2.44.1 (lut1p): [Deutsch-französische Wirtschaftsverhandlungen]

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[Deutsch-französische Wirtschaftsverhandlungen]

Herr Thyssen führte aus, daß die Großeisenindustrie über den Gang der Handelsvertragsverhandlungen in Paris sehr beunruhigt sei. Insbesondere sei sie darüber beunruhigt, daß für Elsaß-Lothringen Kontingente gewährt werden sollten, ohne daß die Saarfrage gleichzeitig geregelt werde. Für sie sei im Augenblick wünschenswert, über Folgendes Auskunft zu erhalten:

1.

Wie groß sollen die Kontingente sein, die gewährt werden; und werden auch Eisenkontingente gewährt?

2.

Wie hoch wird sich der autonome Zollsatz für Eisen stellen?

Diesen Fragen möchte er gleich hinzufügen, daß die Gewährung staatlicher Kontingente für sie den Verlust des Absatzes in Süddeutschland bedeute. In Verhandlungen von Industrie zu Industrie einzutreten, sei für sie außerordentlich mißlich, solange die Frage der Kölner Räumung noch nicht geklärt sei. Es bestehe dann die Gefahr, daß die Konzessionen, die sie bei diesen Verhandlungen machten, später durch neue Konzessionen zur Erreichung der Kölner Räumung noch ergänzt würden.

Der Herr Reichswirtschaftsminister bat, die letzte Frage erst nach Eintreffen des Herrn Reichskanzlers zu behandeln.

[161] Zu der Frage der Kontingente teilte Ministerialdirektor Posse mit, daß irgendwelche Zusagen bisher nicht gemacht seien. Für die deutsche Seite beständen keine Bindungen. Nach Auffassung der Regierung müßten die Verhandlungen über die Eisenzollfrage zunächst durch die beiderseitige Schwerindustrie geführt werden. Er bitte, es zu ermöglichen, daß diese Verhandlungen gleichzeitig mit den Regierungsverhandlungen begännen. Was die Saarfrage anlange, so glaube er, daß für die Eisenindustrie eine Erleichterung darin liege, daß versucht werde, regierungsseitig zu einer Lösung zu gelangen2.

2

Ein erster Lösungsversuch in dieser Frage erfolgt durch die „Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich über den Warenaustausch zwischen Deutschland und dem Saarbeckengebiet“, die am 11.7.25 in Paris unterzeichnet wird. Nähere Einzelheiten dazu in Dok. Nr. 121, Anm. 1 und 3.

Herr Thyssen erwiderte, daß offenbar ein Mißverständnis vorläge. Für sie sei nicht entscheidend der Beginn solcher Verhandlungen, sondern der Abschluß. Sie hegten Befürchtungen, daß ein Abschluß unter dem Druck der Besetzung sich recht ungünstig auswirken könnte.

Der Reichswirtschaftsminister erklärte demgegenüber, daß es für die Regierung zunächst auf den Beginn der Verhandlungen ankäme.

Herr Klöckner wies darauf hin, daß eine Aufnahme privater Verhandlungen nicht möglich sei, bevor nicht die Rohstahlgemeinschaft3 auf 5 Jahre verlängert sei. Zur Zeit schwebten darüber Verhandlungen4. Falls diese in den nächsten Tagen nicht zum Abschluß führten, kämen private Verhandlungen mit den Franzosen nicht in Betracht.

3

Die dt. Stahlwerke sind bis auf wenige Ausnahmen seit 1.11.24 in der Rohstahlgemeinschaft vereinigt, die den Zweck hat, aufgrund bestimmter Quotenbeteiligungen ihrer Mitglieder die Rohstahlgewinnung zu regeln und dem Verbrauch anzupassen (Vertragstext, Niederschriften über die Hauptversammlungen der Rohstahlgemeinschaft sowie weiteres umfangreiches Aktenmaterial in R 13 I /44 ).

4

Die Rohstahlgemeinschaft wird durch Beschluß ihrer 6. Hauptversammlung (12.3.25) bis zum 31.12.26, durch Beschluß der 9. Hauptversammlung (1.7.25) bis zum 31.10.29 verlängert (R 13 I /44 , Bl. 178-180, 147-154).

