1.204.1 (ma32p): Bericht über Phoebus.

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RTF

Bericht über Phoebus.

Der Reichskanzler machte die gleichen Ausführungen über die Absichten der Reichsregierung wie gegenüber den Vertretern der Sozialdemokratischen Partei1.

1

Siehe Dok. Nr. 445.

[1361] Die Abg. Haas und Hampe erklärten die Vorschläge der Reichsregierung für gangbar. Sie seien damit einverstanden, daß alles aus dem Bericht fortgelassen werde, was die Landesverteidigung schädigen könne2.

2

Mit Begleitschreiben vom 10.3.28 übersandte RWeM Groener im Auftrag der RReg. einen „Bericht über Art, Umfang und Abwicklung der sogen. Lohmann-Unternehmungen“ an den Haushaltsausschuß des RT (Ausschußdrucks. Nr. 1946; Aktenexemplar in R 43 I /603 , Bl. 287–291). Der Haushaltsausschuß beschloß am 13. 3., zur genaueren Untersuchung des gesamten Komplexes einen Unterausschuß einzusetzen, in dem alle RT-Fraktionen vertreten sein sollten (Verhandlungen des Haushaltsausschusses, III. Wahlper., 337. Sitzung). Dieser Unterausschuß hielt zwischen dem 14. und 23. 3. mehrere Sitzungen ab (Vermerke Plancks hierüber in R 43 I /603 , Bl. 306–315; Niederschriften von Beamten des Rechnungshofs im Nachl. Saemisch , Nr. 177, Bl. 54–77). Als Ergebnis der etatrechtlichen Untersuchung legte der Haushaltsausschuß dem RT am 26. 3. einen Entschließungsantrag vor, dem ein Bericht der Beratungen des Unterausschusses über die Lohmann-Unternehmungen beigefügt war (RT-Bd. 422 , Drucks. Nr. 4163 ). Der RT debattierte hierüber in der Plenarsitzung vom 27.3.28 und nahm am Schluß der Debatte die vom Haushaltsausschuß vorgelegte Entschließung an (RT-Bd. 395, S. 13812  ff.). In dieser Entschließung wurde u. a. die vollständige Liquidation der Lohmann-Unternehmungen verlangt; die RReg. wurde aufgefordert, dem Haushaltsausschuß zum 1.7.28 einen Bericht über den Stand der Liquidation vorzulegen. Daraufhin übermittelte der RWeM dem RT einen „Bericht über die Lohmann-Unternehmungen nach dem Stande vom 1. Juli 1928“ (Abschrift für die Rkei mit Begleitschreiben vom 9.7.28, in R 43 I /604 , Bl. 48–56; Berichtsentwürfe im Nachl. Saemisch, Nr. 177, Bl. 83–166).

Auf Anfrage des Abg. von Richthofen erklärte Staatsminister a.D. Saemisch, daß die Prüfung aller wirtschaftlichen Maßnahmen des Kapitäns Lohmann ordnungsmäßig durch den Rechnungshof vorgenommen werden würde. Er erklärte ferner, daß bei der Abwicklung und Liquidation nach Möglichkeit Konkurse vermieden werden sollten. Die Frage der äußeren und inneren Verantwortung für die von Kapitän Lohmann beziehungsweise der Marineleitung getroffenen finanziellen Maßnahmen werde noch eingehend geprüft werden.

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