2.167.8 (wir1p): 8. Außerhalb der Tagesordnung: Anmeldung dringender Gesetzentwürfe.

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8. Außerhalb der Tagesordnung: Anmeldung dringender Gesetzentwürfe.

Reichskanzler Dr. Wirth verlas ein an ihn gerichtetes Schreiben des Reichstagspräsidenten vom 8.12.1921, in dem er um Mitteilung der Gesetzesvorlagen bat, die nach Ansicht der Reichsministerien dringend erledigt werden müßten6. […]

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Am 12.12.21 übersendet die Rkei ein Verzeichnis derjenigen Gesetzentwürfe, deren Erledigung durch den RT noch vor Weihnachten erwünscht erscheint (siehe R 43 I /1012 , Bl. 190 f.).

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