Was die Zollhöhe anlange, so sei die Lage augenblicklich so, daß die Franzosen trotz Zöllen Angebote nach Süddeutschland gelangen ließen, deren Preise niedriger bemessen seien als die deutschen. Dabei wären diese Preise für die Franzosen keine Verlustpreise. Der Gestehungspreis für französisches Stab- und Formeisen belaufe sich nur auf 100 Mark je Tonne gegenüber einem Gestehungspreis für entsprechendes deutsches Eisen von 130–137 Mark. Bei diesem Gestehungspreis könnten die Franzosen dieses Eisen frei Mannheim zu 137,50 Mark ohne Verlust liefern, während deutsche Werke mindestens 148,90 Mark fordern müßten. Wenn jetzt noch Kontingente zu ermäßigten Zollsätzen gewährt würden, würde die Lage noch schlechter werden. Die deutsche Eisenindustrie könnte den Markt nur halten, wenn die französische Eiseneinfuhr aus dem Lande gehalten würde. Kontingente für Fertigfabrikate seien noch ruinöser; denn sie bedeuteten nicht nur den Zwang zur Einschränkung der deutschen Eisenproduktion, sondern auch den Zwang zur Einschränkung der Kohlenproduktion.

Wenn Verhandlungen zwischen den beiden Schwerindustrien der beiden Länder stattfinden sollen, dann müsse die Regierung sich darüber erklären, wie[162] sie sich die Frage der Rückvergütung der halben Zollsätze für die ermäßigten Kontingente vorstelle.

Herr Vögler teilte mit, daß die Rohstahlgemeinschaft für April wahrscheinlich sich zu einer 20%igen Produktionseinschränkung gezwungen sehe5. Von den Franzosen würden die gegenwärtigen Zollsätze glatt übersprungen. Eine Kontingentsgewährung werde zu einer weiteren Produktionseinschränkung in Deutschland führen. Die deutsche Eisenindustrie sei gegenüber Frankreich absolut konkurrenzunfähig. Wenn überhaupt private Verhandlungen angenommen werden sollten, so dürften diese nicht in Paris stattfinden.

5

Eine erste Einschränkung der Rohstahlerzeugung um 15% erfolgte durch Beschluß der 5. Hauptversammlung am 14. 2. für März 1925. Dieser Prozentsatz wird am 30. 7. für August auf 35 erhöht (R 13 I /44 , Bl. 168-171, 139-141).

Herr Dr. Bruhn teilte mit, daß die Selbstkosten für Roheisen in Frankreich und Lothringen um die Höhe der deutschen Zölle niedriger seien als in Deutschland. Wenn es zu Verhandlungen komme, müsse für die deutschen Unterhändler Gewähr dafür gegeben sein, daß die deutsche Delegation solange nicht über Eisenzölle verhandele, als die privaten Verhandlungen noch schwebten. Voraussetzung für derartige Verhandlungen sei, wie schon Herr Klöckner ausgeführt habe, daß die Regierung sich über die Frage der Rückvergütung der halben Zollsätze, die sie für die ermäßigten Kontingente auslegen müßten, erkläre. Im Reichsfinanzministerium schienen über diese Frage Schwierigkeiten zu bestehen.

Herr Bücher äußerte, daß er sich von privaten Verhandlungen keinen Erfolg verspräche, wenn nicht von deutscher Seite eine klare Basis in Form eines Zolltarifs gegeben sei. Ohne diesen Zolltarif hätten die Franzosen kein Interesse an Verhandlungen. Die Franzosen würden solange sich nicht auf Kontingente einlassen, als sie die Möglichkeit sähen, ohne Kontingente noch größere Mengen in Deutschland, als in den Kontingenten vorgesehen, abzusetzen. Es müsse auch berücksichtigt werden, daß den Franzosen durch ihr Prämiensystem die Möglichkeit gegeben sei, jede vernünftige Zollhöhe zu überspringen.

