2.37.1 (bru1p): 1. Politische Lage und Arbeitsplan.

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1. Politische Lage und Arbeitsplan.

Der Reichskanzler bezeichnete eine Feststellung der Gesetzentwürfe als notwendig, die unter allen Umständen vor der Sommerpause vom Reichstag verabschiedet werden müßten. Er führte aus, daß zu diesen Entwürfen der Etat1, das Osthilfegesetz2, die Gesetzentwürfe über den vorläufigen Finanzausgleich3 und die Reform der Arbeitslosenversicherung4 gehörten. Die Reform der Arbeitslosenversicherung müsse durch einen Gesetzentwurf der[138] Regierung angestrebt werden, dann jedoch nach seiner Ansicht durch einen von den Parteien eingebrachten Antrag mit dem Etat verbunden werden.

1

S. Dok. Nr. 41, P. 4.

2

S. Dok. Nr. 43, P. 2.

3

S. Dok. Nr. 9, P. 1.

4

S. Dok. Nr. 41, P. 3.

Gegen die Darlegungen des Reichskanzlers erhob sich kein Widerspruch.

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