2.31.1 (mu21p): 1) Bericht des Reichskanzlers über die Verhandlungen in Genf.

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[129]1) Bericht des Reichskanzlers über die Verhandlungen in Genf.

Der Reichskanzler berichtete ausführlich über den Verlauf der von ihm und der Deutschen Delegation in Genf geführten Verhandlungen über das Räumungs- und Reparationsproblem, unter besonderer Hervorhebung der stimmungsgemäß wichtigen Momente. Wegen des Verhandlungsergebnisses verwies er auf die in der Schlußbesprechung der Sechsmächtevertreter vom 16. September 1928 gemeinsam beschlossene Verlautbarung1. Zusammenfassend führte er sodann aus, daß der wesentliche Fortschritt, den die Genfer Verhandlungen gebracht hätten, in der Tatsache zu erblicken sei, daß das Räumungs- und Reparationsproblem zum ersten Male zum Gegenstand offizieller Verhandlungen mit der Gegenseite gemacht worden sei und daß Übereinstimmung darüber bestehe, daß diese Verhandlungen fortgesetzt werden sollen. Es sei auch gelungen, das deutsche Ziel festzuhalten, nur über die Gesamträumung zu verhandeln unter Einbeziehung der Rückgabe des Saargebiets2. Bedauerlich und enttäuschend sei es allerdings, daß die Verhandlungen bisher noch kein praktisches Ergebnis gezeigt hätten. Sehr wesentlich sei auch die zweite Feststellung der gemeinsamen Verlautbarung, die dahin gehe, daß das Reparationsproblem nunmehr vollständig und endgültig geregelt werden müsse und daß zu diesem Zweck eine Sachverständigenkommission eingesetzt werden solle. Der deutsche Standpunkt, daß die Reparations- und Räumungsfragen grundsätzlich nichts miteinander zu tun hätten, daß dementsprechend die Verhandlungen über beide Fragen absolut getrennt geführt werden müßten, sei in vollem Umfange durchgehalten worden. Die schwierigste Frage sei zweifellos die in Ziffer 3 der Verlautbarung behandelte Sicherheitsfrage3. Hier mehr wie geschehen zu erreichen, sei nach Lage der Verhältnisses unmöglich gewesen. Immerhin sei es von hohem Wert festzustellen, daß Deutschland für die nunmehr aufzunehmenden weiteren Verhandlungen weder was die räumliche Zuständigkeit noch was die Lebensdauer der grundsätzlich beschlossenen Vergleichskommission anlange, irgendwelche Bindungen eingegangen sei. Was die Erfolgsaussichten der Weiterbehandlung der Angelegenheit anlange, so sei nach seiner Meinung ein besonderer Optimismus nicht angezeigt. Bezeichnend in dieser Hinsicht sei, daß der tschechoslowakische Außenminister Dr. Benesch, der mit der Gegenseite in enger Verbindung stehe, ihm gegenüber in einer Unterredung4 geäußert habe,[130] daß wohl noch zwei weitere Jahre vergehen würden, bis alle schwebenden Fragen bereinigt seien.

1

Siehe Schultheß 1928, S. 439 f.; das Communiqué war in Deutschland durch WTB Nr. 1514 vom 16. 9. bekanntgegeben worden (R 43 I /1432 , Bl. 232, Anlage zu dieser Ministerbesprechung).

2

Auf die Frage, „ob gelegentlich der Räumungsbesprechung auch vom Saargebiet die Rede gewesen sei“, erklärte der RK in der Genfer Pressekonferenz vom 16. 9.: „Darüber war niemals ein Zweifel. Es ist immer nur von der Gesamträumung die Rede gewesen, und dabei ist auch die Saar mehrfach erwähnt worden, weil man auch in Thoiry schon über den Rückkauf gesprochen hat“ (R 43 I /502 , Bl. 91-105, hier: Bl. 105).

3

Vgl. Punkt 5 in Dok. Nr. 30.

4

In R 43 I nicht ermittelt. – Auch aus den „Tagesplänen über die 51. und 52. Ratstagung und die IX. Bundesversammlung 1928“ (Pol.Arch.: Büro StS Vötag 10) läßt sich nicht ersehen, wann der RK mit Benesch gesprochen hat. – Daß die Rkei von sich aus die Reichsminister nicht über „den Gang der Genfer Dinge ins Bild“ gesetzt habe und über die dortigen Ereignisse wohl nicht recht informiert sei, hatte MinDir. Köpke bereits am 6. 9. festgestellt (Pol.Arch.: Büro RAM 18,16). Daraus dürfte sich erklären, daß die Unterredungen des RK im Bestand R 43 I nicht vollständig nachzuweisen sind.

Sodann berichtete der Reichskanzler über seine Aussprache mit dem Reichsaußenminister Dr. Stresemann, den er auf der Rückreise in Baden-Baden besucht habe5. Er habe feststellen können, daß er mit dem Reichsaußenminister in allen wesentlichen außenpolitischen Fragen völlig einer Meinung sei.

