2.1.3 (lut1p): 3. Besetzung des Staatssekretärspostens und des Ministerialdirektorpostens in der Reichskanzlei sowie des Pressechefpostens.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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3. Besetzung des Staatssekretärspostens und des Ministerialdirektorpostens in der Reichskanzlei sowie des Pressechefpostens.

Der Reichskanzler führte aus, daß durch das Ausscheiden des Herrn Staatssekretärs Bracht der Staatssekretärposten in der Reichskanzlei unbesetzt sei. Ferner habe der Pressechef, Ministerialdirektor Spiecker, ihm sein Amt zur Verfügung gestellt. Er schlage für den Posten des Staatssekretärs in der Reichskanzlei den Ministerialdirektor Dr. Kempner, für den Pressechefposten den Ministerialrat in der Reichskanzlei Dr. Kiep vor; ferner beabsichtige er, auf die dadurch freiwerdende Stelle des Ministerialdirektors den früheren Ministerialrat Dr. Pünder, auf die freiwerdende Stelle des Ministerialrats Dr. Kiep den bisherigen Ministerialrat im Reichsfinanzministerium Dr. Wachsmann einzuberufen. Er erbitte, soweit erforderlich, die Zustimmung des Kabinetts hierzu.

Der Reichsminister des Auswärtigen stimmte dem Vorschlage des Reichskanzlers zu, betonte aber, daß Ministerialrat Dr. Kiep ihm besonders geeignet erscheine, und daß er in absehbarer Zeit Wert darauf lege, den Ministerialrat Dr. Kiep, der aus dem Auswärtigen Amt hervorgegangen sei, wieder im diplomatischen Dienst verwenden zu können.

Der Reichskanzler stellte darauf fest, daß das Kabinett einstimmig seine Vorschläge billige und teilte mit, daß der Reichspräsident für den Fall der Annahme im Kabinett bereit sei, die Ernennungen vorzunehmen.

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