1.74.1 (vpa2p): Innenpolitische Lage – Sitzung des Reichsrats am 12. November 1932.

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Innenpolitische Lage – Sitzung des Reichsrats am 12. November 1932.

Der Reichsminister des Innern berichtete über die Unterredung, die er im Laufe des Vormittags in Gegenwart des Reichsministers der Justiz und des Reichsarbeitsministers mit dem Ministerpräsidenten Dr. Held und Staatsminister Dr. Stützel gehabt hatte2. Dr. Held sei sehr wenig entgegenkommend gewesen. Die Bayerische Staatsregierung scheine mit Sicherheit davon auszugehen, daß der jetzige Zustand in Preußen verewigt werden solle.

2

Aufzeichnungen hierzu nicht bei den Akten der Rkei.

Dr. Held habe schließlich den beiliegenden Entwurf eines Antrages des Reichsratsausschusses gezeigt, über den in der Reichsratssitzung am 12. November[917] abgestimmt werden solle3. Auch sei über die beiliegenden formulierten 8 Forderungen Bayerns zur Reichsreform4 gesprochen worden. Der Antrag und die 8 Forderungen zur Reichsreform würden in der für 6 Uhr anberaumten Besprechung5 eine wesentiche Rolle spielen.

3

Abgedr. als Anlage 1 zu diesem Dokument. – Der Antrag war am 9.11.32 bei einer Würzburger Besprechung der Ministerpräsidenten von Bayern, Baden, Württemberg, Sachsen, Hessen und Thüringen, die der gemeinsamen Vorbereitung auf die Sitzung der RR-Ausschüsse am 12. 11. dienen sollte, erörtert worden. Hierüber hatte Held dem Bayer. Ministerrat am 10. 11. u. a. berichtet: Er habe in Würzburg „einen formulierten Antrag vorgelegt, der mit geringen Abweichungen die Billigung der übrigen Herren gefunden habe. Er sei beauftragt, den Antrag in der Ausschußsitzung einzubringen. Die übrigen Herren würden sich dem Antrag anschließen.“ (Sitzungsniederschrift in BayHStArch. MA 99 524). Vgl. hierzu auch Schwend, Bayern zwischen Monarchie und Diktatur, S. 477 ff.; Besson, Württemberg und die deutsche Staatskrise 1928–1933, S. 314 ff. und 410.

4

Abgedr. als Anlage 2 zu diesem Dokument.

5

Dok. Nr. 204.

Der Reichskanzler vertrat die Auffassung, daß die Reichsregierung als Gegenleistung für die Einverständniserklärung mit dem geplanten Antrage der Länder für den Reichsratsausschuß darauf bestehen müsse, daß der Reichsrat die bisherigen Angriffe wegen der Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen unterlasse. Dann könne auch aus der Annahme des erwähnten Antrages im Ausschuß des Reichsrats ein gewisser Fortschritt erwachsen.

Der Reichsminister der Justiz wies darauf hin, daß die Reichsregierung für die geplante Reichsreform sich wenigstens der Mitwirkung des Reichsrats vergewissern solle.

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

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