2.38.1 (vpa1p): 1. Etatsfragen.

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RTF

1. Etatsfragen2.

2

Zur vorangegangenen Beratung vgl. Dok. Nr. 9, dort bes. Anm. 1; 12, P. 2; 17.

Staatssekretär Dr. Zarden führte aus, daß beim Etat der allgemeinen Finanzverwaltung vor allem die Frage wichtig sei, ob der Etat in Einnahmen und Ausgaben in Ordnung sei. Die Ausschüsse des Reichsrats hätten erfreulicherweise die Etatansätze nicht geändert3. Im Gegensatz zum vorigen Jahre seien Reserven leider nicht vorhanden4.

3

Der RFM hatte den „Entwurf eines Reichshaushaltsgesetzes für das Rechnungsjahr 1932“ am 15. 6. an den RR mit dem Ersuchen übersandt, „der Einbringung des Entwurfs an den Reichstag zuzustimmen“. Der Entwurf lautete in § 1: „Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Reichshaushaltsplan wird in Einnahme und Ausgabe auf 8 219 252 800 Reichsmark festgestellt.“ (R 2 /21898 ). Über den Haushaltsplan verhandelten die Vereinigten Reichsratsausschüsse erstmals am 20. 6.; weitere diesbez. Sitzungen der Ausschüsse fanden am 24. (14 Uhr), 25., 27. und 28. 6. statt (ebd.). Zum Ergebnis der abschließenden Plenarsitzung des RR (28. 6.) vgl. Dok. Nr. 42, dort auch Anm. 1.

4

Im „Finanziellen Überblick über den Reichshaushalt 1933“, einer im RFMin. im Sommer 1933 erarbeiteten Darstellung der Haushaltsentwicklung in Reich, Ländern und Gemeinden, hieß es zur Haushaltsführung in den Rechnungsjahren 1931 und 1932 u. a.: An sich sei die Haushaltslage im Sommer 1932 so gewesen, daß ein erneuter Versuch nahegelegen hätte, „wie im Jahre 1931 mit unmittelbar wirkenden Mitteln an den Ausgleich des Haushalts heranzugehen. Indessen mußten die Erfahrungen des Vorjahres, in dem alle Ausgleichsmaßnahmen den Schrumpfungsprozeß nur verstärkt hatten, davor warnen, unter den wesentlich verschlechterten wirtschaftlichen Voraussetzungen des Jahres 1932 weiter das Mittel der gleichzeitigen Erhöhung der Einnahmen und Senkung der Ausgaben anzuwenden. Ein weiteres Anziehen der Steuerschraube mit ihrer jede Entfaltung des Wirtschaftslebens hemmenden Wirkung konnte nicht verantwortet werden. Die Drosselung der Ausgaben war an der Grenze des Erträglichen angelangt. Das Ergebnis der im Jahre 1931 ergriffenen Maßnahmen hatte mit aller Deutlichkeit die Wechselwirkung zwischen Ausgabensenkungen und dem trotz aller Steuer- und Zollerhöhungen unausbleiblichen Rückgang der öffentlichen Einnahmen aufgezeigt. Ein Fortschreiten auf dem 1931 eingeleiteten Wege würde im Rechnungsjahr 1932 gegenüber seinem nächsten Ziele, der Erhaltung des Haushaltsausgleichs, zu keinem besseren Ergebnis geführt, dagegen alle Versuche, das Wirtschaftsleben wieder in Gang zu bringen, von vornherein zur Aussichtslosigkeit verurteilt haben. Es mußte daher mit allen deflationistischen Maßnahmen gebrochen und der Ausgleich der öffentlichen Haushalte von der wirtschaftspolitischen Seite her versucht werden.“ (R 2 /21902 ).

