2.58 (vsc1p): Nr. 58 Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände an den Reichsarbeitsminister. 16. Januar 1933

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett von Schleicher Kurt von Schleicher Bild 102-14090Franz Bracht Bild 183-2007-1009-501Friedrich Syrup Bild 146-1986-031-11Bild 183-H27728

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 58
Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände an den Reichsarbeitsminister. 16. Januar 1933

R 43 I /2075 , Bl. 161–168 Abschrift1

Betr.: Die Arbeitszeitverhandlungen beim Internationalen Arbeitsamt in Genf2.

Sehr verehrter Herr Minister!

Wir haben unmittelbar nach dem Eingang der ersten Zeitungsnachrichten über die Erklärungen des deutschen Regierungsvertreters bei der vorbereitenden Konferenz über die 40-Stundenwoche mündlich Einspruch bei der deutschen Regierung über die von dem deutschen Regierungsvertreter vorgetragene Einstellung eingelegt. Nachdem wir inzwischen die amtlichen Protokolle über die Sitzung[250] erhalten haben, möchten wir diesen Einspruch wiederholen und näher begründen.

Wir überreichen in der Anlage eine Übersetzung aus dem französischen Verhandlungsbericht, da der deutsche Bericht die Rede des deutschen Regierungsvertreters nur gekürzt und unter Fortlassung einiger bedenklicher Ausführungen wiedergibt. In dieser Übersetzung haben wir diejenigen Stellen unterstrichen, denen wir besonders widersprechen müssen.

Zur Begründung unseres Widerspruchs können wir es uns versagen, auf unsere ablehnende Auffassung in der Frage einer weiteren gesetzlichen Arbeitszeitverkürzung noch einmal im einzelnen näher einzugehen. Wir haben das schriftlich und mündlich in den letzten Jahren in umfassender Weise getan. Deshalb beschränken wir uns darauf, zu einigen wesentlichen Punkten der Rede des deutschen Regierungsvertreters Stellung zu nehmen.

Die Tendenz der ganzen Rede des deutschen Regierungsvertreters war eine vollkommene Zustimmung zu den auf einen Antrag der italienischen Regierung zurückgehenden Vorschlägen des Internationalen Arbeitsamts im Sinne einer gesetzlichen Verkürzung der Arbeitszeit auf 40 Stunden in der Woche. Dabei hat der Regierungsvertreter zum Ausdruck gebracht, daß auch in der, wie von allen bisherigen Rednern anerkannt wurde, unlöslich mit dieser Frage verbundenen Frage der Lohnregelung eine möglichst weitgehende Aufrechterhaltung der jetzigen Lohneinkommen anzustreben sei. Das bedeutet also, daß der Vertreter der deutschen Regierung in einem Augenblick in dem unsere deutsche Wirtschaft noch um ihr Leben kämpft und die Entwicklung der nächsten Zeit trotz gewisser Belebungserscheinungen noch höchst ungewiß ist, sich nicht nur für einen mechanisch-schematischen Zwang in der Arbeitszeit, sondern auch für eine Lohnerhöhung, d. h. eine Mehrbelastung der Einheit der Produktion ausspricht. Wenn in den Ausführungen auch gewisse Vorbehalte gemacht sind, so müssen wir doch zum Ausdruck bringen, daß wir diese Einstellung für in hohem Grade bedenklich halten und ihr auf das Schärfste widersprechen müssen.

Was zunächst die Arbeitszeit anbelangt, so haben wir immer zum Ausdruck gebracht und in diesem Sinne auch beständig auf unsere Mitglieder hingewirkt, daß die Betriebe zur Vermeidung von weiteren Entlassungen und auch zur Ermöglichung von Mehreinstellungen bei der Regelung ihrer Arbeitszeit alles irgendwie technisch und finanziell Angängige tun müßten, da wir es für eine ganz selbstverständliche Pflicht der Unternehmer halten, an der Milderung unserer Arbeitslosigkeit auch auf diesem Wege mitzuarbeiten. Dieser Appell ist nicht ungehört verhallt, indem die betrieblichen Arbeitszeiten in weitestem Umfange, zum Teil erheblich unter 40 Stunden wöchentlich, gekürzt worden sind. Es ist das aber in Anpassung an die Lage jedes einzelnen Betriebs und mit dem je nach der Auftragslage notwendigen Spielraum geschehen, wie gerade eine Zeit dies unerläßlich notwendig macht, in der es darauf ankommt, jede irgendwie sich bietende Auftragsmöglichkeit elastisch auszunutzen und die heute meist sehr kurz bemessenen Lieferfristen einhalten zu können. Dieser Zustand entspricht den Wirklichkeiten des betrieblichen und wirtschaftlichen Lebens und hat jedenfalls bewiesen, daß es nicht am guten Willen der Unternehmer fehlt, den sozialen und auch den politischen Notwendigkeiten in dieser[251] Frage Rechnung zu tragen. Wir brauchen nicht noch einmal näher zu begründen, daß diese gesunde, auch für die Arbeitslosen praktisch wirksamste Entwicklung stark gefährdet wird, wenn an die Stelle der freiwilligen Handhabung der Arbeitszeitregelung ein Zwang tritt, für den man rein theoretisch eine, übrigens auch nur noch zahlenmäßig begrenzte Wirksamkeit errechnet, der aber praktisch sich ganz anders auswirken würde. Wir möchten hier auf die, nicht auf unbeweisbare vage Annahmen, sondern auf Erfahrungen gestützten Ausführungen des französischen Regierungsvertreters in Genf [Jouhaux] besonders hinweisen und hervorheben, daß auch der frühere Reichsarbeitsminister, Herr Dr. Brauns, in der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des Reichstages vom 10. 1. 1933 zum Ausdruck gebracht hat, daß er in der Arbeitszeitverkürzung kein wesentliches Mittel zur Entspannung der Arbeitslosigkeit sehe. Wenn wir demnach die Weiterverfolgung dieses Gedankens als eine wirklichkeitsfremde weitere Einschnürung der gerade heute erforderlichen Schmiegsamkeit der Betriebe in der Anpassung an die Markterfordernisse ansehen, so können wir es nicht verstehen, daß die deutsche Regierung vor aller Welt sich in dieser weitgehenden Weise festlegt.

