1.232.1 (ma32p): 1. Deutsch-rumänische Streitfragen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

1. Deutsch-rumänische Streitfragen1.

1

In einem Schreiben an StS Pünder vom 14.6.28 hatte StS Schubert (AA) mitgeteilt: Zur Zeit fänden hier Verhandlungen statt zwischen der RReg. und der Rbk einerseits und Vertretern der Rumän. Reg. und der rumän. Nationalbank andererseits mit dem Ziel, die seit Jahren schwebenden dt.-rumän. Streitfragen zu bereinigen. Im Rahmen dieser Verhandlungen sei eine Entscheidung der RReg. darüber notwendig, ob Rumänien eine Barzahlung von 30 Mio RM unter bestimmten Voraussetzungen zugesagt werden könne. Die beteiligten Ressorts (RFMin., RWiMin., AA) und der RbkPräs. seien übereinstimmend der Auffassung, daß alsbald eine Entscheidung herbeigeführt werden müsse und bäten zu diesem Zweck um die Anberaumung einer Kabinettssitzung auf den 15. Juni. Eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts sei bei der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich (R 43 I /129 , Bl. 89). – Zur Vorgeschichte siehe: ADAP, Serie B, Bd. IX, Dok. Nr. 29, 44 und 73.

Ministerialdirektor Ritter berichtete über den bisherigen Gang der Verhandlungen. Die Reichsbank ist ersucht worden, an der internationalen Stabilisierungsaktion der Großbanken für die rumänische Währung teilzunehmen. Der Reichsbankpräsident hat gefordert, daß vorher die Streitpunkte bereinigt werden, die zwischen Rumänien und Deutschland schweben, daß insbesondere die deutschen Gläubiger rumänischer Vorkriegsanleihen bei der Aufwertung und Zinszahlung ebenso behandelt werden wie die anderen. Bisher hat Rumänien die in Frage kommenden etwa 400 Millionen Goldfranken weder aufgewertet noch verzinst. Rumänien hat die Anleihestücke abstempeln lassen, soweit der Nachweis gebracht würde, daß sie nicht in deutschen Händen sind. Die Aufwertung würde etwa 160 Millionen Goldfranken betragen.

Es wurde vorgeschlagen, den Rumänen die Zahlung von 30 Millionen RM gegen Verzicht auf sämtliche von Rumänien geltend gemachte Forderungen in Aussicht zu stellen. Dieser Zweck dürfe aber nach außen nicht in die Erscheinung treten, da sonst ähnliche Forderungen von Belgien und Schwierigkeiten mit den Reparationsinstanzen zu befürchten seien. – Es komme auch die Gewährung eines größeren Warenlieferungskredits an Rumänien in Frage.

Die Entscheidung dränge. Die rumänischen Unterhändler seien in Berlin. Es läge ihnen und dem internationalen Bankkonsortium zwar viel an einer Mitwirkung Deutschlands bei der Stabilisierung, nötigenfalls aber würden sie diese auch ohne Deutschland durchführen können.

Die Gelegenheit, in den Geldfragen mit Rumänien endgültig zu einer Verständigung zu gelangen, sei noch nie so günstig gewesen wie jetzt und werde voraussichtlich auch in Jahren nicht wiederkommen.

[1476] Der Reichswirtschaftsminister sprach sich grundsätzlich für den Vorschlag des Auswärtigen Amts aus, da Rumänien für die deutschen Interessen in Zukunft sehr wichtig sein werde, insbesondere als Abnehmer von Eisenbahnmaterial. Das geschäftsführende Kabinett sei berechtigt, die Entscheidung zu fällen, weil bei einer Verzögerung die Gefahr bestehe, daß Deutschland aus dem rumänischen Markte verdrängt werde.

Auch der Reichsbankpräsident hielt es für dringend geboten, rasch eine Entscheidung zu treffen. Der Regierung würde sonst Verschleppung vorgeworfen werden können. Die Reichsbank befürworte den Vorschlag des Auswärtigen Amts; zumal bei der stagnierenden oder rückläufigen Konjunktur sei der rumänische Markt für Deutschland wichtig. Die Beteiligung an der Stabilisierungsaktion hätte von der Bereinigung der schwebenden Streitfragen abhängig gemacht werden müssen, weil es nicht möglich sei, sich an ihr zu beteiligen, solange nicht den deutschen Gläubigern die ihnen zustehenden Rechte gewährt würden. Rumänien müsse bei dem deutschen Entgegenkommen auf jede Beschlagnahme deutschen Eigentums verzichten. Auch mit Abschluß eines günstigen Handelsvertrags sei dann zu rechnen.