Wichtig sei eine im Reichsrat zur Erörterung gestellte preußische Entschließung über allgemeine Herabsetzung der Arbeitszeit5. Er, Staatssekretär Dr. Zarden,[127] habe erklärt, daß die Reichsregierung diese Entschließung nicht annehmen könne. Es sei die Einsetzung einer Unterkommission, bestehend aus Vertretern Preußens, Badens, Bayerns und Mecklenburg-Schwerins, beschlossen worden, welche zusammen mit Vertretern der Reichsressorts eine Entschließung gemeinsam formulieren sollten. Es entstehe zunächst die Frage, ob die Reichsressorts sich an der für Sonnabend, den 25. Juni d. Js., vormittags in Aussicht genommenen Besprechung über die Entschließung beteiligen sollten.

5

Die Entschließung, vorgetragen durch MinDir. Brecht in der Plenarsitzung des RR am 28. 6. (vgl. oben Anm. 3), hatte folgenden Wortlaut: „Die Verwendung von mehr als drei Milliarden Reichsmark jährlich zur Auszahlung von Unterstützungen an Arbeitslose ohne Schaffung wirtschaftlicher Werte belastet die deutsche Gesamtwirtschaft und die gesamte Gestaltung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben in einer die Existenz des Reichs gefährdenden Weise. Durch Senkung der Unterstützungssätze kann eine entscheidende Verminderung dieser hohen Ausgaben nicht erzielt werden, ganz abgesehen von der Frage, ob die bisher verordneten Herabsetzungen erträglich sind. Die Reichsregierung wird daher ersucht: 1) umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine andere Verteilung der vorhandenen Arbeit durch Kürzung der Arbeitszeit unter Rückführung der Arbeitslosen auf die dadurch freiwerdenden Arbeitsplätze herbeizuführen und dabei die erforderlichen Ausnahmen besonderen Richtlinien und im einzelnen Falle der örtlichen Stelle vorzubehalten; 2) die dadurch freiwerdenden Mittel zur zusätzlichen Arbeitsbeschaffung, insbesondere auf dem Gebiet der Siedlung, zur Rückgängigmachung besonders harter Kürzungen und zur Senkung von überhöhten Abgaben zu verwenden, soweit der Ausgleich des Haushalts dies zuläßt.“ (R 43 I /882 , Bl. 360).

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß die erwähnte preußische Entschließung für das Reich nicht tragbar sei. Vielleicht könne die Reichsregierung bei der Verabschiedung des Etats die Erklärung abgeben, daß der Etat nach bestem Wissen und Gewissen aufgestellt worden sei. Die Reichsregierung werde den Versuch machen, durch Arbeitsbeschaffung und durch andere geeignete Mittel von der Zahl von 5,1 Millionen Arbeitslosen herunterzukommen.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß es für die Reichsregierung zweckmäßig sei, sich an der für Sonnabend, den 25. Juni, vorgesehenen Beratung über die Formulierung der Entschließung zu beteiligen.

Die übrigen anwesenden Mitglieder des Reichskabinetts stimmten dieser Auffassung zu.

Staatssekretär Dr. Zarden erklärte, er wolle persönlich an der Besprechung6 teilnehmen.

6

Hierzu nichts ermittelt. Zum Fortgang s. Dok. Nr. 40, P. 9.

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß er, um politisch unangenehme Fragen bei der Ausschußsitzung des Reichsrats am Montag, dem 27. Juni, über den Wehretat zu vermeiden, die stimmführenden Bevollmächtigten zu einer Vorbesprechung um 3.30 Uhr nachmittags in das Reichsministerium des Innern einladen werde7. In dieser Besprechung werde der Reichswehrminister alle gewünschten Auskünfte geben, jedoch darauf hinweisen, daß eingehendere Fragen in der Reichsratssitzung, die sich um 5 Uhr anschließen solle, vermieden werden müßten. Er, der Reichsminister des Innern, hoffe, daß die Reichsratssitzung bei dieser Vorbereitung ohne Schwierigkeiten verlaufen werde.

7

Hierzu nichts ermittelt.

Der Reichswehrminister gab derselben Hoffnung Ausdruck und betonte, daß es politisch unmöglich sei, alle Einzelheiten des Etats in der Reichsratsausschußsitzung zu erörtern8.

8

Zur Verabschiedung des Haushalts 1932 s. Dok. Nr. 42, dort bes. Anm. 23.

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