2.206.1 (wir1p): [Streiklage]

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[Streiklage]

Der Reichskanzler berichtet eingangs über seine Verhandlungen mit Vertretern des Deutschen Beamtenbundes2. Er habe darauf gedrungen, eine klare Stellungnahme darüber zu erhalten, was als Gegenleistung gewährt würde für den Schritt der Regierung, die Frage der Disziplinierung aus dem Ressort herauszuheben und zu einer Frage des Gesamtkabinetts zu machen. Es sei dann eine beiderseitige Abmachung, die auf eine Beendigung des Streiks in diesem Falle hinziele, getroffen worden. Die Formulierung der Abmachung sei noch nicht ganz fertiggestellt.

2

Protokoll einer solchen Besprechung vom 7.2.22, 19 Uhr in R 43 I /2124 , Bl. 208 f.; dem Protokoll zufolge hatte eingangs Döbling für den Beamtenbund erklärt, daß die Reichsgewerkschaft jederzeit in der Lage sei, den Streik abzubrechen. Nach einigen Ausstellungen (Verordnungen der Direktionspräsidenten betr. die Arbeitszeit und Frage, ob Grundgehälter tatsächlich erhöht werden) hatte der RK die Frage gestellt, wie sich die Reichsgewerkschaft den Abbruch des Streiks denke. Daraufhin hatte Remmers ausgeführt, „daß die Erklärung des Herrn Reichsverkehrsministers in der Besprechung von heute Nacht ihm nicht genügend zu sein schiene, da der Herr Reichsverkehrsminister offenbar auf dem Standpunkt stehe, daß sämtliche streikende Beamte und Arbeiter bestraft werden müßten. Herr Thieme sprach den Wunsch aus, daß die Bestrafung sich auf die Führer und Spitzen der Bewegung beschränken möge. Der Reichskanzler betonte, daß dem Reichsverkehrsminister selbstverständlich das Recht zustehen solle, Untersuchungsmaßnahmen einzuleiten. Er werde jedoch versuchen, eine Formulierung zu finden, die von beiden Teilen angenommen werden könne.“ Darauf wurde die Sitzung unterbrochen, weil der RK den in Anm. 4 zitierten Vorschlag dem Kabinett zur Beschlußfassung vorlegen wollte. Nach der Annahme des Vorschlags durch das Kabinett verlas der RK die Erklärung vor den Vertretern des Beamtenbundes, die sich daraufhin zur Beendigung des Streikes bereitfanden.

Reichsminister Groener erklärt, daß er zu dieser Frage erst Stellung nehmen könne, wenn er die Formulierung gesehen habe.

[558] Reichsminister Giesberts berichtet über die Vorgänge in der Reichsdruckerei und im Haupttelegraphenamt. Dort soll im stillen eine Abrede bestehen, die Arbeit zu einem gewissen, dem Minister nicht bekannten Zeitpunkt niederzulegen.

Reichsminister Dr. Köster berichtet über den Streik der städtischen Gasarbeiter und teilt ferner mit, daß die Elektrizitätsarbeiter morgen teilweise in die Werke gehen wollten, um die Nothilfe abzulösen. Der Minister hat eine Entscheidung über die Haltung der Nothilfe in dieser Frage noch nicht getroffen.

Der Reichskanzler kommt auf die Verhandlungen mit den Vertretern des Beamtenbundes zurück und bemerkt, daß diese wiederholte Anfragen gestellt hätten über Verordnungen der Eisenbahndirektionen in Halle und Elberfeld, betr. die Regelung der Arbeitszeit.

Reichsminister Groener verlangt Vorlage der beanstandeten Verordnungen. Er ist der Auffassung, daß man sich überall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehalten habe.

Der Reichskanzler fragt, ob derartige Dienstpläne mit Vertretern der Gewerkschaften besprochen würden.

Reichsminister Groener erklärt, jeder Dienstplan wird mit den Vertretungen des Personals, aber nicht mit den Gewerkschaften besprochen.

Der Reichskanzler erklärt, daß er die Frage mit dem Beamtenbunde wie folgt behandeln werde. Er werde bekunden, daß nach nochmaliger Aussprache im Reichskabinett festgestellt worden sei, daß im Reichsverkehrsministerium nicht vorgreifend neu geschaffene Rechtserlasse, betreffend die Arbeitszeit, herausgegangen seien.

Dr. Roser (Reichsverkehrsministerium) berichtet über die Umfrage, betr. die Arbeitszeit, die an die Eisenbahndirektionen ergangen sei.

Der Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium fügt hinzu, daß die Direktionen nur angewiesen seien, innerhalb der bestehenden Bestimmungen den Dienst möglichst wirtschaftlich einzurichten.

