1.62.1 (ma32p): 1. Regelung der Bezüge der Wartegeld- und Ruhegehaltsempfänger. [Entwurf eines Besoldungsgesetzes.]

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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1. Regelung der Bezüge der Wartegeld- und Ruhegehaltsempfänger. [Entwurf eines Besoldungsgesetzes.]

Der Reichsminister der Finanzen trug vor, daß sich die Führer der Regierungsparteien in weiteren Besprechungen zur Frage der Behandlung der Ruhestandsbeamten, Wartegeldempfänger und Hinterbliebenen im neuen Besoldungsgesetz im wesentlichen den Grundsätzen des ursprünglichen Entwurfs des Reichsfinanzministeriums genähert hätten, d. h., daß sich sämtliche Regierungsparteien im Grundsatz mit dem System der prozentualen Zuschläge zu den bisherigen Bezügen einverstanden erklären wollen. Meinungsverschiedenheiten bestehen noch bezüglich der Behandlung der Wartestandsbeamten.

Der Reichsminister der Justiz erklärte, daß seine Partei zunächst noch daran festhalte, die Wartestandsbeamten mitzunehmen, d. h. sie in die neue Besoldungsordnung einzustufen.

Der Reichspostminister vertrat den gleichen Standpunkt, meinte jedoch, daß man die Einstufung von einer gewissen Dauer der Wiederverwendung auf einer planmäßigen Stelle – etwa 6 Monate – abhängig machen solle.

Der Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn bat dringend, daß das Kabinett das Zuschlagssystem annehmen möge. Dies werde bei Zugrundelegung der vom Reichsminister der Finanzen in Aussicht genommenen Höhe der Zuschläge für die Reichsbahn eine sehr wesentliche finanzielle Erleichterung bedeuten.

Der Reichsminister der Finanzen empfahl die prozentualen Zuschläge wie folgt festzusetzen:

Für

ein

Grundgehalt

bis

zu

1800 M

25 vom Hundert

3500 M

21 vom Hundert

6000 M

18 vom Hundert

von

mehr als

6000 M

15 vom Hundert.

Diese Skala bildete den Gegenstand eingehender Aussprache. Während ein Teil der Mitglieder des Kabinetts eine Verminderung der Zahl der Stufen und eine Erhöhung der Prozentsätze wünschte, hielt ein anderer Teil eine Vermehrung der Stufen und ein stärkeres Abgleiten der Prozentsätze, insbesondere[939] für die höheren Grundgehälter, für richtiger. Beschlüsse wurden nicht gefaßt. Das Kabinett war der Meinung, daß es besser sei, wenn der Reichsminister der Finanzen zunächst noch einmal den Versuch mache, die Führer der Regierungsparteien sowohl in der Frage der Behandlung der Wartegeldempfänger sowie auch in der Frage der Stufen auf einen einheitlichen Standpunkt zusammenzuführen. Die Kabinettsberatungen sollen sodann am Montag, den 3. Oktober fortgesetzt werden1.

1

Siehe Dok. Nr. 306.

Örtliche Sonderzuschläge.

[Das Kabinett erörterte einen Vorschlag des Reichsfinanzministeriums über den Abbau der örtlichen Sonderzuschläge. Es wurde vereinbart, vor einem Kabinettsbeschluß über diese Frage noch weitere Ressortbesprechungen abzuhalten2.

2

Zur Entscheidung des Kabinetts siehe Dok. Nr. 373, P. 1.

Die Beratung über Punkt 2 der Tagesordnung – Auswirkungen der Besoldungsvorlage – wurde vertagt3.]

3

Siehe dazu Dok. Nr. 309.

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