2.222.4 (wir1p): 4. Vereinbarung zwischen dem Reich, Bayern und Württemberg über die Stellungnahme der deutschen Delegierten in der internationalen Donaukommission zur Überführung von Lechwasser in das Maingebiet.

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4. Vereinbarung zwischen dem Reich, Bayern und Württemberg über die Stellungnahme der deutschen Delegierten in der internationalen Donaukommission zur Überführung von Lechwasser in das Maingebiet4.

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Am 3.3.1922 hatten in Bad Ditzenbach Vertreter des Reiches, Bayerns und Württembergs eine Vereinbarung über die Stellungnahme der dt. Delegierten in der internationalen Donaukommission zu der von Bayern beantragten Genehmigung der Überführung von Lechwasser in das Maingebiet getroffen und damit alte Streitfragen zwischen Bayern und Württemberg beseitigt (siehe dazu Schreiben des RVM an den RK vom 5.3.1922. Verhandlungsprotokoll von Bad Ditzenbach und Vereinbarung vom 3.3.1922 in R 43 I /2150 , Bl. 92-101).

Staatssekretär Kirschstein trägt den Inhalt der zwischen dem Reich, Bayern und Württemberg getroffenen Vereinbarung vor.

Staatssekretär Dr. Hirsch erklärt, daß das Reichswirtschaftsministerium zu der Vorlage keine Stellung nehmen könne, da sie ihm erst heute zugegangen sei.

Ministerialrat Dr. Kempner gibt für die Reichskanzlei die gleiche Erklärung ab.

Das Kabinett stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, daß über sie nochmals vom Kabinett Beschluß gefaßt werden solle, falls die Reichskanzlei oder das Reichswirtschaftsministerium bis zum 8. März dieses Verlangen stellen.

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