2.106.4 (feh1p): 4. Mehlpreiserhöhung für Oberschlesien.

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4. Mehlpreiserhöhung für Oberschlesien2.

Nach längerer Erörterung wurde dem Antrag mit 7 Stimmen zugestimmt3. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wird das Weitere veranlassen.

Fußnoten

2

Die Mehlpreiserhöhung für Oberschlesien war bereits am 5.11.1920 Gegenstand der Beratungen einer Kabinettssitzung gewesen. Die Entscheidung darüber war jedoch auf die nächste Kabinettssitzung verschoben worden. Siehe dazu Dok. Nr. 104, P. 4.

3

Im Frühjahr 1920 waren im Reichsgebiet die Mehlpreise und damit auch die Brotpreise allgemein erhöht worden. Ausgenommen worden von dieser Mehlpreiserhöhung waren mit Rücksicht auf die bevorstehenden Abstimmungen lediglich Ostpreußen, Westpreußen und Oberschlesien. In diesen Gebieten waren die Mehlpreise seitdem mit Reichsmitteln gestützt worden. Siehe dazu den Band „Das Kabinett Müller I“ dieser Edition, Dok. Nr. 104, P. 2.

Im Anschluß an eine Sitzung im REMin. am 7.10.1920, in der die Weiterführung der Verbilligung offensichtlich besprochen worden war, richtete der dt. Bevollmächtigte für den Abstimmungsbezirk Oberschlesien, Fürst Hatzfeldt, am 2. 11. ein Schreiben an den PrIM, in dem er erklärte, daß die bisherige Verbilligung der Mehlpreise mit Rücksicht auf die große Belastung des Reiches nicht länger aufrechterhalten zu werden brauche. Im einzelnen führte er dabei zur Begründung an, daß die Abstimmung wohl erst im Jahre 1921 stattfinden werde und daher eine ungünstige Auswirkung auf die Abstimmung nicht zu befürchten sei. Ferner habe sich die Ernährungslage in Oberschlesien gebessert und schließlich hätten sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber die Notwendigkeit einer Mehlpreiserhöhung eingesehen. Fürst Hatzfeldt hielt es daher für möglich, vom 16. 11. an eine Erhöhung des Mehlpreises um die Hälfte vorzunehmen (R 43 I /346 , Bl. 137–138).

Am 3. 11. übersandte der REM dem StSRkei eine Abschrift dieses Schreibens sowie eine Aufstellung über die bisherige finanzielle Belastung des Reiches durch die Stützung des Mehlpreises. Der REM schloß sich dem Antrag des Fürsten Hatzfeldt an und bat, die Angelegenheit auf die TO der nächsten Kabinettssitzung zu setzen (R 43 I /346 , Bl. 135).

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