Wir müssen uns aber weiter fragen, mit welcher Berechtigung der deutsche Vertreter auch über all die Bedenken technischer und kostenmäßiger Art hinweggeht, die aus der Wirtschaft heraus erhoben werden. Die Argumentation, daß die deutsche Industrie bisher alle Einschränkungen und Mehrbelastungen überwinden konnte, muß sehr seltsam in einer Zeit berühren, in der ganz umgekehrt die Wirtschaft nicht zuletzt auch unter dem Druck der durch die sozialpolitische Belastung aller Art ihr auferlegten Lasten dem Zusammenbruch sehr nahe gekommen ist. Wir können unter manchen anderen Beweisen hierfür Fälle nachweisen, in denen die starren Bindungen in der Arbeitszeit zu Verlusten von lohnenden arbeitsschaffenden Aufträgen an das Ausland geführt haben. Es ist also ein großer Irrtum, anzunehmen, daß die deutsche Wirtschaft allgemein auch die hier ihr auferlegten Erschwernisse erfolgreich überwunden hat.

Noch bedenklicher aber erscheinen uns die Bemerkungen über die Löhne. Es ist klar, daß jeder Enthusiast für die Arbeitszeitverkürzung sich mit der Lohnfrage auseinandersetzen muß, da, wie die Erfahrung gezeigt hat, bei einer mit entsprechender Lohnkürzung verbundenen Arbeitszeitverkürzung sogar die weitesten Arbeitnehmerkreise sich in der Praxis der Arbeitszeitverkürzung widersetzen. Hier besteht zwischen Dogma und Praxis ein sehr starker Widerspruch. Ein teilweiser oder völliger Lohnausgleich bedeutet eine mehr oder minder erhebliche Lohnerhöhung. Wer ernsthaft glaubt, daß man in dem jetzigen, noch durchaus labilen Zustand einer tödlich geschwächten Wirtschaft schon wieder an Lohnerhöhungen denken und hierzu geradezu das Stichwort geben kann, begibt sich auf einen gefährlichen Boden und hat aus den Fehlern der Jahre vor 1930 nichts gelernt. Er kennt aber auch nicht die Stimmung der deutschen Unternehmer, deren Pflege zu den aktivsten und wirksamsten Krisenbekämpfungsmitteln gehören dürfte, und bedenkt nicht, wie jede Unternehmerinitiative im Keime erstickt werden muß, wenn die Befürchtung hoch kommt, daß das alte Spiel der Lohnschraube an irgendeiner Stelle jetzt schon wieder angesetzt werden könnte.

[252] Wenn wir annehmen wollten, daß die Ausführungen des deutschen Regierungsvertreters in richtiger Bewertung der geringen praktischen Aussichten der jetzigen Konferenz mehr unter taktischen Gesichtspunkten erfolgt seien, so würden wir auch dann noch die Ausführungen für außerordentlich bedenklich halten müssen. Nicht nur, daß die Regierung sich damit für alle weiteren internationalen Verhandlungen voreilig die Hände gebunden hat, sondern auch für die weiteren innerdeutschen Auseinandersetzungen muß eine Regierung, die sich so weitgehend festgelegt hat, die bisher in den genannten Fragen dankenswerter Weise aufrechterhaltene Entschluß- und Handlungsfreiheit verlieren. So wird man voraussichtlich wieder einmal die inneren Bindungen behalten, ohne in der internationalen Frage zu einem die konkurrenzpolitischen Momente berücksichtigenden, praktisch durchgeführten Ergebnis zu kommen.