Der Reparationsagent2 müsse von den deutschen Erwägungen rückhaltlos in Kenntnis gesetzt werden. Wahrscheinlich würde er sich einverstanden erklären, da ihm an friedlichen Beziehungen Deutschlands zu den anderen Ländern und an Ausdehnung seiner Ausfuhr gelegen sei.

2

Gilbert.

Der Gedanke der Aufwertung der Banca Generala-Noten dürfe auf keinen Fall anklingen, da sonst im Ausland und auch im Inlande die größten Schwierigkeiten zu erwarten seien.

Der Reichsminister der Finanzen machte gegen den Vorschlag des Auswärtigen Amts Bedenken geltend. Die Aufbringung des geforderten Betrags sei bei dem angespannten Etat 1928 außerordentlich schwierig, gegenwärtig wohl nicht möglich.

Der Grundsatz, daß durch das Dawes-Abkommen jede darüber hinausgehende Zahlung und jeder Zuschlag für einzelne Länder ausgeschlossen sei, würde durch ein Abkommen des vorgeschlagenen Inhalts durchbrochen. Belgien würde seine hohe Aufwertungsforderung (300 Millionen Reichsmark) erneut geltend machen. Es habe diese regelmäßig bei den Verhandlungen über seinen Etat erwähnt und kürzlich erst im Zusammenhang mit der Frage der Rheinlandräumung wieder stärker in den Vordergrund gerückt3. Auch der Gefahr, daß in der Weltöffentlichkeit ein falsches Bild über die Leistungsfähigkeit Deutschlands entstehe, müsse vorgebeugt werden.

3

Vgl. hierzu: ADAP, Serie B, Bd. IX, Dok. Nr. 97.

Eine Verschleierung der Abmachungen würde schwerlich auf die Dauer aufrecht zu erhalten sein, zumal die Rumänen bei ihren Verhandlungen im Parlament deutsche Zahlungen als Abfindung für die Banca-Generala-Forderungen bezeichnen würden. Auch er sei für volle Aufklärung des Reparationsagenten. Es müsse aber damit gerechnet werden, daß er die Entscheidung der Reparationskommission überlassen würde.

[1477] Auch der Reichsarbeitsminister sprach sich für Verhandlungen mit dem Reparationsagenten aus.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers schlug vor, den Abmachungen einen innerdeutschen Charakter zu geben. Durch Aufwertung der deutschen Anleiheforderung an Rumänien würden dem Reiche Steuerforderungen erwachsen, die es rechtfertigen würden, daß das Reich der Reichsbank 30 Millionen RM zahlt. Die Reichsbank könnte dann die Verhandlungen selbständig zu Ende führen.

Das Kabinett beschloß, daß der Reichsbankpräsident und der Reichsminister der Finanzen mit dem Reparationsagenten über die Bedenken verhandeln, die einem Eingehen auf die Wünsche der Rumänen entgegenstehen. Der Reichsbankpräsident wird den rumänischen Vertretern diese Bedenken mitteilen. Das Kabinett wird am Montag, den 18. Juni nachmittags zur weiteren Beratung über die Angelegenheit zusammentreten4.

4

Nach einem Vermerk des Bürodirektors Ostertag vom 18.6.28 wurde dieser Punkt auf Antrag des AA von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 18. 6. abgesetzt, da „die inzwischen weitergeführten Verhandlungen mit Rumänien kein Ergebnis gezeitigt haben“ (R 43 I /129 , Bl. 89). MinR Feßler notierte hierzu am 19. 6.: „Die Verhandlungen sind nicht abgebrochen, sondern auf unbestimmte Zeit unterbrochen worden. Die Rumänen sind nach Paris abgereist, wo sie über die Vorkriegsanleihen ein den Franzosen sehr günstiges Abkommen abschließen werden. Den Rumänen ist angedeutet worden, daß schließlich für die deutschen Gläubiger nicht die volle Meistbegünstigung verlangt werden würde, sondern nur die Rechte, die diese jetzt bereits geltend gemacht hätten.“ (R 43 I /129 , Bl. 91). – Zur Fortsetzung der Kabinettsberatung über die dt.-rumän. Finanz- und Wirtschaftsverhandlungen siehe diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 14, P. 1.

Extras (Fußzeile):