1.5 (vsc1p): Arbeitsbeschaffungspolitik im Spannungsfeld von Wirtschafts- und Sozialpolitik

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Arbeitsbeschaffungspolitik im Spannungsfeld von Wirtschafts- und Sozialpolitik

Als das Kabinett v. Schleicher seine Arbeit aufnahm, lag die deutsche Wirtschaft noch immer im Koma. Das Tief der Wirtschaftskrise war allerdings durchschritten; zumindest hatte sich die Lage auf dem erreichten, wenn auch katastrophal niedrigen Niveau stabilisiert63. Erste Anzeichen für eine konjunkturelle Besserung beobachteten Reichsbank und Wirtschaftsforschungsinstitute mit einer leichten Belebung von Produktion und Absatz in der zweiten Jahreshälfte 1932; die Beschäftigtenzahl ging zum ersten Mal seit langer Zeit nur noch[XXXV] saison- und nicht mehr konjunkturbedingt zurück; höhere Aktien- und Börsenkurse, Rückflüsse gehorteter Gelder und deutscher Fluchtkapitalien aus dem Ausland schienen Ausdruck eines sich allmählich wieder einstellenden Vertrauens zu sein. Es ist verständlich, daß die Mitglieder der neuen Reichsregierung diese Trendwende geradezu beschworen und darauf ein gut Teil ihrer politischen Überlebenschancen gründeten.

63

So Hans Luther: Vor dem Abgrund. S. 299. – Vgl. dazu Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1932. Berlin 1933, S. 3–8 sowie Reichsarbeitsblatt 1932/1933, passim. Zusammenfassend Wolfram Fischer: Deutsche Wirtschaftspolitik. S. 57.

 

Dessen ungeachtet steigerten sich die sozialen Folgen der nun bald ins fünfte Jahr gehenden Dauerkrise gerade in diesen Monaten bis an die Grenze des Erträglichen. Hatte schon die prozyklische Deflationspolitik Brünings zur Verarmung weiter Bevölkerungskreise beigetragen, so trieb der von der Papen-Regierung fortgeführte Abbau von Löhnen und sozialen Leistungen diese Entwicklung auf einen vorläufigen Höhepunkt, wovon alle an die Reichskanzlei gerichteten sozial- und wirtschaftspolitischen Eingaben ein beredtes Zeugnis ablegen64. Eine Änderung der konjunkturpolitischen Strategie in Richtung auf eine staatliche Beeinflussung des Wirtschaftskreislaufs und des Arbeitsmarktes hatte die Regierung Brüning erst im Februar 1932, als in Deutschland der Höchststand von 6,2 Millionen registrierten Arbeitslosen erreicht wurde, in Angriff genommen. Darauf aufbauend hatte die Regierung v. Papen versucht, das Instrument direkter staatlicher Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit einem bescheidenen öffentlichen Investitionsprogramm zaghaft zu handhaben. Vorrangig sollte aber durch die indirekte Belebung der Privatwirtschaft das Depressionskarussel angehalten werden. Mit Anrechnungsscheinen für später fällig werdende Steuerschulden und Beschäftigungsprämien für neu eingestellte Arbeiter hatte man durch die Subventionierung der unternehmerischen Gestehungskosten der Wirtschaft neue Absatzchancen eröffnen wollen.

64

Dok. Nr. 2; 11; 17; 39; 63; vgl. auch Dok. Nr. 9.

