1.79.1 (bru2p): [Notverordnung vom 5. Juni 1931; Einberufung des Reichstags]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 19). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 2 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

[Notverordnung vom 5. Juni 1931; Einberufung des Reichstags]

Der Reichskanzler setzte den Gewerkschaftsvertretern die außerordentlich ernste Wirtschafts- und Finanzlage auseinander, um darzutun, daß die Reichsregierung die Einberufung des Reichstags im gegenwärtigen Augenblick für unmöglich hält1. Der Bestand der Notverordnung dürfe in keiner Weise in Zweifel gezogen werden, damit im In- und Ausland Vertrauen in die Stetigkeit der deutschen Verhältnisse erweckt werde. Auf andere Weise könne der katastrophale Abzug von Devisen nicht gehemmt werden2. Die Fortsetzung dieser Bewegung würde aber bedeuten, daß das Reich binnen weniger Tage seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Ländern und den Beamten nicht mehr nachkommen könne. Die Beruhigung sei ferner auch unerläßlich nötig, um der Reichsregierung die Inangriffnahme einer aktiven Reparationspolitik zu ermöglichen. Schritte nach dieser Richtung würden keinesfalls länger aufgeschoben werden wie bis nach dem bevorstehenden Besuch des amerikanischen Staatssekretärs Stimson3. Möglicherweise werde man diesen Besuch nicht einmal mehr abwarten können, vor allen Dingen dann nicht, wenn der Abzug von Devisen bei der Reichsbank nicht aufhöre. Ein reparationspolitischer[1195] Schritt werde aber keine unmittelbaren Erleichterungen für die Kassenlage weder des Reichs noch der Länder oder der Gemeinden nach sich ziehen. Man müsse Politik auf lange Sicht machen, für die eine Voraussetzung in erster Linie die Beruhigung der innerdeutschen Verhältnisse sei.

1

Vgl. Dok. Nr. 329, P. 1 und Dok. Nr. 330.

2

Vgl. Dok. Nr. 330, Anm. 9.

3

S. Dok. Nr. 329, Anm. 9.

Der Reichsarbeitsminister setzte ergänzend auseinander, daß auch er gegen manche Bestimmung der Notverordnung schwerste Bedenken habe, daß der Inhalt der Notverordnung keineswegs seinem eigenen Programm entspreche, daß aber angesichts der deutschen Notlage ein anderer Ausweg nicht möglich gewesen sei. Er setzte auch die Gründe auseinander, die ein vorheriges Benehmen mit den Gewerkschaften über den Inhalt der Notverordnung nicht ermöglicht hatten.

Der Reichsminister der Finanzen erläuterte im einzelnen den Stand der Finanz- und Kassenlage und schloß ebenfalls mit der Feststellung, daß, um ein größeres Unglück zu verhüten, von Änderungen der Notverordnung unter allen Umständen Abstand genommen werden müsse.

Herr LeipartLeipart erklärte, daß er trotz des Gehörten, das für ihn kaum Neues gebracht habe, nicht davon überzeugt sei, daß die Notverordnung unabänderlich sei4. Die Gewerkschaften seien vielmehr überzeugt, daß die praktische Durchführung der Notverordnung ins Chaos führe. Von dem Inkrafttreten der Notverordnung am 1. Juli würden etwa 10 Millionen Leute betroffen, in erster Linie Arbeitslose. Die Beunruhigung, die alsdann in diesen Kreisen sich Luft machen werde, sei nach Überzeugung der Gewerkschaften schlimmer als die Beunruhigung, die die Einberufung des Reichstags auslösen könne. Im Gegenteil, die Einberufung des Reichstags schaffe ein Ventil für diese Unruhen. Wenn man den Unzufriedenen keine Möglichkeit zur Äußerung gebe, würden sie unfehlbar zu den radikalen Parteien, und zwar zu den Kommunisten, abwandern. Die Gewerkschaftsführer seien dann nicht mehr Herr der Lage, zumal bekanntermaßen die Kommunisten ihre Werbetätigkeit aufs äußerste verstärkt hätten. Von den Gewerkschaften würden alsdann nur noch die Führer übrig bleiben, Mitglieder aber werde man nicht mehr hinter sich haben.

4

Bis zum 15.6.31 waren bei der Rkei Protestschreiben folgender Gewerkschaften eingegangen: Dt. Gewerkschaftsring, vom 12.6.31 (R 43 I /2370 , Bl. 30–35); Gewerkschaft dt. Eisenbahner, vom 12.6.31 (a.a.O., Bl. 37–40); Dt. Postgewerkschaft, vom 12.6.31 (a.a.O., Bl. 48–51); Gewerkschaft dt. Eisenbahner, vom 13.6.31 (a.a.O., Bl. 53–57); Verband der Sächsischen Schutzpolizei, vom 12.6.31 (a.a.O., Bl. 62–66).