Wir müssen auch unserem Bedauern darüber Ausdruck geben, daß gerade die Regierung desjenigen Landes, das am allersorgsamsten mit den gering gewordenen Kräften seiner Wirtschaft umgehen müßte und nicht zuletzt auch mit den Argumenten seiner wirtschaftlichen Schwäche bei den für uns lebenswichtigen Verhandlungen über die politische und private Auslandsverschuldung3 operiert, mit einer solchen Leichtigkeit über den ganzen, untrennbar mit der Arbeitszeitfrage verbundenen wirtschaftlichen Hintergrund dieses schwierigen Problems hinweggeht, den übrigens kennzeichnender Weise auch das Internationale Arbeitsamt bewußt ignoriert. Im Gegensatz hierzu haben die Regierungen der maßgebenden, wirtschaftlich erheblich besser gestellten Siegerländer, nämlich England und Frankreich, entweder abgelehnt (England) oder sich sehr vorsichtig zurückgehalten (Frankreich). Man muß also leider feststellen, daß der von uns immer bekämpfte Standpunkt, daß ein besiegtes und schwer geschwächtes Land sich dennoch ohne genügende Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen mit seiner Sozialpolitik international an der Spitze bewegen müßte, anscheinend immer noch aufrechterhalten wird. Dabei ist Nord-Amerika den Bindungen der Genfer Abmachungen überhaupt nicht unterworfen und haben sich die als Konkurrenten immer drohender auf den Weltmarkt tretenden Länder des fernen und nahen Ostens bisher gerade in der Arbeitszeitfrage eine privilegierte Sonderstellung aufrechtzuerhalten gewußt.

Endlich sollten wir doch auch berücksichtigen, daß nach allen bisherigen Erfahrungen internationale sozialpolitische Bindungen gerade von den uns besonders gefährlichen Konkurrenzländern, auch wenn sie ratifiziert haben, niemals praktisch so durchgeführt werden, wie bei uns. Sollen gerade wir uns in unserer heutigen wirtschaftlichen und Devisen-Lage noch zu einer weiteren Erschwerung unseres Wettbewerbs auf dem Weltmarkt drängen?

Wir bitten daher die deutsche Regierung dringend, ihr Auftreten in Genf den von uns dargelegten Gesichtspunkten anzupassen. Wir bitten sie vor allem, zu berücksichtigen, daß eines in erster Linie notwendig ist, um die zarten Keime[253] einer beginnenden Belebung nicht wieder zu ertöten, das ist die Vermeidung neuer Eingriffe in die Bewegungsfreiheit der Betriebe, neuer Erschwerung der Betriebsführung und damit neuer Belastung und Beunruhigung.

Man sollte die Wirtschaft endlich einmal in Ruhe lassen.

Abschrift dieses Schreibens haben wir dem Herrn Reichswirtschaftsminister überreicht4.

Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

gez. Dr. Köttgen

gez. Brauweiler

Fußnoten

1

Die Abschrift übersendet das Geschäftsführende Präsidialmitglied der Vereinigung der Dt. Arbeitgeberverbände Brauweiler dem StSRkei am 25.1.1933 im Anschluß an eine Unterredung vom Vortag mit der Bitte um Kenntnisnahme. In seinem Begleitschreiben weist er nochmals darauf hin, daß die Ausführungen des dt. Regierungsvertreters MinDir. Sitzler auf der Internationalen Vorkonferenz über die Einführung der 40stündigen Arbeitswoche „deswegen besonders weitgehende Beunruhigung hervorgerufen [hätten], weil sie die Befürchtung erwecken müssen, daß der verhängnisvolle sozialpolitische Kurs der Nachinflationsjahre wieder aufgenommen werden soll. Die Leichtigkeit, mit der der deutsche Regierungsvertreter über die Fähigkeit der deutschen Wirtschaft gesprochen hat, neue Einengungen ihrer Bewegungsfreiheit und neue Belastungen zu übernehmen, steht im übrigen nicht nur in schwer zu vereinbarendem Gegensatz zu den Tatsachen, sondern auch zu dem Urteil über unsere Wirtschaftslage, das die deutsche Regierung und die deutsche Wirtschaft seit Jahren und mit Erfolg ihrem Kampf um die Erleichterung unserer politischen und wirtschaftlichen Außenverschuldung zu Grunde gelegt haben.“ (R 43 I /2075 , Bl. 159)

2

Zur Vorgeschichte dieser vom 10.–19.1.1933 stattfindenden Verhandlungen s. diese Edition: Das Kabinett v. Papen, Ministerbesprechung vom 17.9.1932, P. 1.

3

Eine zusammenfassende Übersicht über die dt. Gold- und Devisenbestände, die dt. Auslandsverschuldung und die staatlichen Devisen- und Verrechnungsabkommen befindet sich im „Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1932“, S. 5 ff. (RD 51/3–1932). Vgl. auch Dok. Nr. 33, Anm. 19.

4

Anschreiben vom 16.1.1933 mit der Bitte, „auch von dort aus auf eine den Wirklichkeiten unserer Wirtschaft mehr entsprechende amtliche Haltung bei den Genfer Verhandlungen hinzuwirken“, in: R 43 I /2075 , Bl. 160.

Extras (Fußzeile):