2.20.13 (ma11p): 13. Außerhalb der Tagesordnung: Dienstaufwandsgelder.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

13. Außerhalb der Tagesordnung: Dienstaufwandsgelder.

Auf Antrag des Reichsministers der Finanzen wird das Aufwandsgeld für den Reichskanzler auf den achtfachen, für den Reichsaußenminister auf den zweifachen Betrag der Ministerialzulage nach Stufe VII festgesetzt16. Im übrigen verzichteten die Herren Minister für die Dauer dieses Winters auf ihre Aufwandsentschädigungen.

16

Der RK hat danach einen Anspruch auf Dienstaufwandsgelder in Höhe von 480 GM monatlich, die RM von 120 GM; vgl. Rundschreiben des RFM vom 19. 12. (R 43 I /2586 , Bl. 248).

Extras (Fußzeile):