Für die Gewerkschaften sei in erster Linie unannehmbar die Neuregelung der Arbeitslosenfürsorge für die Saisonarbeiter, die um 50 v.H. in ihren Bezügen herabgesetzt seien5. Ferner sei äußerst gefährlich die Herausnahme der Jugendlichen aus der Betreuung der Versicherung6. Er schätze, daß 120 000–150 000 Jugendliche alsdann den radikalen Gruppen in die Arme getrieben werden würden. In allen diesen Punkten müsse die Notverordnung gemildert werden, und zwar noch vor ihrem Inkrafttreten. Schließlich werde[1196] von den Gewerkschaften stärkste Kritik an der ungerechten Belastung durch die Krisensteuer geübt7. Eine Maßnahme äußerst unsozialen Charakters sei ferner die Aufhebung der Lohnsteuerrückerstattung8, ferner die Statuierung der Rückzahlungspflicht der Leistungen der Krisenfürsorge9, und schließlich die Möglichkeit, von Zwangsabzügen zugunsten des Vermieters bei der Arbeitslosenunterstützung10. Sehr viel böses Blut mache sodann auch die Bestimmung über die Kürzung der Bezüge der behördlichen Angestellten bei Ländern und Gemeinden11, und schließlich die Bestimmung des Zweiten Teiles, Kap. I, § 6 über die Lohnkürzung der Arbeiter12. Aus allen diesen Gründen bitte er dringend, den Widerstand gegen die Änderung der Notverordnung aufzuheben; sonst seien die Gewerkschaftsführer nicht in der Lage, die Verantwortung für Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung weiter zu tragen. Die Folge würde die Zertrümmerung der Gewerkschaften sein.

5

3. Teil, Kap. I, Art. 1, Nr. 14 der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 294 ).

6

3. Teil, Kap. I, Art. 1, Nr. 3 der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 293 ). Vgl. Dok. Nr. 330, Anm. 2.

7

3. Teil, Kap. III der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 298 ).

8

4. Teil, Kap. I der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 302 ).

9

3. Teil, Kap. I, Art. 1, Nr. 11 der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 293 ).

10

3. Teil, Kap. I, Art. 1, Nr. 28 b der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 296 ).

11

2. Teil, Kap. I, § 7 der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 283 ).

12

2. Teil, Kap. I, § 6 der NotVO vom 5.6.31 enthielt Bestimmungen über Lohnkürzungen für Arbeiter im Reichsdienst und bei der RP (RGBl. I, S. 283 ).

Herr OtteOtte anerkannte, daß die Gewerkschaftsführer in erster Linie die Pflicht hätten, auch ihrerseits für die Beruhigung der Gewerkschaftsmitglieder, wie der öffentlichen Meinung überhaupt, beizutragen. Die Notverordnung enthalte aber nach Auffassung der Gewerkschaften Dinge, die nicht zu verteidigen seien. Er führte sodann eine Reihe von Einzelheiten auf, die nach der Auffassung der Gewerkschaftsführer die ganze Stimmung unhaltbar machten. Er nannte die Aufhebung der Entschädigung für die Tabakarbeiter13, die Kürzung der Kinderzuschläge14, den Eingriff in die Tarifverträge im Teil II Kap. 1 § 6 der Notverordnung, die Rückerstattungspflicht für die Leistungen der Krisenfürsorge, die Möglichkeit der unmittelbaren Beschlagnahme von Teilen der Arbeitslosenunterstützung für den Vermieter, die Aufhebung der Lohnsteuerrückerstattung, die Verschlechterung der Lage der Jugendlichen in der Arbeitslosenversicherung, die Herabstufung der Leistungen der Arbeitslosenfürsorge überhaupt. Er versicherte, daß er alles tun werde, seine Kreise zu beruhigen. Dies werde ihm aber nur dann möglich sein, wenn einzelne Dinge in der Notverordnung geändert würden.

