1.20.2 (vpa2p): 2. Kontingentierung.

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2. Kontingentierung.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß über die Kontingentierung von Holz, Speck und Schmalz sowie von Häuten und Fellen noch ein Beschluß gefaßt werden müsse2.

2

Zur vorangegangenen Beratung s. Dok. Nr. 146, P. 5.

a) Holz3: Das Reichskabinett beschloß die Kontingentierung der Einfuhr des Schnittholzes bei einer angemessenen Zollerhöhung für Rundholz.

3

In seiner Kabinettsvorlage vom 24. 8. (vgl. Anm 17 zu Dok. Nr. 117) hatte der REM eine drastische Kontingentierung der Einfuhr von Bau- und Nutzhölzern sowie von „Papierholz“ verlangt, und zwar bei ersteren in Höhe von 30% und bei letzterem in Höhe von 40% der in der Zeit vom 1. 9. bis 31.12.31 eingeführten Mengen. Zur diesbez. Stellungnahme des Handelspolitischen Ausschusses der RReg. s. Anm 12 zu Dok. Nr. 146.

b) Speck und Schmalz4: Staatssekretär Dr. Grieser äußerte schwere Bedenken gegen die Einschränkung der Einfuhr von Speck und Schmalz. Für die schwerarbeitende Bevölkerung, insbesondere die Bergarbeiter, werde eine Verteuerung von Speck und Schmalz infolge der Kontingentierung nicht zu ertragen sein.

4

Für Speck und Schmalz hatte v. Braun in seiner Kabinettsvorlage (vgl. oben Anm 3) einen Kontingentsatz von 60% der in der Zeit vom 1. 9. bis 31.12.31 eingeführten Menge vorgeschlagen. Diese hatte – wie aus einer der Kabinettsvorlage beigefügten umfangreichen „Einfuhrstatistik der zu kontingentierenden Waren“ hervorgeht – bei Speck rd. 72 000 dz und bei Schmalz rd. 305 000 dz betragen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft regte an, vielleicht eine Schmalzverbilligungsaktion für die Bergarbeiter einzuführen, wenn die Kontingentierung der Einfuhr von Speck und Schmalz beschlossen werde.

Staatssekretär Dr. Grieser sprach sich gegen eine Schmalzverbilligungsaktion aus.

Das Reichskabinett beschloß die Kontingentierung der Einfuhr von Speck und Schmalz. Hierin soll jedoch eine Änderung eintreten, sobald sich unsoziale Preissteigerungen als Folge der Kontingentierung zeigen. Dieser Beschluß soll auch der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.

Über die Höhe der Kontingentsätze soll baldigst eine Chefbesprechung[607] stattfinden. Endgültiger Beschluß über die Höhe der Kontingentsätze soll in der Ministerbesprechung am Freitag, dem 23. September, gefaßt werden5.

5

Vgl. dazu Dok. Nr. 153, P. 1.

In dieser Sitzung wird auch der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die Rede bekanntgeben, die er am 26. September in München halten wird. An der Formulierung der Sätze, in denen die bevorstehende Kontingentierung der Einfuhr angekündigt wird, werden außer dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft der Reichsminister der Finanzen, der Reichswirtschaftsminister, der Reichsminister der Justiz und Staatssekretär Dr. von Bülow mitwirken.

c) Häute und Felle: Die Kontingentierung der Einfuhr wurde nicht in Aussicht genommen.

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