Der Reichswirtschaftsminister wies demgegenüber darauf hin, daß man dieser Möglichkeit dadurch begegnen könne, daß man die Zollsätze nur für prämienfreies Eisen gelten lasse.

Der Reichskanzler bat um Mitteilung über die Gründe für den Unterschied der Selbstkosten in Frankreich und Deutschland.

Herr Klöckner führte den Unterschied auf die erhöhten Frachtkosten in Deutschland und auf die steuerliche, soziale und Zinsen-Belastung der deutschen Industrie zurück. Dazu komme, daß Frankreich sich noch im Stadium der Inflation befände und dadurch niedrigere Gestehungskosten habe.

Ministerialdirektor Posse bat nochmals, unter allen Umständen zu versuchen, die Rohstahlgemeinschaft zustande zu bringen und dann in private Verhandlungen einzutreten. Die deutsche Delegation werde dann die Möglichkeit haben, so lange die Verhandlungen über die Eisenzollfrage auszusetzen, als die privaten Verhandlungen schwebten.

Der Reichswirtschaftsminister stellte als Ergebnis fest, daß die Vertreter der Eisenindustrie zur Frage der Kontingente die Auffassung ausgesprochen[163] hätten, daß die deutsche Handelsvertragsdelegation über die Kontingente und über die Fragen der Eisenzölle jede Erörterung in Paris unterlassen möchte, bis sich die deutschen und französischen Interessenten verständigt hätten oder der deutschen Delegation mitgeteilt worden sei, daß die Verhandlungen zu keinem Ergebnis geführt hätten. Diesen Wünschen könne entsprochen werden, wenn die Eisenindustriellen versicherten, daß sie die Verhandlungen mit der französischen Industrie sofort aufnehmen. Was die Frage der Rückvergütung anlange, so glaube er, daß diese für die Reichsfinanzen keine Rolle spiele6.

6

Zur Frage der Rückvergütung der halben Zollsätze an die Rohstahlgemeinschaft s. den Kabinettsbeschluß vom 13.6.25 in Dok. Nr. 103, Anm. 15.

Die Herren Thyssen, Vögler und Klöckner äußerten mit Rücksicht auf die noch nicht abgeschlossene Verlängerung der Rohstahlgemeinschaft und die Unmöglichkeit, in Paris zu verhandeln, Bedenken gegen die geäußerte Voraussetzung. Auch sei notwendig, daß sie, wenn sie verhandeln sollten, unterrichtet würden über die von der Deutschen Regierung in Aussicht genommenen Eisenzölle.

Der Reichskanzler gab daraufhin einen Überblick über die innenpolitische Lage und führte aus, daß es im gegenwärtigen Augenblick ganz unmöglich sei, die Zolltarifnovelle zum Abschluß zu bringen. Werde die Zolltarifnovelle zunächst nur für die Industriezölle eingebracht, so werde sie keine Mehrheit im Reichstag finden. Eine Einbringung der gesamten Zolltarifnovelle, einschließlich der landwirtschaftlichen Zölle, sei aber ebenfalls nicht möglich, da dafür der Reichstag jetzt nicht zu haben sei. Es bleibe demnach gar nichts anderes übrig, als die schwebenden Handelsvertragsverhandlungen, um sie nicht zum Abbruch kommen zu lassen, in die Länge zu ziehen. Was die französischen Verhandlungen anlange, so könnten sie unter diesen Verhältnissen nur dann mit Erfolg begonnen werden, wenn die Eisenfrage mit dem Hinweis auf begonnene private Verhandlungen zunächst beiseite gestellt werden können.

Die Vertreter der Eisenindustrie erkannten diese Schwierigkeiten an und erklärten sich bereit, auf Wunsch der Regierung, zunächst durch Herrn Thyssen allein, in private Verhandlungen einzutreten7, unter der Voraussetzung, daß die Verlängerung der Rohstahlgemeinschaft auf 5 Jahre in den nächsten Tagen zustande käme.

7

Über Verlauf und Ergebnis dieser Verhandlungen s. Dok. Nr. 97, Anm. 12 und Dok. Nr. 103, Anm. 14.

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