13

1. Teil, Kap. I, Art. 1, Nr. 2 a, Art. 3 und 4 der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 280 ).

14

2. Teil, Kap. I, § 4 der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 283 ).

Herr DegenerDegener wandte sich seinerseits gegen eine Reihe von Ungerechtigkeiten der Notverordnung, die nach Auffassung der Gewerkschaften hätten vermieden werden können, ohne den finanziellen Gesamteffekt wesentlich zu beeinträchtigen. Er kritisierte die unterschiedliche Behandlung der behördlichen Angestellten und der Privatangestellten, ferner die vermeintliche Subventionspolitik zugunsten der eisenschaffenden Industrie15. Ferner bemängelte er das Fehlen eines Einstellungszwanges von Arbeitslosen für das zusätzliche Arbeitsbeschaffungsprogramm16. Ganz besonders aber wandte er sich gegen[1197] das Fehlen ausreichend scharfer Bestimmungen gegen die Kartelle und die bestehenden Preisbindungen. Er meinte, man müßte die Preisbindungen in letzter Hand überhaupt vollständig verbieten.

15

7. Teil, Kap. IV der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 312 ).

16

Vgl. 3. Teil, Kap. I, Art. 1, Nr. 21 der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 295 ).

Dr. SuhrSuhr schloß sich den Ausführungen des Vorredners im wesentlichen an. Er führte Klage über den Abbau der Leistungen in der Arbeitslosenfürsorge überhaupt, insbesondere aber wegen der Herausnahme der Jugendlichen. Nach seiner Meinung habe die Reichsregierung es unberechtigterweise unterlassen, die Erhöhung der Mineral[öl]zölle17 mit einer Ausgleichssteuer für die inländische Benzinerzeugung zu verbinden. Dadurch habe sie auf eine Einnahme von 30 Millionen verzichtet. Sehr kritisch äußerte er sich sodann gegen die Einführung der Arbeitsdienstpflicht, von der er einen unsozialen Lohndruck befürchten zu müssen glaubte.

17

2. Teil, Kap. III der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 284 ).

Fräulein MüllerMüller setzte sich insbesondere für die Angestellten mit mittleren Einkommen ein. Sie meinte, daß diese durch die Krisensteuer zu stark getroffen seien. Infolgedessen werde die Strebsamkeit und der Leistungswille gehemmt. Der Ausgleich müsse durch eine Änderung der Kristensteuer herbeigeführt werden.

Herr GraßmannGraßmann brachte zum Ausdruck, daß man draußen das Gefühl habe, die Notverordnung sei das Werk der reaktionären Bürokratie. Auch bei den Gewerkschaften sei man bereit, Opfer zu bringen, aber nur nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit. Als große Ungerechtigkeit werde es z. B. empfunden, daß man die Landwirtschaft bis zum Einkommen von 6 000 M von der Einkommensteuer freistelle18. Ferner habe man bisher in Gewerkschaftskreisen im Interesse der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit für Kurzarbeit geworben; damit werde es in Zukunft aus sein, da man den Arbeitern unmöglich über die unerhörten Belastungen hinaus die Einführung von Kurzarbeit ohne Lohnausgleich zumuten könne. Andere Kreise in der Öffentlichkeit hätten davon gesprochen, daß die Notverordnung das geheime Diktat der Schwerindustrie sei. Man müsse ein Ventil schaffen, um sich mit derartigen Auffassungen auseinanderzusetzen. Ferner müsse er der Regierung den Vorwurf machen, daß sie zu wenig gegen die Kartelle getan habe. Alles in allem sei die Notverordnung für die Gewerkschaften unerträglich.

18

3. Teil, Kap. I, § 1, Nr. 2 a der NotVO vom 1.12.30 (RGBl. 1930 I, S. 530 ).

Der Reichskanzler erwiderte ausführlich auf die vorgebrachten Einzelheiten und setzte auseinander, daß viele der vorgebrachten Dinge auf einer Verkennung der getroffenen Regelung und vor allen Dingen auf einer Verkennung der Zusammenhänge beruhe. Insbesondere klärte er den Irrtum über die Besserstellung der Landwirtschaft durch die Einführung der Pauschalsteuer19 auf, und verbreitete sich ausführlich über die Gründe, die zu der angeblichen Subventionspolitik zugunsten der Eisenindustrie Veranlassung gegeben haben.

19

Vgl. die Anlage zu Dok. Nr. 124.

Die Reichsminister Dr. DietrichDietrich und StegerwaldStegerwald ergänzten diese Ausführungen des Reichskanzlers.

[1198] Nach diesen Ausführungen des Reichskanzlers und der Reichsminister hatte man den Eindruck, daß die Kritik der Gewerkschaftsführer in wesentlichen Teilen verstummt sei. Gleichwohl erklärte Herr LeipartLeipart, und zwar offensichtlich im Sinne der übrigen Gewerkschaftsvertreter, beim Schluß der Aussprache, daß sie die Notverordnung nach wie vor für abänderungsbedürftig hielten, und daß sie aus diesem Grunde auf die Forderung nach sofortigem Zusammentritt des Reichstags nicht verzichten könnten.

Extras (Fußzeile):