2.120.1 (wir1p): Oberschlesien.

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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Oberschlesien.

Reichsminister Rosen referiert über den Inhalt der übergebenen Note1. Sie enthalte am Schlusse die Androhung von Sanktionen. Man müsse zweifellos im Weigerungsfalle mit dem Einmarsch ins Ruhrgebiet rechnen. Vermutlich hätte Frankreich lediglich zu diesem Zwecke die militärischen Sanktionen aufrecht erhalten. Er habe im Auswärtigen Amt eine Besprechung mit Oberschlesiern gehabt, bei der unter andern Landrat Lukascheck einen sehr gemäßigten Standpunkt vertreten habe.

Reichsminister Brauns fragt an, ob nach Ansicht des Auswärtigen Amts eine formelle Zustimmung der Deutschen Regierung oder des Deutschen Reichstags zu der Entscheidung der Alliierten notwendig sei.

[333] Reichsminister Rosen hält eine formelle Zustimmung nicht für erforderlich. Lediglich die Bezeichnung von Delegierten sei erforderlich2.

Der Reichswirtschaftsminister, der Reichsverkehrsminister, der Reichspostminister, der Reichsarbeitsminister, der Reichsschatzminister und der Vertreter des Reichsfinanzministers referieren über die ihre Ressorts betreffenden Angelegenheiten der Entscheidung. Die Referate werden schriftlich überreicht3.

ReichsjustizministerSchiffer bezweifelt, ob die Abmachungen, auch wenn sie dem Wunsche der Entente gemäß abgeschlossen werden, praktisch durchführbar seien.

Der Herr Reichskanzler weist darauf hin, daß den sozialdemokratischen Führern eine interfraktionelle Besprechung vor entscheidenden politischen Entschlüssen über die Demission zugesagt worden sei4.

Reichsminister Schiffer führt aus, daß zweifellos ein Bruch des Versailler Vertrags vorliege. Es werde uns im Wege des Diktats etwas angesonnen, das nicht im Vertrage enthalten sei. Das Recht sei auf unserer Seite, die Frage aber sei, wie wir unser Recht durchsetzen könnten. Die Frage aufwerfen, heißt sie auch verneinen. Wenn auch schweren Herzens, würde er zur Ablehnung nicht raten. Nach kurzer Zeit würde ein deutscher Widerstand gebrochen sein. Die Entente sei einig, auch würde eine Ablehnungspolitik im Reichstage keine Mehrheit finden. Ein feierlicher kraftvoller Protest müsse erfolgen, der unser geschichtliches Recht wahre. Es müsse ferner die oberschlesische Entscheidung zum Anlaß genommen werden, um in konkreter präziser Form mit der Entente über unsere Gesamtverpflichtungen in Besprechung einzutreten. Innerpolitisch halte er daran fest, daß eine Gesamtdemission des Kabinetts erforderlich sei. Die Kundgebung der Regierung sei seinerzeit als Ankündigung der Demission aufgefaßt worden und sollte auch nach Ansicht eines Teiles des Kabinetts eine[334] solche Ankündigung zum Ausdrucke bringen. Die Autorität der Regierung sei bereits geschwächt, der entscheidende Beschluß über die Demission müsse bald fallen. Wiederholt sei, auch durch den Mund des Herrn Reichskanzlers, gesagt worden, das Kabinett stehe und falle mit der oberschlesischen Entscheidung. Es wäre falsch, auf das natürliche Empfinden des Volkes nicht Rücksicht zu nehmen. Es komme jetzt nicht darauf an, welche Personen die Politik machten, sondern welche Politik gemacht werde.

VizekanzlerBauer ist erfreut, daß Reichsminister Schiffer sachlich zu dem selben Resultat komme, wie die Sozialdemokraten. Zur inneren Lage könne er jedoch den Ausführungen des Vorredners nicht zustimmen. Die Sozialdemokraten ständen einmütig auf dem Standpunkt, daß zur Demission des Kabinetts und zur Änderung der bisherigen Politik kein Anlaß vorliege. Die bisherige Regierungskoalition würde sich voraussichtlich in der Frage der Annahme oder Ablehnung auf dem Standpunkt zusammenfinden, den Minister Schiffer vertreten habe. Die alte Regierung würde im wesentlichen zurückkehren. Die Erweiterung der Koalition brauchte kein Grund zum Rücktritt zu sein. Der Eintritt der Volkspartei komme nur dann in Frage, wenn sie diese Politik billigt. Wenn die Volkspartei dies tue, wäre er sofort für die erweiterte Koalition.

