2.19.3 (wir1p): 3. Regierungserklärung.

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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[40]3. Regierungserklärung4.

4

Endgültige Fassung s. RT-Protokoll vom 1.6.1921 (RT-Bd. 349, S. 3709 ).

a) Erklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten.

Reichskanzler Dr. Wirth verliest die letzte Erklärung des bayerischen Ministerpräsidenten aus der Abendpresse und stellt fest, daß der Reichsregierung diese Erklärung schriftlich nicht zugegangen sei5.

5

In der Sitzung des Staatshaushaltsausschusses des Bayer. LT hatte MinPräs. v. Kahr über die Einwohnerwehrfrage folgende Erklärung abgegeben: „Die Bayerische Staatsregierung ist in Übereinstimmung mit der Reichsregierung entschlossen, in Erfüllung des Ultimatums in der Entwaffnung der Einwohnerwehr das Möglichste zu tun, wobei die Termine tunlichst eingehalten werden. Dagegen hat sie sich nicht entschließen können, ihre bisherige Auffassung, daß die Einwohnerwehr nicht unter die Art. 177 und 178 des Friedensvertrages und nicht unter das Gesetz vom 22.3.1921 falle, aufzugeben. Die Reichsregierung wurde gebeten, diese Auffassung den alliierten Mächten mitzuteilen und nach Möglichkeit zu vertreten. Diese habe sich dazu bereiterklärt. Je nach der Stellungnahme der Entente wird die Reichsregierung die weiteren Entscheidungen von sich aus treffen, wobei eine loyale Stellungnahme der Staatsregierung selbstverständlich ist.“ (Vorwärts Nr. 252 vom 31.5.1921).

Reichsminister Dr. Rosen teilt mit, daß er bei der Entente eine gewisse Bereitwilligkeit gefunden habe, uns in den Terminen der Entwaffnung oder Auflösung der Selbstschutzorganisationen entgegenzukommen.

b) Aufhebung des Ausnahmezustandes.

Reichsminister Schiffer berichtet, daß in der heutigen Chefbesprechung beschlossen worden sei, den Ausnahmezustand in Hamburg aufzuheben. Wegen Sachsens und Ostpreußens würde weiter verhandelt6.

6

Der Ausnahmezustand in Hamburg wurde durch VO des RPräs. vom 3. Juni 1921 aufgehoben (RGBl. 1921, I, S. 734 ). Über die Aufhebung des Ausnahmezustandes in Ostpreußen mußte weiterverhandelt werden, weil sich in der Chefbesprechung vom 31.5.1921 StKom. Weismann für die Pr. Reg. und die RM Geßler und Schiffer gegen die von den RM Gradnauer und Bauer befürwortete Aufhebung ausgesprochen hatten (R 43 I /2703 , Bl. 59).

c) Ernährungslage.

Der Reichskanzler liest den entsprechenden Teil der beabsichtigten Regierungserklärung vor7. Es erhebe sich die Frage, wann die Brotpreise hinaufgesetzt werden könnten.

7

In R 43 I nicht ermittelt.

Reichsminister Dr. Hermes betont, daß wir die Zuschußwirtschaft allmählich einschränken müßten. Im laufenden Wirtschaftsjahr bäte er, es bei dem jetzigen Brotpreis zu belassen. Für das kommende Wirtschaftsjahr könne man eine Erhöhung um ⅓ bis ½ des jetzigen Brotpreises ins Auge fassen.

Reichsminister Dr. Brauns weist auf die Folgen hin, die die Brotpreiserhöhung für die Löhne und Gehälter haben werde. Gegebenenfalls müsse in die Regierungserklärung ein entsprechender Satz aufgenommen werden.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers wird beschlossen, daß die Minister Dr. Hermes und Dr. Brauns einen entsprechenden Zusatz machen sollen8.

8

In der Regierungserklärung ist davon die Rede, daß die Zuschußwirtschaft des Reichs in der Lebensmittelversorgung abgebaut und gleichzeitig die Preise der Lebenshaltung auf der einen, die Löhne und Gehälter auf der anderen Seite im Rahmen der gesamten volkswirtschaftlichen Belange in das rechte Verhältnis gebracht werden müßten (RT-Bd. 349, S. 3716 ).

d) Zahlungsplan für das Ultimatum.