5

In einem Privatdienstschreiben an v. Schubert berichtete Pünder: „Ehe der RK und ich ihm [Stresemann] näheren Bericht erstatten konnten, sprach er sich gleich in Worten höchster Anerkennung über das Ergebnis der Genfer Verhandlungen aus und betonte, daß er soviel nicht erwartet hatte“ (BA: Nachlaß Pünder  73).

Ferner gab der Reichskanzler davon Kenntnis, daß mit dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses dem Reichstagsabgeordneten Scheidemann [man] sich auf dessen Anfrage dahin geeinigt habe, daß die Einberufung dieses Ausschusses erst nach dem Abschluß der gegenwärtigen Genfer Völkerbundstagung erfolgen solle6. Die parlamentarischen Mitglieder der deutschen Delegation in Genf7 hätten ihm erklärt, daß sie Genf sofort verlassen würden, wenn der Auswärtige Ausschuß vor Abschluß der Tagung zusammentrete, um an den Ausschußberatungen teilnehmen zu können. Er halte eine frühere Einberufung des Auswärtigen Ausschusses auch nicht für erforderlich, da vor Abschluß der Völkerbundstagung wesentliche Entschließungen der Reichsregierung nicht in Frage kämen.

6

Diese Absprache war durch eine Initiative der DNVP notwendig geworden: Graf Westarp hatte von MinDir. Köpke am 12. 9. erfahren wollen, welche Situation in Genf durch einen „Antrag auf sofortige Einberufung des RT“ entstehe; denn die DNVP erblickte, wie der gleichzeitig anwesende Abg. v. Lindeiner-Wildau ausführte, in Briands Rede vom 10. 9. den „negativen Abschluß“ des „Kapitel Locarno-Thoiry“. Köpke riet den Abgeordneten von einer innenpolitischen Aktion „ohne vorheriges Einvernehmen mit dem Herrn RK“ ab. Am gleichen Tag beantragte die DNVP-Fraktion die Einberufung des Auswärtigen Ausschusses (Aufzeichnung Köpkes; R 43 I /504 , Bl. 88-94). Daß der RK gegen eine Ausschußsitzung während der Völkerbundsverhandlungen und „ohne Beteiligung der übrigen maßgebenden Delegationsmitglieder“ sei, teilte Pünder Köpke telefonisch am 13. 9. mit. In diesem Sinne solle das AA mit dem Ausschußvorsitzenden Scheidemann sprechen (Aufzeichnung Pünders; R 43 I /1018 , Bl. 44 f.). Auf Westarps neuerliche Äußerung gegenüber Köpke, der RK möge „vor weiteren Verhandlungen zwecks Fühlungnahme mit dem Auswärtigen Ausschuß vorübergehend nach Berlin zurückkehren“ (Telegramm des AA an die deutsche Delegation Nr. 65 vom 13. 9.; R 43 I /1018 , Bl. 47 f.), bat der RK, Westarp mitzuteilen, daß vor Eingang dieser Nachricht mit den ausländischen Mächten eine Unterredung für Sonntag (16. 9.) vereinbart worden sei, die im deutschen Interesse nicht rückgängig gemacht werden könne. Im Rahmen ihrer Befugnisse werde die deutsche Delegation nach ihrer Rückkehr dem Auswärtigen Ausschuß Bericht erstatten (Fernschreiben Nr. 55 vom 14. 9.; R 43 I /1018 , Bl. 46). Die Ausschußsitzung fand am 3. und 4. 10. statt. Der RK äußerte sich in ihr ähnlich wie während dieser Ministerbesprechung (R 43 I /502 , Bl. 2-43).

7

Parlamentarische Delegierte waren Graf Bernstorff (der aber dem RT nicht mehr angehörte), Breitscheid, Kaas, Freiherr von Rheinbaben (Runderlaß des AA vom 12.10.28 über die Tagung der IX. Völkerbundsversammlung; R 43 I /494 , Bl. 199-220).

In der anschließenden kurzen Aussprache warf der Reichsverkehrsminister nachdem er sich mit der Haltung der deutschen Delegation in Genf durchaus einverstanden erklärt hatte, die Frage nach der Weiterbehandlung des Verhandlungsergebnisses auf.

[131] Der Reichskanzler bat, von einer Erörterung dieser Frage einstweilen Abstand zu nehmen, da dieses Thema noch reiflicher Überlegung bedürfe und später zum Gegenstand besonderer Kabinettsberatungen gemacht werden müsse.

Der Reichswehrminister erklärte darauf, daß er glaube im Sinne aller zu sprechen, wenn er dem Herrn Reichskanzler den wärmsten Dank des Kabinetts für die tatkräftige und geschickte Führung der Verhandlungen in Genf zum Ausdruck bringe.

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