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Hinweise für Benutzer

Hinweise für Benutzer SED-Archivgut    Hinweise für Benutzer FDGB-Archivgut

  1. Rechtsgrundlagen der Benutzung von SED-Archivgut
  2. Methodische Hinweise
  3. Mitgliederunterlagen
  4. SED-Kaderunterlagen
  5. Rehabilitierungsanträge
  6. Rentenanfragen
  7. SED-Parteiarchivwesen
  8. Überlieferungslage in den Archiven
  9. Literaturhinweise

1. Rechtsgrundlagen der Benutzung von SED- und FDGB-Archivgut

Die Auswertung der Bestände in der SAPMO erfolgt auf der Grundlage der Bundesarchiv-Benutzungsverordnung, des Bundesarchivgesetzes (§ 2a, Abs. 4) sowie des Stiftungserlasses (§ 4), der die 30jährige Schutzfrist für die Überlieferung der Parteien und Massenorganisationen der DDR aufhebt. Lediglich für Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (SED-Kaderakten) ist eine 30jährige Schutzfrist nach dem Tod festgeschrieben (vgl. § 4, Abs. 3 des Stiftungserlasses).

Grundlage der Übernahme der Bezirksparteiarchive durch die Landesarchive sind die zwischen den einzelnen Landesvorständen der PDS und den Ländern geschlossenen Einbringungsverträge. Für die Benutzung dieses SED-Archivgutes sind die jeweiligen Landesarchivgesetze in Verbindung mit den Landesdatenschutzgesetzen maßgeblich. Eine allgemeine Schutz-/Sperrfrist gilt für diese Unterlagen nicht. Zu beachten ist, dass die Benutzung von personenbezogenen Akten sowie von Akten, die persönlichkeitsschutzwürdige Belange beinhalten, in den Ländern unterschiedlich geregelt ist. Dies betrifft insbesondere Unterlagen der Parteikontrollkommissionen und Sitzungen der Sekretariate der SED-Bezirksleitungen.

Die Unterlagen der Gliederungen von SED und FDGB im Bereich des DDR-Staatssicherheitsdienstes lagern in den Archiven des BStU und können dort nach Maßgabe des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) benutzt werden.

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2. Methodische Hinweise

Das Archivgut der SED und des FDGB wurde in den Partei- und Gewerkschaftsarchiven oftmals nur in Serien und mit der Dokumentenart erfasst, aber nicht inhaltlich erschlossen.

In der vorliegenden Verzeichnung werden inhaltliche Schwerpunkte deshalb nicht immer erkennbar, sind jedoch zuverlässig in den Akten dokumentiert:
Neben Reaktionen auf politische Großereignisse spiegeln die Akten auch Abläufe in den Betrieben, Behörden und Einrichtungen wider, ebenso wie kommunalpolitische Fragen, und auch ideologische Auseinandersetzungen, bis hin zu personenbezogenen Mitgliederverfahren.

Die Dokumentation der jeweils übergeordneten Leitungsebene überliefert dabei die Information zumeist in einem höheren Akkumulationsgrad.

Bitte berücksichtigen Sie diese Quellengruppen bei Ihren Recherchen und beziehen Sie die folgenden Aktentitel in Ihre Forschungen ein:

3. Mitgliederunterlagen

Sogenannte Parteiakten über "einfache" Mitglieder der SED sowie eine zentrale SED-Mitgliederkartei sind nicht überliefert. Lediglich für den Bereich des DDR-Staatssicherheitsdienstes sind Unterlagen zum SED-Mitgliedwesen in teils erheblichem Umfang erhalten. Mitgliederunterlagen (Aufnahmeantrag, Lebenslauf und zwei Bürgschaftserklärungen) gehörten laut Einheitsaktenplan der SED-Kreisleitungen nicht zum archivwürdigen Schriftgut der SED, deshalb wurden sie dem Bezirksparteiarchiv nicht übergeben. Ihre Vernichtung in den Registraturen des SED-Apparates erfolgte spätestens Ende 1989/ Anfang 1990. In dieser Zeit wurde auch die zentrale Mitgliederkartei der SED im Gebäude des ZK vernichtet. Abweichend hiervon konnten die Unterlagen zum SED-Mitgliedwesen im Bereich des DDR-Staatssicherheitsdienstes mit der Besetzung der MfS-Dienststellen im Dezember 1989 / Januar 1990 gesichert werden.