Der Herr Reichskanzler führt aus, daß er noch keine zuverlässigen Nachrichten über die Haltung der Deutschen Volkspartei habe. Auch die Stellung des Zentrums in der Demissionsfrage sei noch nicht geklärt5. Er sei sich klar darüber, daß die bisherige Politik in der Hauptsache nicht geändert werden könne. Ein passiver Widerstand sei nicht möglich, da er in kurzer Zeit zusammenbrechen würde. Er empfehle seinen Freunden, sich herzhaft auf den Boden der gegebenen Tatsachen zu stellen. Er sehe keine Möglichkeit, einen Widerstand, der uns wirklich Erleichterung bringe, zu organisieren. Zunächst müsse die den Sozialdemokraten zugesagte interfraktionelle Besprechung stattfinden6. Die Demokraten seien, soviel er wisse, für die Demission7. Gelange das Zentrum zu dem selben Ergebnis so würde mit Rücksicht darauf, daß zwei hinter der Regierung stehende Fraktionen es wünschten, die Demission erfolgen müssen.[335] Die ihn persönlich berührende Seite der Sache wolle er nicht zum Gegenstand der Debatte machen. Die letzte Entscheidung müsse er sich vorbehalten, doch sei er gern bereit, Ratschläge entgegenzunehmen. Er bitte Herrn Schiffer, sich mit dem Zentrum in Verbindung zu setzen. Ob das Kabinett noch vor den Reichstag treten soll, bleibe abzuwägen. Er könne sich eine Regierung, die schon demissioniert habe, vor dem Reichstage nicht vorstellen. Nach der interfraktionellen Besprechung werde morgen die entscheidende Kabinettssitzung stattfinden8.

Reichsminister Gradnauer weist darauf hin, daß durch die Rücktrittserklärung eine würdige feierliche Kundgebung des Reichstags erschwert werden würde.

Fußnoten

1

Am 20.10.21 hatte die Botschafterkonferenz dem deutschen Botschafter in Paris die folgende Note zur Entscheidung über Oberschlesien übermittelt: „Herr Botschafter, Ich habe die Ehre, Ihnen anbei den Text der Entscheidung zu übermitteln [siehe RT-Drucks. Nr. 2841, Bd. 369 ], die die Botschafterkonferenz am 20. Oktober d. J. namens und in ausdrücklicher Vollmacht der Regierungen des Britischen Reiches, Frankreichs, Italiens und Japans getroffen hat, die mit den Vereinigten Staaten von Amerika als alliierte und assoziierte Hauptmächte den Friedensvertrag von Versailles unterzeichnet haben. Die genannten Mächte haben gemäß dem Friedensvertrag eine Lösung gesucht, die dem Wunsch der Bevölkerung, wie er in der gemeindeweisen Abstimmung zum Ausdruck gekommen ist, entspricht und die geographische wirtschaftliche Lage der Ortschaften berücksichtigt. Sie haben sich deshalb nach Einholung des Gutachtens des Völkerbundsrates veranlaßt gesehen, den Industriebezirk Oberschlesiens zu teilen. In Anbetracht der Tatsache, daß die verschiedenen Volksteile geographisch zerstreut liegen, andererseits aber stark untereinander vermengt sind, mußte jede Teilung dieses Gebietes dazu führen, daß auf beiden Seiten der Grenzlinie ziemlich beträchtliche Minderheiten verblieben, und daß wichtige Interessengebiete auseinandergerissen wurden. – In Berücksichtigung dieser Umstände enthält die getroffene Entscheidung Maßnahmen, um im Interesse der Allgemeinheit die Fortdauer des Wirtschaftslebens ebenso, wie den Schutz der Minderheiten in Oberschlesien zu gewährleisten. – Die Deutsche Regierung muß sich auch voll dessen bewußt werden, daß die alliierten Mächte ihre Entscheidung als einheitliches Ganzes betrachten und daß sie fest entschlossen sind, seinen verschiedenen Teilen Geltung zu verschaffen. In dem Falle, daß die beteiligten Regierungen oder eine von ihnen sich aus irgend einem Grunde weigern sollte, die Entscheidung insgesamt oder zu einem Teile anzunehmen oder durch ihre Haltung zu erkennen geben würde, daß sie der loyalen Durchführung der Entscheidung Hindernisse in den Weg zu legen bestrebt ist, behalten sich die Alliierten Mächte in der Erwägung, daß es im Interesse des allgemeinen Friedens notwendig ist, die vorgesehene Regelung so schnell wie möglich durchzuführen, solche Maßnahmen vor, die sie für geeignet halten, um die völlige Durchführung ihrer Entscheidung sicherzustellen. Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. gez. Briand.“ (Abschriftlich mit Anlagen in R 43 I /360 , Bl. 195-209, siehe auch u. a. RT-Drucks. Nr. 2841, Bd. 369 ).

