2.199.2 (wir1p): 2. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Zulassung der Frauen zum Richteramt.

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2. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Zulassung der Frauen zum Richteramt.

Der Reichsminister der Justiz Dr. Radbruch begründet den Entwurf und bittet um die Zustimmung des Kabinetts3. Die Zustimmung wird erteilt.

Fußnoten

3

Der Entwurf in R 43 I /223 , R 43 I /1223 , Bl. 36-42 ist identisch mit dem dem RT am 25.4.22 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege (RT-Drucks. Nr. 4175, Bd. 372 ); durch seine Annahme im RT am 1.7.22 konnten gleichzeitig Petitionen entsprechenden Inhalts (RT-Drucks. Nr. 2312 und 2435) für erledigt erklärt werden (RT Bd. 356 , S. 8217). Das Gesetz wird am 11.7.22 verkündet (RGBl. 1922 I, S. 573 ).

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