Möglicherweise kann die Mitgliedschaft in der SED nachgewiesen werden, wenn das Aufnahmejahr unter Angabe der aufnehmenden SED-Grundorganisation (Betrieb, Einrichtungen, Schule etc.) oder der zuständigen Kreisparteiorganisation bekannt ist. Eine Anfrage mit diesen konkreten Angaben ist an das jeweils zuständige Landesarchiv zu richten.

Vernichtung ungültiger Grundbücher und Aufnahmeunterlagen der Mitglieder und Kandidaten der Partei (HTML-Druckversion)

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4. SED-Kaderunterlagen

Die in der SAPMO vorliegenden Kaderakten aus dem Zentralkomitee sind Akten von Nomenklaturkadern des ZK der SED. Das ist der Personenkreis, der in der DDR herausgehobene Funktionen im Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat sowie in gesellschaftlichen Organisationen bekleidete.

Die Einsichtnahme in Kaderakten, wenn diese noch der Schutzfrist unterliegen, ist in der Regel nur Betroffenen sowie den nächsten Angehörigen gestattet. Eine Schutzfristverkürzung für die Akten der Nomenklaturkader des ZK der SED kann für Wissenschaftler mit direktem Bezug zum Thema unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen (vgl. § 4, Abs. 3 Stiftungserlass).

In jedem Fall muss er eine „Besondere Verpflichtungserklärung“ unterschreiben, die insbesondere die schutzwürdigen Belange dritter Personen berücksichtigt. Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Forscher zudem, Informationen aus dem privaten Lebensbereich, nicht oder nur anonymisiert zu verwerten. Die gesetzlichen Grundlagen für den Zugang zur SED-Überlieferung in den Archiven der neuen Bundesländer wie auch der Umfang personenbezogener Unterlagen für Funktionäre der Bezirks- und Kreisebene sind in den einzelnen Landesarchiven unterschiedlich.

Die Verwendung von Unterlagen mit personenbezogenen Informationen aus SED-Gliederungen im Bereich des DDR-Staatssicherheitsdienstes bestimmt sich nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (vgl. dort insbes. § 32 ff. StUG).

Aufbewahrung und Kassation von Personalunterlagen der Mitglieder und Kandidaten der SED (HTML-Druckversion)
Kaderunterlagen BPA (HTML-Druckversion)

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5. Rehabilitierungsanträge

Für solche Recherchen können in der SAPMO, in den Archiven des BStU und in den Landesarchiven vor allem Unterlagen der Parteikontrollkommissionen sowie der Sekretariate herangezogen werden. Auch Eingaben sind zum Teil überliefert. Zu nennen sind Name und Vorname, eventuell Geburtsname, Geburtsdatum, genaue Bezeichnung des früheren Arbeitgebers und des Arbeitsortes sowie Zeitpunkt des Parteiverfahrens bzw. der Eingabe oder der Aussprache. Falls Eingaben gesucht werden, sollte auch der Empfänger und das behandelte Problem angegeben werden.

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6. Rentenanfragen

Die Lohn- und Gehaltsunterlagen hauptamtlicher SED-Mitarbeiter sind nicht vom Bundesarchiv oder von den Landesarchiven übernommen worden. Die regionalen Überlieferungen verblieben bei den jeweiligen Landesvorständen der PDS, jetzt Partei Die LINKE, die heute die Auskünfte erteilen. Die Unterlagen der zentralen Ebene der SED befinden sich in der Regel beim Rechtsnachfolger der SED, dem Bundesvorstand der Partei Die LINKE, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin. Existiert jedoch für Teile zentraler Parteieinrichtungen ein anderer Rechtsnachfolger, erstellt dieser die Entgeldbescheinigungen. Gehörte der Arbeitsbereich zu den ehemaligen Wirtschaftseinrichtungen der SED, muss bei der Rhenus Office Systems GmbH, Märkische Allee 1-11, 14979 Großbeeren angefragt werden. Auskünfte werden unter Tel. 03370 1338558 erteilt.