Staatssekretär Bergmann berichtet, daß die Gegenseite eventuell bereit[41] wäre, Art. 7 des Ultimatums9 zu ändern. Dazu müßten wir aber einen Plan beibringen, wie wir uns die Zahlung dächten, und ferner die Sachleistungen genau bezeichnen. Die Gegenseite rechne mit 5/4 Milliarden Sachleistungen. Für den Rest von 750 Millionen müßten wir nachweisen, welche Mittel wir bereitstellen. Je genauer unser Plan sei, umso weniger würde sich die Entente in die Zahlungsbedingungen einmischen10.

9

Bestimmungen über die 26%ige Ausfuhrabgabe (RT-Drucks. Nr. 1979, Bd. 367 ).

10

In der Regierungserklärung am 1.6.1921 im RT sagt Wirth: „Der Art. 7 des Ultimatums, welcher diese Materie behandelt, gibt nur eine allgemeine Richtschnur. Er läßt der Deutschen Regierung ausdrücklich die Möglichkeit offen, mit bestimmten Vorschlägen an das Garantiekomitee heranzutreten und im Verein mit ihm einen endgültigen Zahlungsplan festzustellen. Dieser Plan wird einerseits den Gesamtbetrag und die Einzelheiten der Sachleistungen vorzusehen haben, welche wir den Alliierten voraussichtlich in Anrechnung auf die jährlichen Reparationsverpflichtungen machen werden. Soweit diese Verpflichtungen nicht durch Sachleistungen erfüllt werden, ist nachzuweisen, wie wir im Innern die Mittel aufbringen wollen, um den in bar, d. h. in Devisen zu zahlenden Restbetrag der Annuitäten zu decken. Es werden bestimmte, namhafte Steuerquellen bezeichnet werden, welche wir als Deckung für die Reparationszahlungen zur Verfügung zu stellen und in den Zahlungsplan dem Garantiekomitee gegenüber nachzuweisen haben.“ (RT-Bd. 349, S. 3711 ).

Die Erhebung von 26% der Ausfuhr sei s. E. unmöglich. Auch hier sollten andere Einnahmen des Reichs zur Verfügung gestellt werden, womit die Gegenseite sich wahrscheinlich einverstanden erklären würde.

Staatssekretär Zapf trägt in großen Zügen das Steuerprogramm des Reichsfinanzministeriums vor, aus dem eine Gesamtmehreinnahme von rund 20 Milliarden Papiermark erwachsen werde. Weiter sei eine scharfe Nachprüfung der direkten Steuereinnahmen vorgesehen11.

11

Über das Steuerprogramm vergl. Chefbesprechung vom 19.5.1921 (Dok. Nr. 5).

Reichsminister Schmidt erklärt, daß sein Ministerium über die Aufbringung der nötigen Summen Anschauungen hege, die von denen des Reichsfinanzministeriums erheblich abwichen.

Die vom Reichsfinanzministerium vorgesehenen Steuern würden keinesfalls reichen, es müßten weitere 30 Milliarden geschaffen werden. Hierzu dürfte keinesfalls die Notenpresse in Bewegung gesetzt werden. Man komme um einen Eingriff in die Substanz der Wirtschaft nicht herum. So habe man in Ungarn gehandelt, das gleiche habe Schweden bei seinen Erzgruben getan, in diesem Sinne habe sich auch der Minister Simons ausgesprochen. Er halte eine Zwangshypothek von 20% auf den ländlichen Grundbesitz für erforderlich, sowie ein ähnliches Vorgehen beim städtischen Grundbesitz. Weiter müßte ein Teil des Gewinnes der Industrie und der Banken der Allgemeinheit zufließen, vielleicht dadurch, daß man dem Reich Vorzugsaktien gäbe. Schlimmstenfalls müsse man die so für das Reich gewonnene Substanz an das Ausland verkaufen oder verpfänden.

