2.84.14 (ma11p): 14. Außerhalb der Tagesordnung: Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes.

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14. Außerhalb der Tagesordnung: Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stellte die Anfrage, ob Aussicht bestehe, daß das Ermächtigungsgesetz in seiner Geltungsdauer verlängert werde6. Er habe das von verschiedenen Seiten gehört.

Der Reichskanzler hielt es für das beste, auch diese Frage in der am 5. Februar 1924 stattfindenden Kabinettssitzung zu erörtern7.

Fußnoten

6

Das Ermächtigungsgesetz vom 8.12.23 (RGBl. I, S. 1179 ) ist bis zum 15.2.24 befristet.

7

Die nächste Erörterung dieser Frage findet in der Ministerbesprechung vom 6. 2. statt (Dok. Nr. 90, P. 1).

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