 

Durchschlagskraft und Akzeptanz waren dem sog.Papen-Programm“65 aus hier nicht näher zu erläuternden Gründen weitgehend versagt geblieben. Als Reichspräsident v. Hindenburg Mitte November 1932 mit seinem Rücktritt drohte, wenn nicht mehr als bisher „den Massen Arbeit und Brot vermittelt“ werde und „es nicht gelänge, neue Ideen zu verwirklichen“66, setzte er einer Nachfolgeregierung des Kabinetts v. Papen über eine aktivere Arbeitsbeschaffungspolitik hinaus den an praktischen Erfolgen meßbaren Durchbruch in der Sache selbst als Ziel. Folgerichtig spitzte der neue Reichskanzler sein der Öffentlichkeit am 15. Dezember über den Rundfunk vorgetragenes Regierungsprogramm auf einen einzigen Punkt zu: „Arbeit schaffen“. Obwohl er Einzelmaßnahmen in 28 Sachbereichen ankündigte, versicherte er, daß die gesamte Regierungstätigkeit der nächsten Monate „mehr oder weniger diesem einen Ziel dienen“ werde67. Politisch gehe es dabei „um Sein oder Nichtsein“, bekannte er an anderer Stelle68. Eine vergleichbare Priorität war von den Vorgängerkabinetten dem Versuch, die verheerendste Folge der Weltwirtschaftskrise,[XXXVI] die Massenarbeitslosigkeit, in den Griff zu bekommen, allen Krisensymptomen zum Trotz nicht eingeräumt worden.

65
 

Zum sog.Papen-Programm“ s. Dok. Nr. 2, insbesondere Anm. 4; 3, Anm. 5; 8; 12.

66
 

Siehe diese Edition: Das Kabinett v. Papen, Ministerbesprechung vom 18.11.1932.

67

Dok. Nr. 25.

68

Dok. Nr. 67; Anm. 11; vgl. auch Dok. Nr. 69.

 

Schleicher verkündete keine Prinzipien. Er betonte, daß er das Heil nicht in „Dogmen und Glaubensbekenntnissen“ sehe; er sei weder ein Anhänger des „Kapitalismus noch des Sozialismus“, der „Privat- oder Planwirtschaft“, der Förderung des Binnenmarktes oder des Exports – er gedenke zu tun, „was im gegebenen Moment vernünftig ist“. Als „sozialer General“ wolle er der „überparteiliche Sachwalter“ der Interessen aller Schichten des Volkes für eine hoffentlich nur kurze Notzeit sein69. Damit stellte er seiner Regierung die angesichts der sozio-ökonomisch bedingten Interessendivergenzen der späten Weimarer Jahre schier unlösbar erscheinende Aufgabe, den sozialreaktionären Papen-Kurs aufzugeben und dennoch die gesellschaftlich relevanten Vertreter von Kapital und Arbeit zur Mit- und Zusammenarbeit zu verpflichten.

69

Dok. Nr. 25.

 

Anders als v. Papen bekannte er sich auch dazu, daß die Regierung einer breiten Massenbasis im Volk bedürfe70. In deren Interesse lag eine pragmatische Wirtschafts- und Sozialpolitik, wie sie ihm in Grundzügen bei seinen Kontakten zu Arbeitnehmervertretern vor und nach der Regierungsübernahme vorgetragen worden war71. Erste, bei dieser Zielgruppe auf positive Resonanz stoßende Ergebnisse konnte er in seiner Programmrede schon bekanntgeben. Die von der Arbeitnehmerseite heftig bekämpfte Verordnung vom 5. September 1932, die zur erhofften Vermehrung der Einstellung von Arbeitskräften Lohnsenkungen und Arbeitszeitverkürzungen ermöglicht hatte, war von seiner Regierung am Vortag bereits mit kürzesten Auslauffristen aufgehoben worden72. Ein weiterer Trumpf in seiner Hand war der Verzicht auf die in der Notverordnung vom 4. September 1932 der Reichsregierung eingeräumte Generalermächtigung zur selbständigen Änderung des gesamten Sozialrechts und Tarifvertragswesens. Es kam der Glaubwürdigkeit seiner Koalitionsbemühungen entgegen, wenn er die Initiative für ein diesbezügliches Aufhebungsgesetz mit Bedacht den Reichstagsfraktionen von Zentrum, SPD und NSDAP überlassen hatte73 und den guten Willen seiner Regierung zusätzlich durch ein Bekenntnis zur Aufrechterhaltung des in Frage gestellten Sozialversicherungsprinzips bekunden konnte. Schließlich ging er in modifizierter Form auf einen sozialdemokratischen Gesetzentwurf für die Erneuerung einer öffentlichen Winterhilfsaktion ein, durch die einem erweiterten Kreis von Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Kriegsbeschädigten für die Wintermonate der verbilligte Bezug von Lebensmitteln und Brennstoffen ermöglicht werden sollte. Utopische Ausgabevorstellungen der Antragsteller mußte er dabei allerdings dämpfen, wie er und die anderen Kabinettsmitglieder auch hier und anderswo vor übertriebenen und oft in demagogischer Absicht geweckten Hoffnungen auf eine[XXXVII] schnelle Linderung der Not glaubte warnen zu müssen, weil „auf deren Nichterfüllung eine umso größere Enttäuschung folgen“ werde74.

