1.11.1 (str2p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: [Presseveröffentlichungen zum Stinnesbrief vom 7. Oktober 1923.].

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1. Außerhalb der Tagesordnung: [Presseveröffentlichungen zum Stinnesbrief vom 7. Oktober 1923.].

Der Herr Reichskanzler berichtet über die Darstellung der Verhandlungen der Großindustriellen des Ruhrgebiets mit dem General Degoutte in Düsseldorf in einem Teil der deutschen Presse. Insbesondere geht er auf den Artikel in der Deutschen Allgemeinen Zeitung ein, der von der Veröffentlichung eines Briefes des Herrn Stinnes an den Herrn Reichskanzler handelte. In dem Artikel heiße es, der Brief sei durch eine Indiskretion der Reichskanzlei an die Öffentlichkeit gekommen. Diese Nachricht sei völlig unzutreffend. Es sei einwandfrei festgestellt worden, daß von der Reichskanzlei nichts über den Brief an die Presse gelangt sei1. Der Wortlaut der zehn Fragen des Herrn Stinnes an die Reichsregierung sei von der Presse völlig anders wiedergegeben worden, wie in dem Schreiben an den Herrn Reichskanzler. Georg Bernhard habe auf telefonische Anfrage des Herrn Reichskanzlers die Vermutung ausgesprochen, daß der Brief von sozialdemokratischer Seite an die Presse gelangt sei. Eine Möglichkeit bestehe auch, daß er aus dem Rheinland gewissen Pressevertretern zugänglich gemacht worden sei. Jedenfalls sei es keineswegs aufgeklärt, wie die Telegraphen Union ihre Information über den Inhalt des Briefes erhalten habe2. Herr[525] Stinnes würde veranlassen, daß in der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ das Bedauern darüber ausgesprochen werde, daß man hier ohne besseres Wissen die Schuld an der Veröffentlichung des Briefes der Reichskanzlei in die Schuhe geschoben habe. Vielleicht könne man auch einmal beim „Vorwärts“ Erkundigungen einziehen, wie diese Dinge in die Öffentlichkeit gekommen wären. Er, der Reichskanzler, habe nur dem Reichswirtschaftsminister, dem Reichsminister der Finanzen und dem Staatssekretär v. Maltzan Mitteilung von dem Briefe gemacht3.

Das Kabinett tritt nunmehr in die Beratung der Tagesordnung ein.

Fußnoten

1

S. hierzu Dok. Nr. 121 mit Anm. 4. In der „Zeit“ vom 12.10.23, Nr. 236, wurde der Meldung der Telegraphen-Union widersprochen, daß „nach Lage der Sache“ die Rkei das Schreiben „in unberufene Hände“ habe gelangen lassen. Zugleich wurde der Vorwurf erhoben, daß die Telegraphen-Union sich nicht vor der Veröffentlichung mit der Rkei in Verbindung gesetzt habe.

2

Obwohl über WTB am 11.10.23 ein Dementi der Telegraphen-Union-Meldung herausgegeben wurde, ging diese dazu über, den Vorwurf zu erheben, der Reichskanzler unternehme nichts, um Georg Bernhard als Chefredakteur der „Vossischen Zeitung“ zu zwingen, die Quelle seiner Meldung offenzulegen. Er stelle sich damit schützend sowohl vor die „Vossische Zeitung“ wie vor den „Vorwärts“, die beide eine strafbare handlung – gemeint war wohl Landesverrat – verübt hätten. Daraufhin wandte sich der StSRkei (gez. Kiep) an den RJM und bat, „die unser gesamtes politisches Leben in hohem Maße beeinflußende Angelegenheit einer beschleunigten Prüfung zu unterziehen und bezüglich der Merkmale einer etwa begangenen strafbaren Handlung mit möglichster Beschleunigung ein rechtliches Gutachten hierher gelangen zu lassen“ (R 43 I /453 , Bl. 41). Der RJM erwiderte hierauf am 18. 10., daß nach seiner Ansicht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren erfolglos bleiben werde, da einmal fraglich sei, ob die Geheimhaltung der Mitteilung „für das Wohl des Reichs erforderlich“ gewesen sei, und da selbst dann den Schriftleitern nachzuweisen sei, daß sie bewußt gegen das außenpolitische Interesse des Reiches verstoßen hätten (R 43 I /453 , Bl. 82). Zur Pressefehde zwischen der Vossischen Zeitung und Stinnes s. H. Spethmann, 12 Jahre Ruhrbergbau III, S. 177, sowie Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1087 u. 1090 a, mit den Artikeln Bernhards vom 7. und 10.10.23 sowie dem Stinnes-Artikel in der DAZ vom 9.10.23.

3

Die Reichstagsfraktion der DVP sprach Stinnes und Vögler am 10.10.23 ihr Vertrauen aus (Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1090 b). Die der DVP nahestehende „Zeit“ schrieb am 11.10.23 (Nr. 235): „In einem Teil der Presse werden gegen die Vertreter des Bergbaulichen Vereins, die in Düsseldorf mit dem General Degoutte und mit einem französischen Zivilkommissar über die Wiederaufnahme der Arbeit verhandelt haben, schwere Vorwürfe erhoben. Wie die Dinge liegen sind diese Angriffe unberechtigt. Aus der Aufgabe des passiven Widerstandes erwachsen der Industrie des Ruhr- und Rheingebietes Aufgaben, die praktisch gelöst werden müssen, und zwar in verhältnismäßig kurzer Zeit. Die Kredithilfe und die Lohnsicherung kommen demnächst in Wegfall. Die Industrie muß sich also wieder vollständig auf eigene Füße stellen und infolgedessen sobald als möglich zur produktiven Arbeit übergehen. Unter diesem Zwang stehen die Arbeitgeber im Ruhr- und Rheingebiet, und es ist ihnen deshalb nicht zu verdenken, wenn sie sich über die Bedingungen zu vergewissern suchen, unter denen die Arbeit wieder aufgenommen werden kann.“

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