2.176.11 (feh1p): 11. Überschichtenabkommen.

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   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

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11. Überschichtenabkommen2.

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Das Überschichtenabkommen war im Februar 1920 abgeschlossen und nach der Konferenz von Spa erneuert worden. Im Ruhrbezirk waren seitdem wöchentlich zwei halbe Überschichten verfahren worden (RArbM Brauns vor dem RT am 23.2.1921, RT-Bd. 347, S. 2440 ).

Am 16.2.1921 hatte die Konferenz der Vorstände der vier Bergarbeiterverbände (Verband der Bergarbeiter Dtlds.; Gewerkverein christl. Bergarbeiter; Föderation der Bergarbeiter Dtlds.; Poln. Berufsvereinigung, Abt. Bergarbeiter) beschlossen, das Überschichtenabkommen für den Ruhrbergbau zum 13. März 1921 zu kündigen (Schultheß 1921, I, S. 61).

Ministerialdirektor Dr. Meissner berichtete über eine Besprechung, die beim Herrn Reichspräsidenten mit dem Vertreter der Bergarbeiter, Husemann, stattgefunden habe über die Stimmung der Bergarbeiter gegen das Überschichtenabkommen3. Er schlug vor, möglichst bald die Verhandlungen aufzunehmen und zu versuchen, das Überschichtenabkommen durch ein anderes zu ersetzen, das auch auf eine Förderung der Produktion hinauslaufe.

3

Darüber war in R 43 I nichts zu ermitteln.

Der Reichsarbeitsminister ergänzte die Ausführungen auf Grund seiner an Ort und Stelle erfolgten Besprechungen. Er teilte mit, daß er mit den in Frage kommenden Persönlichkeiten in Verhandlungen stehe und daß er das Kabinett über den Fortgang der Verhandlungen auf dem laufenden halten werde4.

4

Das Kabinett beschäftigte sich bis zum Rücktritt des Kabinetts Fehrenbach nicht wieder mit dem Überschichtenabkommen.

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