1.100.1 (bru3p): 1. Senkung der Posttarife.

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1. Senkung der Posttarife.

Der Reichskanzler betonte, daß der Sachverhalt genügend erörtert worden sei1. Es handele sich heute darum, daß das Reichskabinett einen endgültigen Beschluß fasse.

Das Reichskabinett faßte folgenden Beschluß: Die Postgebühren sollen vom 1. Januar 1932 ab gesenkt werden. Von der Gebührensenkung sollen auf jeden Fall die Rundfunkgebühren ausgenommen werden2.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen erklärte zu diesem Beschluß, daß die aus der Gehaltssenkung erzielten Ersparnisse während der Dauer der Senkung der Posttarife der Reichspost verbleiben sollen3.

Fußnoten

1

Vgl. hierzu Dok. Nr. 588, P. 3, Dok. Nr. 594, P. 11 und Dok. Nr. 612, P. 13.

2

WTB Nr. 2745 vom 30.12.31 meldete die Senkung der Postgebühren: ein Brief kostete 12 RPf., eine Postkarte 6 RPf.; auch die Paketgebühren wurden ermäßigt (R 43 I /2003 , Bl. 250). Die neuen Gebühren traten am 15.1.32 in Kraft (WTB Nr. 40 vom 7.1.32, R 43 I /2003 , Bl. 251).

3

Dieser Absatz wurde später anstelle des ursprünglichen Satzes: „Die aus der Gehaltssenkung erzielten Ersparnisse sollen der Reichspost vom Zeitpunkt der Senkung der Posttarife verbleiben“ eingesetzt. MinR Wienstein fügte am 9.1.32 folgende handschriftliche Notiz hinzu: „Staatssekretär Sautter bestätigte ausdrücklich, daß die Erklärung des Reichsministers der Finanzen sich nur auf die Ersparnisse aus der letzten Gehaltssenkung bezieht. Das R.[eichs] F.[inanz] M.[inisterium] (MinRt Auer) habe ich auf dessen Wunsch hiervon unterrichtet. Ergänzung des Protokolls wurde von beiden Herren nicht gewünscht“ (R 43 I /1453 , Bl. 446). Vgl. auch Dok. Nr. 612, Anm. 27.

Zur weiteren Behandlung dieser Angelegenheit siehe Dok. Nr. 662, P. 4.

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