2.50.1 (vpa1p): 1. Bericht über die Verhandlungen in Lausanne.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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[182]1. Bericht über die Verhandlungen in Lausanne.

Staatssekretär Planck verlas den Brief des Reichskanzlers vom 2. Juli 19321. Die darin festgelegte Auffassung habe der Reichskanzler MacDonald mitgeteilt. Dieser habe das Angebot als zu gering bezeichnet. Der Reichskanzler wolle aber auf jeden Fall an dieser Linie festhalten2.

England habe auf Vorschlag Laytons einen neuen Plan vorgelegt mit einer Endsumme von 2,6 Milliarden, davon 1,6 Tilgung aus dem Hoover-Jahr und 1 Milliarde Abschlußzahlung3.

Nach den Bedingungen dieses Planes könne damit gerechnet werden, daß die effektive Zahlung unter 2 Milliarden bleiben würde. Die Abschlußzahlung soll zu 95% aufgelegt werden. Wenn das nicht möglich sei, dann fiele sie weg (Bleiplattentheorie, Affengeld). Der Reichskanzler lehne aber Abschlußzahlungen ab4.

Das Kabinett stellte sich einstimmig auf den Standpunkt des Reichskanzlers. Es erklärte Abschlußzahlungen für unerträglich. Mit den Reparationszahlungen müsse endgültig Schluß gemacht werden. Anders verhalte es sich bei den Zahlungen aus dem fonds commun.

Das Kabinett beschloß, an den Herrn Reichskanzler folgendes Telegramm zu richten:

„Die in Berlin anwesenden Minister sind übereinstimmend folgender Auffassung:

1. Eine Zahlung zur Abdeckung der während des Hoovermoratoriums aufgelaufenen und gestundeten Verpflichtungen ist verantwortbar.

[183] 2. Darüber hinausgehende Zahlungen etwa an den gemeinsamen Fonds, die Gesamthöhe sowie die Zahlungsbedingungen müssen dem pflichtgemäßen Ermessen der Delegation überlassen bleiben innerhalb des Zwischenraumes zwischen unseren Vorschlägen und dem Layton-Plan.

3. Völlig untragbar ist jede Zahlung, die sich als eine Fortsetzung oder einen Abschluß der Reparationszahlungen darstellt.

4. Die Lösung muß endgültig sein.

5. Voraussetzungen sind Streichung des Teiles VIII des Friedensvertrages einschließlich des Artikels 231 und eine Zusicherung über die moralische Gleichberechtigung in der Abrüstungsfrage.“

Fußnoten

1

Brief v. Papens an Planck, in dem es u. a. hieß: „Ich bin nun folgender Ansicht: Unser äußerstes Angebot (besser Zustimmung) könnte sein: 1) Endgültiger Reparationsverzicht, also keine Bindung an Amerika. 2) Zahlung von 2 Milliarden gemäß Schema Bergmann. 3) Politische Klausel über Paragr. 231 Vers. Vertrag.“ (R 43 I /338 , Bl. 243). Zum vollen Wortlaut s. a. ADAP, Serie B, Bd. XX, Dok. Nr. 191.

2

Vgl. Dok. Nr. 49.

3

Der neue brit. Vorschlag war von Layton im Auftrage MacDonalds bei einem Sondierungsgespräch mit Bülow (in Gegenwart des RFM) am Nachmittag des 4. 7. vorgetragen worden. Nach einer telefonischen Mitteilung des MinR Vogels aus Lausanne („5. 7., morgens 8½ Uhr“) hatte der Vorschlag folgenden Wortlaut: „Deutschland erkenne seine Verpflichtungen aus dem Hoover-Moratorium an und erkläre sich bereit, eine Abschlußzahlung von 1 Milliarde zu zahlen. Die bereits begebenen Reichsbahn-Bonds würden in Bonds neuen Stils umgetauscht. Die Hooverjahr-Verpflichtungen der aufschiebbaren Annuität im Betrage von 1 Milliarde würden ebenfalls eingesetzt werden. Die Gesamtbeträge von 2,6 Milliarden werden unterteilt in Bonds erster Serie im Werte von 1,6 Milliarden, die zu 90 begeben würden, und in Bonds zweiter Serie in Höhe von 1 Milliarde, nach der Begebung der Serie 1 zu 95 begeben. Beide Serien zu 5% Zinsen. Deutscherseits würde auf ein Moratorium (von bisher drei Jahren) verzichtet. Dafür werde aber die Zeitgrenze der Serien 1 und 2 für die Bonds auf 10 Jahre festgesetzt und die Möglichkeit der Herabsetzung des Begebungskurses aus dem Plane gestrichen, so daß die Begebung der Serie 2 zu 95% innerhalb von 10 Jahren – ab heute – kaum ernstlich in Frage komme. Dagegen bleibe die Verpflichtung bestehen, ein Drittel des Wertes der Auslandsanleihen, die wir in der fraglichen Zeit aufnehmen, zum Ankauf von Lausanner Bonds zu benutzen.“ (R 43 I /338 , Bl. 252). Vgl. hierzu auch ADAP, Serie B, Bd. XX, Dok. Nr. 194.

4

Papen hatte den StSRkei am Abend des 4. 7. aus Lausanne angerufen und erklärt, daß er den Layton-Plan nicht akzeptieren könne, weil er „eine gewisse Abschlußsumme für die Reparationen enthalte“. Er, der RK, „wolle sich keinesfalls auf eine andere Zahlung als die zur Tilgung der Schulden des Hoover-Jahres bestimmte, höchstens 2 Milliarden RM zu berechnende Zahlung einlassen. Er stehe damit aber in der Delegation allein. Es wäre ihm sehr lieb, wenn die Herren Reichsminister am Dienstag früh [5. 7.] noch einmal ihre Stellung ihm durch einen Beschluß klarlegen könnten, der durch Fernschreiber baldmöglichst nach Genf [richtig: Lausanne] zu geben wäre. Ich versprach dem Herrn Reichskanzler, einen solchen Beschluß bis 11 Uhr vormittags am Dienstag herbeizuführen.“ (Aufzeichnung Plancks vom 4. 7. in R 43 I /338 , Bl. 250).

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