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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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Entwurf einer Note an die Reparationskommission.

Die deutsche Regierung hat sämtliche Verordnungen und Verfügungen, durch die der passive Widerstand an der Ruhr legalisiert war, zurückgenommen. Sie glaubt damit zu ihrem Teil die Hindernisse weggeräumt zu haben, die der Wiederaufnahme der Besprechungen der Reparationsfrage entgegenstanden. Insbesondere ist sie der Ansicht, daß damit auch der Grund, aus dem die Reparationskommission die Anträge der deutschen Regierung vom 14.11.1922 auf Gewährung eines Moratoriums für Reparationsleistungen bisher als gegenstandslos betrachtet hat, nicht mehr besteht. Die deutsche Regierung gestattet sich daher, erneut auf ihren Antrag vom 14.11.1922 zurückzukommen.

Durch die Tatsache der Ruhrbesetzung und den in der Folge eingetretenen Stillstand des industriellen Lebens im Ruhrgebiet, sowie durch die Unterbindung der wirtschaftlichen Zusammenhänge des besetzten und des unbesetzten Deutschlands sind die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse Deutschlands weiter zerrüttet worden. Die Symptome dieser Zerrüttung sind offenkundig. Der völlige Zerfall der Währung, die Lähmung der Produktion, die Verringerung des Absatzes, insbesondere der Ausfuhr und die wachsende Arbeitslosigkeit sind der unwiderlegbare Beweis dafür, daß das Deutsche Reich zur Zeit außer Stande ist, die Reparationsleistungen nach dem Zahlungsplan vom 5. Mai auszuführen, den die Reparationskommission als wieder in Kraft getreten bezeichnet hat. Die deutsche Regierung bittet daher die Reparationskommission erneut, auf Grund des Art. 234 des Vertrages von Versailles die Hilfsmittel und die Leistungsfähigkeit Deutschlands nachzuprüfen. Sie ist bereit, der Reparationskommission alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen zugänglich zu machen. Sie gestattet sich die besondere Bitte auszusprechen, daß die Reparationskommission die Nachprüfung mit größter Beschleunigung vornehmen möge, da nur eine schnelle Entscheidung es dem Deutschen Reiche ermöglichen würde, diejenigen Maßnahmen zur inneren Sanierung durchzuführen, die notwendig sind, um die Reparationsleistungen wieder aufnehmen zu können, während die Fortdauer des gegenwärtigen Zustandes der Ungewißheit die bereits in Angriff genommenen Reformen, insbesondere die Währungsreform, von vornherein zum Mißerfolg zu verurteilen droht.

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