2

Für die Überwachung der Ausführung der in der Anlage zu dem in Anm. 1 zitierten Begleitschreiben bestimmten Maßnahmen sollten eingesetzt werden: „1. Eine gemischte Kommission für Oberschlesien, bestehend aus zwei Deutschen und zwei Polen, die aus Oberschlesien gebürtig sind, und aus einem Präsidenten fremder Nationalität, der von dem Völkerbundsrat bestimmt wird. – 2. Ein Schiedsgericht zwecks Schlichtung aller privaten Streitigkeiten, die aus der oben erwähnten Anwendung des Abkommens sich ergeben können. Dieser Gerichtshof wird sich aus einem von der deutschen Regierung und einem von der polnischen Regierung ernannten Schiedsrichter zusammensetzen. Der Völkerbundsrat wird gebeten werden, den Präsidenten dieses Gerichtshofes zu bestimmen. Alle Meinungsverschiedenheiten über die Ausführung und Auslegung des Abkommens müssen nach dieser Übereinkunft getroffen werden. – 3. Die in dem vorstehenden Artikel II vorgesehene Regelung wird durch einen deutschen und einen polnischen Bevollmächtigten unter dem Vorsitz einer vom Völkerbundsrat bestimmten Persönlichkeit verhandelt werden, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien die Entscheidung fällt. – Die deutsche und die polnische Regierung werden aufgefordert, den alliierten Hauptmächten innerhalb acht Tagen nach der gegenwärtigen Entscheidung den Namen des Bevollmächtigten mitzuteilen, den jede von ihnen bezeichnet hat, um unter den oben genannten Bedingungen das Abkommen über die wirtschaftlichen Fragen und über den Schutz der Minderheiten zu verhandeln, das auf der Grundlage des Artikels II beschlossen werden soll. Sowie die Bevollmächtigten namhaft gemacht worden sind, wird der Präsident sie an einen ihm geeignet erscheinenden Ort laden.“ (R 43 I /360 , Bl. 195-209, hier: Bl. 207f, RT-Drucks. Nr. 2841, Bd. 369 ).

3

Die genannten Referate, die detailliert einzelne Themen der Anlage zur Note des Botschafterrates vom 20.10.21 behandeln, finden sich in R 43 I /360 , Bl. 233-260; dort auch Stellungnahmen der Reichsbank und der Preußischen Ministerien für Handel, Inneres und Justiz.

4

Siehe Dok. Nr. 118.

5

Schon am 17.10.21 hatte der Vorsitzende der Zentrumsfraktion, Marx, im Interfraktionellen Ausschuß (siehe Dok. Nr. 114) den Rücktritt des Kabinetts für den Fall einer ungünstigen Entscheidung über Oberschlesien gefordert und diese Forderung auch am 22.10.21 im Interfraktionellen Ausschuß wiederholt (siehe Dok. Nr. 118). In den Protokollen der Fraktionssitzungen vom 21.–23.10.21 vertritt Marx mehrfach die gleiche Meinung, die in diesem Kreise jedoch nicht unumstritten ist; ein entsprechender Beschluß der Fraktion ist nicht protokolliert, die Entscheidung über die Demission ist dem Protokoll der Fraktionssitzung vom 23.10.21 zufolge in der Besprechung beim Reichspräsidenten (in R 43 I nicht ermittelt; vgl. jedoch Dok. Nr. 119) gefallen (BA, Kl.Erw. 476/1).

6

Siehe Dok. Nr. 118.

7

Die Frage der Demission war bei der DDP in einer Sitzung des Vorstandes mit den Fraktionen des Reichstages und der Landesparlamente sowie Mitgliedern der Provinziallandtage, des Staatsrates, des Reichswirtschaftsrates und mit dem Revisionsausschuß bereits am 13.10.1921 diskutiert worden; dabei waren zahlreiche Befürworter der Demission aufgetreten, aber auch Gegner; bemerkenswerterweise sprach sich Minister Rathenau letztlich für ein Verbleiben der Regierung Wirth aus. Ein formeller Beschluß über die Parteilinie ist nicht gefaßt worden (R 45 III /17 , Bl. 63-88, hier: Bl. 73-75). Am 23.10.21 berichtet Marx in der Fraktionssitzung des Zentrums über die bereits oben (Anm. 5) zitierte Besprechung beim Reichspräsidenten, „die Demokratische Fraktion habe beschlossen, falls die große Koalition nicht zustande käme, aus der alten Koalition auszuscheiden.“ (BA, Kl.Erw. 476/1).

8

Siehe Dok. Nr. 119.

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