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3. Kosten der Propaganda im Osten.
Es wurde Einstimmigkeit erzielt, daß die zur Beeinflussung der Bevölkerung in den Abstimmungsgebieten aufzuwendenden Kosten das Reich und Preußen je zur Hälfte tragen sollen. Die Mittel sollen der Zentrale für Heimatdienst zur Verfügung gestellt werden, die zusammen mit den Reichs- und Staatskommissaren über sie befinden wird. Die Mitwirkung Preußens soll dadurch sichergestellt werden, daß Preußen einen besonderen Kommissar in den Vorstand der Zentrale für Heimatdienst abordnet9.
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Die „Reichszentrale für Heimatdienst“ war die Nachfolgeorganisation der am 1.3.18 geschaffenen „Zentrale für Heimataufklärung“. Sie wollte – ihrem Eigenverständnis nach – dem „demokratischen Staatsbürger […] eine eigene Urteilsbildung auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens auf Grund einwandfreier objektiver Darstellung ermöglichen“ (Bericht über die Entstehung und Tätigkeit der staatlichen politischen Volksaufklärung in der Weimarer Republik von Dr. Strahl, Leiter der Reichszentrale für Heimatdienst 1918–1933, S. 46 in: BA/Kl. Erw. Nr. 246–2). Das RFMin. hatte bisher die Bereitstellung von 45 Mio M. für die Propagandaarbeit in den Ostgebieten davon abhängig gemacht, daß Preußen sich zur Hälfte an der Aufbringung der Summe beteilige und die Reichszentrale für Heimatdienst allein verantwortlich für die Verwendung der Gelder zeichne. Dieser Zentralisierung des Propagandawesens bei einer – seit Mitte August 1919 endgültig – dem Pressechef der Rkei unterstehenden Organisation hatte Preußen in den Vorverhandlungen ablehnend gegenübergestanden (Bericht der Reichszentrale für Heimatdienst an den UStRkei, 26.7.19; R 43 I/344, Bl. 42–44).