2.12.4 (mu21p): 4) Gewährung von Krediten für das Deutschtum in den abgetretenen Gebieten.

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4) Gewährung von Krediten für das Deutschtum in den abgetretenen Gebieten.

[Nach Begründung der Kabinettsvorlage3 erbittet der RArbM „besondere Berücksichtigung der sozialpolitischen Interessen in den gefährdeten Gebieten.“ Das Kabinett ist mit einer Fortsetzung der Tätigkeit der Ossa im Rahmen der Vorlage einverstanden.]

3

Das AA hatte sich für die Fortführung der Aktionen zur Gewährung von „Krediten für das Deutschtum in den abgetretenen Gebieten“ eingesetzt. Um die Deutschen, denen polnische Banken Kredite verweigerten, zu unterstützen, sei 1926 die „Ossa“ GmbH gegründet worden, die von den Parteien überwacht werde. Ihre Tätigkeit sei vom Reich gemeinsam mit Preußen gefördert worden. Für die Besitzerhaltung und Kreditbeschaffung in Posen, Westpreußen, Ostoberschlesien und Nordschleswig sowie Danzig seien jährlich 6 Mio RM erforderlich. Das AA bat um Billigung der Fortsetzung dieser Tätigkeit (12.7.28; R 43 I /547 , Bl. 70-72). Die „Ossa“ wurde von einem parlamentarischen Ausschuß kontrolliert, dem RM Dietrich bis zum Kabinettseintritt angehört hatte (Vermerk des StSRkei zur Vorlage; R 43 I /547 , Bl. 73).

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