2.170.2 (feh1p): 2. Note der Entente.

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[456] 2. Note der Entente4.

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All. Note vom 29.1.1921. Siehe dazu Dok. Nr. 165, Anm. 1, 5 und 6.

Auf Anfrage des Abgeordneten Schiffer erwidert Reichsminister Dr. Simons, daß man sich für die Gegenvorschläge aus tatsächlichen und politischen Gründen die nötige Zeit lassen müsse, u. a. auch deshalb, um Frankreich Zeit zu lassen einzusehen, daß die jetzigen Vorschläge für es selbst ungünstig sind, und andere Gedanken auszuarbeiten. Die Gegenvorschläge müssen von wenigen, ganz kompetenten Männern aufgestellt werden; erst wenn der Plan feststeht, können größere Kreise von Sachverständigen gehört werden.

Abgeordneter Schiffer führt u. a. aus, daß die Gegenvorschläge sehr ernsthaft sein und daher uns große Opfer auferlegen müßten.

Abgeordneter Stresemann regt an, zwei Vorschläge zu machen, einen auf Grund des Seydouxschen Planes5 und einen hinsichtlich der Gesamtsumme. Er regt ferner an, die ausländischen Journalisten intensiver durch bürgerliche und behördliche Stellen zu informieren, da sie jetzt die meisten Nachrichten gut zurechtgemacht vom Büro Breitscheid erhielten. Ferner möge die Presseabteilung die jetzt gewiß zahlreich eingehenden Reden französischer und englischer Staatsmänner durch W.T.B. stets mit Zusätzen über den deutschen Standpunkt veröffentlichen, um die beabsichtigte Wirkung des Bangemachens zu verhindern.

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Zum Seydouxschen Plan s. Dok. Nr. 156, Anm. 15.

Reichsminister Dr. Simons sagt dies zu.

Zur Entwaffnungsfrage machten der Reichskanzler und Reichsminister Koch Mitteilungen. Der Ausschuß ist auf Grund dieser Mitteilungen damit einverstanden, daß die Reichsregierung auf Anfragen erklärt, daß die Fristen innegehalten werden würden. Reichsminister Koch wird ein Gesetz vorbereiten, das nötigenfalls bis zum 15. März in den Reichstag gebracht werden kann.

Abgeordneter Zapf weist darauf hin, daß nach seiner Ansicht das Hauptziel der französischen Politik die Festsetzung am Rhein sei.

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