1.100.2 (bru3p): 2. Schulische und jugendpflegerische Betreuung jugendlicher Erwerbsloser.

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RTF

[2132]2. Schulische und jugendpflegerische Betreuung jugendlicher Erwerbsloser.

Ministerialdirektor Pellengahr trug den Sachverhalt vor4 und stellte den Antrag, den Betrag von 1 Million RM für die schulische und jugendpflegerische Betreuung jugendlicher Erwerbsloser zur Verfügung stellen.

Der Reichsminister des Innern machte ergänzende Ausführungen5.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen erklärte, daß dann, wenn das Reichsministerium des Innern in seinen Fonds 1 Million RM einspare, dieser Betrag für den angegebenen Zweck verwendet werden könne.

Das Reichskabinett erklärte sich mit dem Gedanken der schulischen und jugendpflegerischen Betreuung jugendlicher Erwerbsloser mit Hilfe der Bereitstellung von 1 Million RM grundsätzlich einverstanden.

Über die Aufbringung der Summe sollen die in Betracht kommenden Ressorts verhandeln6.

Fußnoten

4

Vgl. hierzu Dok. Nr. 189 und Nr. 272, P. 1.

5

Mit Schreiben vom 19.12.31 hatte RIM Groener den RK darauf hingewiesen, daß der Antrag von RIM Wirth vom 23.9.31 (in R 43 I /785 , Bl. 98–99) zur Bereitstellung von Mitteln für die allgemeinbildnerische und jugendpflegerische Betreuung von jugendlichen Erwerbslosen noch nicht erledigt sei, und hatte u. a. ausgeführt: „Ich selbst habe mich verpflichtet gefühlt, bei meinem Amtsantritt zu betonen, daß mir die Erhaltung der körperlichen und seelischen Spannkraft unserer Jugend als eine der vordringlichsten Aufgaben erscheint […]. Auf die Gefahr der Radikalisierung einer beschäftigungslosen Jugend brauche ich nicht hinzuweisen. Alles kommt darauf an, den Jugendlichen durch sinnvolle Betätigung einen inneren Halt zu geben und sie dadurch vor einem Abgleiten in dauernde Arbeitsunfähigkeit und in asoziale Gesinnung zu bewahren. Sachlich möchte ich bemerken, daß […] mit geringfügigen Mitteln verhältnismäßig viel getan werden kann, da es sich nicht um die Schaffung von Neueinrichtungen, sondern um die Deckung zusätzlicher Kosten bestehender Einrichtungen handelt. Ich halte es jedoch für unmöglich, diese, wenn auch geringfügigen, zusätzlichen Kosten auch noch den Gemeinden aufzubürden, die durch die Tragung der Wohlfahrtslasten schon an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angespannt sind. […] Ich würde es, gerade auch den Gemeinden gegenüber, als Aktivum der Reichspolitik ansehen, wenn auf einem von der Öffentlichkeit sehr stark beachteten Gebiet das Reich helfend eingreifen könnte und hierdurch viel zur Gesunderhaltung unserer Jugend beitrüge“ (mit Sichtparaphe des RK in R 43 I /785 , Bl. 102–103).

6

In den Akten der Rkei ist über derartige Verhandlungen nichts ermittelt worden.

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