Eine Ausnahme bilden die Unterlagen der Berufsschule Rudi Arndt. Gegenwärtig befinden sie sich in der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv, Finckensteinallee 63,12205 Berlin. Die Stipendienordnung für Bildungseinrichtungen der SED kann hier ebenfalls eingesehen oder als Kopie bereitgestellt werden, wenn keine weiteren Nachweise über diese Studienzeit existieren.

Eine weitere Ausnahme bilden die Unterlagen aus SED-Gliederungen im Bereich des DDR-Staatssicherheitsdienstes. Auskünfte hierzu erteilen die Zentralstelle sowie die Außenstellen der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU).

Zu nennen sind Name und Vorname, eventuell Geburtsname, Geburtsdatum, die genaue Bezeichnung des früheren Arbeitgebers und des Arbeitsortes sowie die Beschäftigungszeiten.

Verbleib der Lohn- und Gehaltsunterlagen

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7. SED-Parteiarchivwesen

Am 8. April 1963 hatte das Sekretariat des Zentralkomitees der SED eine „Richtlinie über den Aufbau des einheitlichen Parteiarchivwesens der SED“ beschlossen. Der Beschluss enthielt die Festlegung, neben dem Zentralen Parteiarchiv bei allen Bezirksleitungen der SED Bezirksparteiarchive aufzubauen. Die fachliche Anleitung oblag dem Zentralen Parteiarchiv. Das Zentrale Parteiarchiv (ZPA) und die Bezirksparteiarchive (BPA) waren für die dauernde Archivierung des Schriftgutes des zentralen Parteiapparates bzw. der Bezirksleitungen, der Kreisleitungen und der abgabepflichtigen Grundorganisationen im jeweiligen Bezirk zuständig. Die SED-Gliederungen im Bereich des DDR-Staatssicherheitsdienstes wurden von der Abgabepflicht nicht erfasst.

Zur Umsetzung einheitlicher Verfahren in der archivischen Arbeit wurden in der Folgezeit mehrere Dokumente erarbeitet: „Arbeitsrichtlinien für die Ordnung und Verzeichnung des Parteischriftgutes“, „Arbeitsrichtlinien für die Wertermittlung und Kassation“, sowie „Richtlinien für den Umgang mit dem Schriftgut der Grundorganisationen der SED“. Eine Rahmentektonik, eine Registraturordnung und ein Einheitsaktenplan der SED bildeten weitere Arbeitsgrundlagen. Eine seit 1965 gültige „Rahmentektonik der Bestände des zentralen Parteiarchivs und der Bezirksparteiarchive ab 1945“ bildete die Grundlage für die Gliederung und Reihung dieser Überlieferung: Archivgut der SED erhielt in dieser Tektonik die römische Ziffer IV. Ein zusätzlicher Buchstabe, der die Bearbeitungsperiode kennzeichnete, ergänzte die Signatur (z. B. IV A = SED-Archivgut ab 1963). Letztlich war in den Bezirken jede Grundorganisation durch eine spezifische Nummer gekennzeichnet.

Die Auswahl abgabepflichtiger Grundorganisationen hat zur Folge, dass nicht von jeder Grundorganisation eine archivalische Überlieferung vorhanden ist. Zudem waren aus dem Einheitsaktenplan die archivierungspflichtigen Positionen vorgegeben. Über diese Pflichtüberlieferung hinaus ist selten weiteres Archivgut bei den BPA archiviert worden; allerdings wurden Sammlungen aufgebaut und gepflegt.