Der Reichskanzler hält es für zweckmäßig, mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften den Referentenentwurf über die Arbeitszeit3 zu beraten, schon um den Gewerkschaften das Sinnlose ihrer Angriffe gegen den Referentenentwurf nachzuweisen. Betreffs der beanstandeten Verordnungen in Halle und Elberfeld wolle er etwa die folgende Erklärung abgeben: Das Kabinett habe von der Mitteilung über den angeblichen Erlaß von Sonderbestimmungen in Halle und Elberfeld Kenntnis genommen, und das Reichsverkehrsministerium wird in eine Prüfung der Vorgänge nach Beibringung der einschlägigen Unterlagen eintreten. Inzwischen wird die Fassung der Abmachung mit den Vertretern des Beamtenbundes dem Reichskanzler vorgelegt. Der Reichskanzler verliest dieselbe4.

3

Zum Arbeitsgesetz siehe Dok. Nr. 163, P. 5 b.

4

Die Formulierung der Erklärung ist in dem in Anm. 2 gekennzeichneten Besprechungsprotokoll wie folgt wiedergegeben: „Die Reichsgewerkschaft gibt die Versicherung ab, daß sie noch heute abend den Streik der Reichsgewerkschaft als beendet erklären wird, nachdem der Herr Reichskanzler seinerseits im Namen der Reichsregierung ausgeführt hat, daß bei sofortigem Abbruch des Streiks die Disziplinierung nach den vom Gesamtkabinett auszustellenden Richtlinien erfolgen wird. – Die Reichsregierung wird bei sofortigem Abbruch des Streiks in der Anwendung und Durchführung der Disziplinarmaßnahmen von Massendisziplinarverfahren und Massenentlassungen absehen. – Den in Frage stehenden Beamten wird ihr Beschwerderecht selbstverständlich vollständig gewahrt.“ (R 43 I /2124 , Bl. 208 f.).

[559] Reichsminister Groener erklärt nach kurzer Beratung mit seinem Staatssekretär und Ministerialrat Roser, daß er der Abmachung zustimme, er bitte nur das Wort „loyal“ zu streichen und das Wort „Massendisziplinierung“ durch „Massendisziplinarverfahren“ zu ersetzen. Er schlägt gleichzeitig Richtlinien über die Anwendung des Disziplinarverfahrens nach Maßgabe der Regierung vor (siehe Anlage)5.

5

Die Anlage lautet: „Auf Vorschlag des Reichsverkehrsministers hat die Reichsregierung beschlossen: Das förmliche Disziplinarverfahren soll nur eingeleitet werden gegen Beamte, a) die den Streik veranlaßt oder zum Streik aufgehetzt haben, b) die Sabotageakte oder gewaltsame Eingriffe in die Verwaltung, Betrieb und Verkehr verübt oder andere Beamte an der Erfüllung ihrer Dienstpflichten durch Gewalt oder Drohung gehindert oder zu hindern versucht haben. Bei den übrigen Beamten, die gestreikt haben, soll es, sofern sie alsbald zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten zurückkehren, bei Ordnungsstrafen sein Bewenden haben. Über das Diensteinkommen während der Streiktage bestimmt § 14 Abs. 3 des R.B.G. [Reichsbeamtengesetz]. Bereits eingeleitete Disziplinarverfahren sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen weitergeführt werden. Die kündbaren Beamten sollen nach den gleichen Grundsätzen behandelt werden.“ (R 43 I /2124 , Bl. 218 f., hier: Bl. 219).

Der Reichskanzler bespricht Einzelheiten dieser Richtlinien.

Der Reichsverkehrsminister bittet um Zustimmung zu seinem Entwurf, da er sonst genötigt sei, die Konsequenzen zu ziehen.

Das Kabinett stimmt einstimmig dem Entwurf zu.

Der Reichskanzler verläßt den Sitzungssaal, um die generelle Abmachung dem Vorstand des Beamtenbundes vorzulegen.

Reichsminister Bauer schlägt inzwischen vor, daß eine mäßigende Anweisung an die Direktionspräsidenten im Sinne eines Vorschlags des Reichsministers Giesberts, der glaubte, daß Erbitterung entstehen würde, wenn entlassene kündbare Beamte zum Dienst zurückkehren wollten und nicht angenommen würden, ergehen solle.

Der Reichsverkehrsminister stimmt dem Vorschlag Bauer im wesentlichen zu.

Der Reichskanzler kehrt gegen 9 Uhr 15 Min. in die Sitzung zurück und erklärt, daß der Wortlaut der Abmachung von den Vertretern des Beamtenbundes angenommen worden sei. Der Streik solle sofort als beendet erklärt werden6.

6

Nach einer Notiz Offermanns vom 8.2.22 stellte sich die Streiklage an diesem Tage wie folgt dar: „Die Auskunftsstelle des Reichsverkehrsministeriums teilt mir auf Anfrage soeben telefonisch mit: Heute Nacht 3½ Uhr hat die Streikleitung der Reichsgewerkschaft den Streik für beendet erklärt und sämtliche in Betracht kommende Stellen telegraphisch davon benachrichtigt. – Das Resultat dieser Maßnahme ist zur Stunde folgendes: daß in einem Bezirk Berlin die Arbeit wieder aufgenommen worden ist. Aus dem Reich fehlen noch jegliche Meldungen. Bis 2 Uhr mittags hofft das Reichsverkehrsministerium einen Überblick über die Wiederaufnahme der Arbeit in Händen zu haben.“ (R 43 I /2124 , Bl. 230).

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