2.63.4 (ma11p): 4. Außerhalb der Tagesordnung: Erklärung der Reichsregierung zur Rhein-Ruhrpolitik.

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4. Außerhalb der Tagesordnung: Erklärung der Reichsregierung zur Rhein-Ruhrpolitik.

[…]

Der Reichskanzler […] wies darauf hin, daß aus Kreisen des besetzten Gebietes Beschwerde darüber geführt worden sei, daß in den Fragen der Reichspolitik, welche die besetzten Gebiete berührten, stets nur der Unterausschuß des 60er-Ausschusses gehört werde, welcher stark einseitig sich als Sprachrohr der kölnischen Richtung erweise; das Ruhrgebiet sei eigentlich nur durch die Industrie vertreten12.

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Mit Schreiben vom 12. 1. an den RK teilte der OB von Hagen, Cuno, einen Beschluß des Vorstandes des Westfäl. Städtetages mit, in dem es u. a. heißt: „1. Gegen jede staatsrechtliche Abmachung über die Trennung der Provinz Westfalen von Preußen wird Widerspruch erhoben. 2. Es wird dagegen Widerspruch erhoben, daß die Provinz Westfalen in dem 60er-Ausschuß völlig ungenügend vertreten ist und Änderung der Zusammensetzung verlangt für den Fall, daß der 60er-Ausschuß über das politische Schicksal der Provinz Westfalen beraten soll.“ (R 43 I /191 , Bl. 96). Hierzu teilt das RMinbesGeb. in einem Schreiben an die Rkei vom 29. 1. mit: Die RReg. habe für den 60er-Ausschuß der besetzten Gebiete vorläufige Richtlinien ausgearbeitet. Danach habe der Ausschuß die Aufgabe, die Interessen der Bevölkerung im Einvernehmen mit den dt. Behörden gegenüber den Besatzungsorganen wahrzunehmen. Zu Verhandlungen mit den Besatzungsmächten über allgemeine politische und wirtschaftliche Fragen, insbesondere über staatsrechtliche Fragen, sei der Ausschuß nicht berechtigt. Derartige Verhandlungen würden ausschließlich von Regierung zu Regierung geführt. Durch diese Richtlinien dürften die Hauptbedenken des Westfäl. Städtetages ausgeräumt sein. Über die Zusammensetzung des 60er-Ausschusses hingegen hätten allein die RT-Abgeordneten des besetzten Gebiets zu befinden, von denen der Ausschuß gewählt worden sei (R 43 I /191 , Bl. 224 f.).

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