2.60.1 (vpa1p): 1. Belgische Markforderungen.

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1. Belgische Markforderungen.

Staatssekretär Zarden teilte mit, daß heute eine Rate von 1½ Millionen RM auf Grund des deutsch-beglischen Markabkommens1 fällig ist. Es besteht an sich keine Schwierigkeit, diese Rate zu zahlen, doch erhebt sich die Frage, ob die Zahlung geleistet werden soll unter Berücksichtigung des dadurch eventuell geschaffenen Präjudizes für die künftigen Zahlungen unter dem Abkommen. Nach Auffassung des Reichsministers des Auswärtigen könne ein Vorbehalt bei der heutigen Ratenzahlung nicht gemacht werden, weil die Belgische Regierung unter Umständen durch ein solches Verhalten der Reichsregierung veranlaßt werden könnte, das Lausanner Abkommen nicht zu ratifizieren. Sollte sich später die Devisenlage verschlechtern, so könne ein entsprechender Vorbehalt jederzeit gemacht werden2.

1

Vgl. Anm. 10 zu Dok. Nr. 9.

2

Zur Stellungnanhme des AA s. auch die Aufzeichnung Bülows vom 13. 7. (ADAP, Serie B, Bd. XX, Dok. Nr. 216), mit dem Zarden am Vormittag des gleichen Tages die Angelegenheit kurz erörtert hatte.

Der Reichsminister des Auswärtigen befürtete die Zahlung der Rate ohne Vorbehalt. Ein solcher, der sich auf die Devisenlage gründe, verstehe sich von selber und habe zur Zeit keinen Wert.

Staatssekretär Zarden machte darauf aufmerksam, daß die belgischen Markforderungen bisher in den Etat nicht eingestellt seien. Es sei absichtlich, und zwar mit Rücksicht auf die Lausanner Verhandlungen keine Deckung für die belgischen Zahlungen in den Etat aufgenommen. Es müsse mithin bis zum Jahresende zusätzliche Deckung für rund 22 Millionen RM geschaffen werden3.

3

Die dt. Zahlungsverpflichtung aus dem Markabkommen mit Belgien betrug für 1932 exakt 21,5 Mio RM. Vgl. Anm. 10 zu Dok. Nr. 9.

Der Reichskanzler stellte zur Erwägung, ob der Zeitpunkt zur Aufrollung der grundsätzlichen Frage über unsere Zahlungsverpflichtungen aus den belgischen und amerikanischen Abkommen auf Grund des gesunkenen Preisniveaus nicht bereits gekommen sei.

[214] Der Reichsminister des Auswärtigen war jedoch der Ansicht, daß es vorzuziehen sei, bis zur Klärung der Verhältnisse, d. h. etwa bis zum Herbst, hiermit zu warten.

Der Reichskanzler stellte abschließend fest, daß nach einmütiger Auffassung des Reichsministeriums die jetzt fällige Rate aus dem deutsch-belgischen Markabkommen in Höhe von 1½ Millionen RM gezahlt werden soll. Die Aufrollung der von ihm zur Erwägung gestellten grundsätzlichen Frage über die Herabsetzung der deutschen Zahlungsverpflichtungen aus dem deutsch-belgischen Markabkommen und den deutsch-amerikanischen Abkommen (Mixed Claims und Besatzungskosten)4 auf Grund des um etwa 40% gesunkenen Preisniveaus wird einstweilen zurückgestellt.

4

Vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 9.

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