Der Gedanke der Steuersyndikate sei in seinem Ministerium erwogen worden, er erscheine aber nicht erwünscht.

Der Reichskanzler Die Frage des Substanzeingriffs müsse im Kabinett entschieden werden12. In der Regierungserklärung werde er die Körperschaftssteuer hervorheben, die als eine Art Dividendensteuer aufgefaßt werde. Beim[42] Reichsnotopfer sei zu erwägen, ob man es zu einer laufenden Vermögenssteuer umbauen solle oder ob es weiter zu komprimieren sei.

12

Siehe Dok. Nr. 40.

Man müsse weiter die Schaffung eines Reservefonds ins Auge fassen, hier komme vielleicht der Substanzeingriff in Frage.

Dadurch, daß wir die Kohle zum Inlandspreis lieferten, entrichteten wir einen besonderen Tribut an die Entente, die die Kohlen zum Weltmarktpreis weiter verkaufe. Es werde zu prüfen sein, ob zur Kohlensteuer eine variable Goldauflage treten solle.

Wenn die Zahlung von 26% der Ausfuhr beibehalten bliebe13, dann könnte seines Erachtens die Zahlung ohne Heranziehung der Industrie nicht geleistet werden. In diesem Falle halte er es für nötig, den Reichswirtschaftsrat zur Beratung zuzuziehen, aber an der Hand von Leitsätzen, die die Reichsregierung ihm an die Hand geben müßte.

13

Die Dt. Reg. nimmt die Ausfuhr zunächst nur als Maßstab für die Bemessung der dt. Leistung (s. „Bemerkungen des AA“, RT-Drucks. Nr. 1989 II, Bd. 367 ).

Staatssekretär Dr. Hirsch hält es für nötig, die Lebensmittelzuschüsse allmählich aufzuheben und den Kohlenpreis schrittweise zu erhöhen. Hierdurch würde auch der wirtschaftliche Anreiz auf das Ruhrrevier kleiner werden.

Mit dem Programm des Reichsfinanzministeriums kämen wir keinesfalls durch; wenn wir weiter zur Inflation griffen, so blieben die Besitzer der Goldwerte unbelastet. Man käme also um einen Eingriff in die Landwirtschaft und den städtischen Grundbesitz nicht herum.

Reichsminister Dr. Rathenau empfiehlt zu diesem Punkte in der Regierungserklärung etwa zu sagen, daß die Goldwerte und die Neuwerte herangezogen werden müßten, die durch Angleichung an den Weltmarktpreis entständen.

Das Kabinett beschließt, daß alsbald eine kleine Kommission zusammentreten soll, um diesen Gedanken für die Regierungserklärung zu formulieren14.

14

In der Regierungserklärung heißt es dazu: „Die Reichsregierung ist sich bewußt, daß die Arbeit der Notenpresse den Geldwert verschlechtert und somit einseitig die breiten Massen der Lohn- und Gehaltsempfänger und die Kleinrentner, d. h. alle diejenigen, die keine Produktionsmittel in Händen haben, trifft. Die Last darf nicht vorzugsweise auf diese Schultern geladen werden. Die Regierung hat das ernste Bestreben, sobald wie möglich sich von diesem ungesunden Mittel der Notenpresse zu befreien. Neben der unvermeidlichen Belastung des Verbrauchers müssen weitere Einnahmequellen gesucht werden. Dabei denkt die Reg. in erster Linie an den von der Geldentwertung minder betroffenen Besitz an Sachwerten, nämlich die sogenannten Goldwerte, also solche Realwerte und Vermögenswerte, die von der Wertänderung des Papierwertes nicht getroffen werden, vielmehr ihren Goldwert mehr oder weniger beibehalten haben. Es handelt sich somit vorwiegend um solche Werte, bei denen Gewinne, sei es aus Konjunkturen, sei es aus der Angleichung an die Weltmarktpreise, entstehen. Unter allen Umständen muß verhindert werden, daß zu den Kriegs- und Revolutionsgewinnlern sich der Inflationsgewinnler gesellt.“ (RT-Bd. 349, S. 3712 ). Siehe auch Dok. Nr. 20.

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