1.172.1 (lut2p): Fürstenauseinandersetzung.

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Fürstenauseinandersetzung.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung.

Der Preuß. Finanzminister führte aus, daß die Preußische Staatsregierung, insbesondere auch der Ministerpräsident Braun, den dringenden Wunsch hätten, zu einer annehmbaren Auseinandersetzung mit dem Hohenzollernhause1 zu kommen. Der Ministerpräsident Braun wolle sich dann für den Entwurf einsetzen, wenn er ihn für annehmbar halte. Er habe jedoch erklärt, daß der § 6 in seiner jetzigen Gestaltung2 für ihn unannehmbar sei. Die Rückwirkung müsse sich auch auf vor der Staatsumwälzung ergangene rechtskräftige Urteile erstrecken.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß er grundsätzliche Bedenken dagegen habe, daß der § 6 in der dargelegten Richtung geändert werde.

Auch der Abg. Dr. Wunderlich erklärte eine derartige Abänderung des § 6 für seine Person unannehmbar.

Nach längerer Debatte über die Gestaltung des Kompromißentwurfs und über die weitere Art des taktischen Vorgehens stellte der Reichskanzler Übereinstimmung darüber fest, daß der Preußische Finanzminister umgehend mit dem Ministerpräsidenten Braun nochmals über den Entwurf sprechen solle. Insbesondere bezeichnete es der Reichskanzler als wünschenswert, daß der Preußische Ministerpräsident darauf hingewiesen werde, daß über eine weitere Ausdehnung der Rückwirkung in § 6 eine Einigung unter den Regierungsparteien nicht zu erreichen sein werde. Sollte der Preußische Ministerpräsident hierauf verzichten und sich im übrigen mit dem Entwurf einverstanden erklären, so solle morgen (Freitag, den 23. April) 10 Uhr vormittags eine Besprechung der Regierungsparteien unter Vorsitz des Reichskanzlers über das weitere taktische Vorgehen stattfinden. Wenn der Preußische Ministerpräsident nicht zustimme, solle voraussichtlich eine Besprechung des Reichskanzlers mit dem Preußischen Ministerpräsidenten und dem Preußischen Finanzminister stattfinden3.

Fußnoten

1

Vgl. Anm. 7 zu Dok. Nr. 329.

2

S. Anm. 3 zu Dok. Nr. 334, vgl. auch Dok. Nr. 335, P. 1.

3

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 342.

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