70

Hierzu sowie zum Folgenden Dok. Nr. 25.

71

Dok. Nr. 1, insbesondere Anm. 2; 8; 12; 17.

72

Dok. Nr. 1; 24, P. 11.

73

Dok. Nr. 7. P. 2; 9.

74

Dok. Nr. 7, P. 2; 24, P. 10; 25; 26; 33, P. 1.

 

Alles dies waren flankierende Maßnahmen. Im Zentrum der Bemühungen stand die Arbeitsbeschaffungspolitik. Verstärkte staatliche Eingriffe hatte Reichsernährungsminister v. Braun bereits im Juni 1932 von der Regierung v. Papen gefordert. Sein Vorschlag, einen Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung einzusetzen, war damals verworfen worden. Noch am 18. November hatten Reichswirtschaftsminister Warmbold und Reichsfinanzminister v. Krosigk den Arbeitsbeschaffungsplänen eines Straßer und Gereke eine Absage erteilt und sie als systemverändernd denunziert. Deren Forderung, einen staatlichen Planungsausschuß unter Leitung eines Reichskommissars einzusetzen, der den Wirtschaftskreislauf von der Nachfrageseite her durch die Vergabe kreditfinanzierter öffentlicher Arbeiten beleben sollte, widersprach ihrem Glauben an die Selbstheilungskräfte der Wirtschaft75.

75
 

Siehe dazu diese Edition: Das Kabinett v. Papen, Ministerbesprechung vom 18.11.1932, P. 7; vgl. in diesem Band, Dok. Nr. 32.

Man fragt sich, warum Reichskanzler v. Schleicher entgegen dem Widerstand der wichtigsten, auch in seine Regierung übernommenen Kabinettsmitglieder mit Günther Gereke dennoch einen der Wortführer der konjunkturpolitischen Reformer am 3. Dezember in das Amt des neuzuschaffenden Reichskommissariats für Arbeitsbeschaffung berief76. Man sollte allerdings nicht übersehen, daß er in der gleichen Ministerbesprechung vom 18. November empfohlen hatte, lautstarke Agitatoren – und das galt auch für die NSDAP-Führer – durch entsprechende Aufgabenübertragung „auf die allgemeine Linie hinzubringen“. Eine Hereinnahme Gerekes und eventuell auch Straßers in das Reichskabinett war demnach nicht von vornherein gleichbedeutend mit einem Bekenntnis zu deren Programm und Methoden, wenngleich sie massenwirksam nach außen als eine Absichtserklärung für einen verstärkten Staatsinterventionismus in der Arbeitsbeschaffungsfrage gedeutet werden konnte, wie ihn das hinter Gereke stehende politische Spektrum forderte.

76

Dok. Nr. 1; beglaubigte Ernennungsurkunde vom 3.12.1932 in: R 2 /4495 . De jure wird das Reichskommissariat erst am 15.12.1932 geschaffen.

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