1.32.6 (vpa2p): 6. Streikbewegung wegen der Lohnkürzungen zur Schaffung vermehrter Arbeitsgelegenheit.

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6. Streikbewegung wegen der Lohnkürzungen zur Schaffung vermehrter Arbeitsgelegenheit30.

30

Vgl. Dok. Nr. 154, P. 7.

Der Vertreter des Reichsarbeitsministeriums Staatssekretär Dr. Grieser teilte mit, daß nach Meldungen, die dem Reichsarbeitsministerium von seinen Schlichtern bis zum 29. 9. zugingen, in Anwendung der Verordnung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit31 rund 13 000 Arbeitslose in Dienst und Arbeit getreten sind. Wieviele wegen des betrieblichen Kleinkriegs in Form von wilden Streiks oder wegen der Drohungen mit einem solchen Streik nicht eingestellt werden konnten oder wieder ausscheiden mußten, stehe nicht fest. Das Reichsarbeitsministerium verfolge die Streikbewegung mit größter[727] Aufmerksamkeit32. Von Arbeitgeberseite werden vielfach besondere Maßnahmen der Reichsregierung zur restlosen Durchführung der Verordnung gefordert. Er halte drastische Maßnahmen der Reichsregierung für verfehlt. Er sei aber bereit, den Standpunkt der Reichsregierung zur Sache nochmals in einer offiziellen Verlautbarung durch W. T. B. bekannt zu geben. Dabei werde zum Ausdruck gebracht werden können, daß die Reichsregierung nach wie vor auf dem Standpunkt steht, daß in der Anwendung der Verordnung durch den Arbeitgeber eine Verletzung weder des Arbeitsvertrages noch des Tarifvertrages gefunden werden kann und daß etwaige gewaltsame Gegenmaßnahmen einer Tarifpartei deshalb eine Verletzung der tariflichen Friedenspflicht darstelle33.

31

VO vom 5.9.32, RGBl. I, S. 433 . Zum Inhalt s. Anm 9 zu Dok. Nr. 112.

32

Mitteilungen über derartige Streiks und Streikdrohungen hatte die RReg. in den vorangegangenen Tagen von verschiedenen wirtschaftlichen Spitzenorganisationen erhalten. In einem Telegramm des Gesamtverbandes deutscher Metallindustrieller an Schäffer und Papen vom 22. 9. hieß es: „Durchführung der Notverordnung vom 5. September in der gesamen Metallindustrie aufs höchste gefährdet, weil Lohnherabsetzungen auf Anweisung des ADGB und des Metallarbeiterverbandes mit Streikbewegungen beantwortet werden. Firmen in Berlin, Sachsen, Süddeutschland und Westdeutschland haben Anschläge wieder zurückgenommen, weil die einzelnen Firmen allein zum Kampf zu schwach und Solidaritätsmaßnahmen der Arbeitgeberverbände unmöglich. Infolge dieser Ereignisse scheuen andere Firmen, Lohnherabsetzungen durch Anschlag bekanntzumachen. Umfang der Sabotage der Notverordnung erheblich größer, als aus Streikbewegung und Presse hervorzugehen scheint. Erbitten dringendst Mitteilung, welche Schritte Reichsregierung zu tun gedenkt, um ihrer Notverordnung vom 5. September Achtung und Durchführbarkeit zu verschaffen.“ (R 43 I /2024 , Bl. 356–357). Weitere ganz ähnlich lautende und argumentierende Eingaben der Spitzenverbände (u. a. Vereinigung der Dt. Arbeitgeberverbände) in R 43  I /1144  und 2046 .

33

Eine entspr. amtl. Erklärung des RArbM wurde durch WTB am 4. 10. verbreitet (WTB-Bericht Nr. 2108 in R 43 I /2057 , Bl. 44).

Staatssekretär Grieser meinte auch, daß vom 1. Oktober an für die Einstellung von Arbeitslosen die Anwartschaft auf die Beschäftigungsprämie in Form von Steuergutscheinen erworben werden könne und daß nach dem 1. Oktober die kritische Verordnung zur Vermehrung der Erhaltung von Arbeitsgelegenheit vom 5. September 1932 praktisch an Bedeutung verlieren werde.

Das Reichskabinett billigte die Ausführungen von Staatssekretär Grieser34.

34

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 163, P. 7.

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