2.46.5 (vpa1p): 5. Ankauf von Gelsenkirchen-Aktien durch das Reich.

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RTF

[175]5. Ankauf von Gelsenkirchen-Aktien durch das Reich41.

41

Vgl. Dok. Nr. 44.

Staatssekretär Dr. Zarden teilte mit, daß die Bildung der für die Prüfung des Gelsenkirchen-Geschäfts vorgesehenen Kommission sich sehr verzögere.

Er wies ferner darauf hin, daß Geheimrat Kastl entgegen anders lautenden Nachrichten erst am 28. Mai von Generaldirektor Flick über das Gelsenkirchen-Geschäft des Reichs orientiert worden sei.

Der Reichswehrminister führte aus, daß die Prüfung des Geschäfts durch eine Kommission völlig überflüssig sei.

Der Reichsminister der Justiz wies darauf hin, daß er bereits in einer der früheren Sitzungen die Frage aufgeworfen habe, was die Kommission eigentlich machen solle42. Die Kommission habe vielleicht dann Zweck, wenn sie die Frage prüfen solle, wie das Reich sich von seinen Verpflichtungen wieder lösen könne. Gerade diese Frage solle die Kommission jedoch nach der bisherigen Auffassung des Kabinetts nicht prüfen.

42

Vgl. Dok. Nr. 38, P. 5.

Staatssekretär Dr. Zarden führte aus, daß die Kommission nach der Auffassung des Kabinetts die Sauberkeit und Rechtlichkeit des Gelsenkirchen-Geschäfts mit dem Reich prüfen solle.

Der Reichsminister der Justiz wies darauf hin, daß bei dieser Prüfung nicht viel herauskommen werde.

Das Reichskabinett war sich darüber einig, daß schwere Bedenken gegen die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung des Gelsenkirchen-Geschäfts beständen.

Der Reichsminister der Finanzen soll von Staatssekretär Dr. Zarden hiervon unterrichtet und gebeten werden, den Gedanken der Einsetzung einer Kommission aufzugeben.

Der Reichsminister des Innern wird ferner den früheren Reichsminister Dietrich schriftlich bitten, den Sachverhalt bezüglich des Ankaufs der Gelsenkirchen-Aktien durch das Reich eingehend darzulegen43. Der Entwurf dieses Schreibens wird dem Reichsminister des Innern vom Reichsministerium der Finanzen zugehen.

43

Zum diesbez. Bericht Dietrichs s. Dok. Nr. 61.

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