Aufbau und Verzeichnung der Bestände ähneln sich in den verschiedenen BPA stark. Zum Archivgut wurden Karteien als Findhilfsmittel sowie Register zu den Sekretariatssitzungen der Bezirks- und Kreisleitungen angelegt. Die Enthält-Vermerke der übernommenen Verzeichnungskarteien beziehen sich zumeist auf Archivgutpositionen aus dem verwendeten Aktenplan und nicht auf Akteninhalte.

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8. Überlieferungslage in den Archiven

Mit dem Beschluss über den Aufbau des einheitlichen Parteiarchivwesens der SED begann Mitte 1963 die Sichtung und Übernahme des archivwürdigen Schriftgutes im zentralen SED-Apparat sowie auf der Bezirksebene und in allen nachgeordneten Bereichen. Dabei wurden zum Teil umfangreiche Verluste vor allem bei Unterlagen der KPD und SPD sowie der Parteiorganisationen bis 1952 festgestellt. Dies schlägt sich dementsprechend auch in der heutigen Überlieferungslage nieder, allerdings mit großen Unterschieden.

Wesentlich besser ist in Folge der kontinuierlichen Arbeit des Zentralen Parteiarchivs und der Bezirksparteiarchive die Überlieferung für die einzelnen Tektonikschichten bis in die 1980er Jahre. Den Archivaren waren mit dem Einheitsaktenplan und den Arbeitsrichtlinien enge Grenzen bei der Bewertung, Übernahme und Verzeichnung gesetzt. Endgültig bearbeitet sind die Bestände der Bezirksleitungen und einiger Kreisleitungen bis 1986. Bei den meisten Kreisleitungsbeständen endet die archivische Bearbeitung jedoch mit dem Jahr 1981. Vielfach unvollständig bzw. sehr lückenhaft sind die Bestände der Grundorgansiationen.

Das Schriftgut aus dem Zeitraum 1982/1987 bis 1989/90 war bei der Übergabe an die staatlichen Archive meist vorläufig bearbeitet. Auch das Schriftgut, das sich in der Altregistratur des zentralen Parteiapparates befand, war nur vorläufig bearbeitet. Zudem umfasste die Überlieferung reihenweise Akten, die laut Einheitsaktenplan der SED nur befristet aufbewahrt werden mussten und danach zu vernichten waren. Ein Beispiel hierfür sind die an die SED-Zentrale gerichteten Eingaben aus den 1970-er und 1980-er Jahren, die so erhalten gebliebenen sind. Viele Unterlagen, die zum Zeitpunkt der politischen Wende in der DDR noch in den Registraturen der Parteiorganisationen lagerten, sind allerdings verloren gegangen. Die noch nicht durchgeführte endgültige Bearbeitung der Überlieferung bietet aber auch die Chance, Schriftgut, das sonst ausgesondert und vernichtet worden wäre, der Benutzung zugänglich zu machen.

Das Schriftgut aus SED-Gliederungen im Bereich des DDR-Staatsscherheitsdienstes wurde nicht an die Staatliche Archivverwaltung der DDR übergeben, sondern verblieb im Aufbewahrungsbereich des DDR-Staatssicherheitsdienstes und wurde dort ggf. kassiert. Der zeitliche überlieferungsschwerpunkt liegt daher für die SED-überlieferung im Bereich des Staatssicherheitsdienstes vielfach in den 1970-er und 1980-er Jahren, insbesondere auch in den letzten Jahren der DDR. Diese Unterlagen stellen vielfach eine wichtige Ergänzung dar, da vor allem Akten der Abteilungen für Sicherheitsfragen beim ZK der SED und bei den territorialen SED-Bezirksleitungen, die gegenüber den SED-Gliederungen im DDR-Staatssicherheitsdienst anleitungsbefugt waren, Ende 1989 gezielt vernichtet worden und somit für die Forschung verloren sind.

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9. Literaturhinweise