Regierungserklärung vom Reichskanzler zugesagt wurde.

2

Der erste Entw. der Regierungserklärung befindet sich in R 43 I /1501 , Bl. 3–8. Durchschriften dieses Entw. im Nachl. Dietrich , Nr. 237, Bl. 287–299 und im Nachl. Pünder, Nr. 131, Bl. 215–219. Vgl. auch Pünder, Politik in der Reichskanzlei, S. 47.

Der Reichskanzler bat, die Besprechung über einen dem Verhandlungsergebnis entsprechenden, neu aufzustellenden Entwurf einer Regierungserklärung am Vormittage des folgenden Tages fortsetzen zu können.

Das Kabinett war hiermit einverstanden.

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