2.62.2 (ma31p): 2. Bericht über die Besichtigungsreise des Reichsratsausschusses betreffend Reichsehrenmal.

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2. Bericht über die Besichtigungsreise des Reichsratsausschusses betreffend Reichsehrenmal2.

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Im August 1924 hatten RPräs. Ebert und die damalige RReg. die Errichtung eines Reichsehrenmals für die im Weltkrieg Gefallenen angeregt (siehe diese Edition, Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 242, P. 7). Seitdem waren zahlreiche Vorschläge über die Ausführung und den Standort des Ehrenmals unterbreitet worden. Die Bundesvorstände der Frontkämpferverbände (Kyffhäuserbund, Stahlhelm, Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Reichsbund jüdischer Frontsoldaten) hatten sich gemeinsam für die Schaffung eines „Ehrenhains“ bei Bad Berka in Thüringen ausgesprochen. Ein zur Prüfung der Frage gebildeter Ausschuß des RR besichtigte Anfang Juli 1926 verschiedene in Betracht kommende Orte und gab am Schluß seiner Reise folgende Stellungnahme ab: „Als Ehrung für die gefallenen Helden des Weltkrieges schlägt der Ausschuß in erster Linie einen Ehrenhain im Herzen Deutschlands vor, wie er in der Gegend von Bad Berka bei Weimar gegeben ist. Dabei wurde von gewichtigen Stimmen auch das Projekt der Toteninsel bei Lorch am Rhein für eine würdige Form der Heldenehrung gehalten.“ RIM Külz bat in seiner Kabinettsvorlage vom 12.7.26 um eine baldige Entscheidung der RReg. (zahlreiche Vorgänge hierzu in R 43  I /713  und 714 ).

Der Reichsminister des Innern erstattete Bericht über die Besichtigungsreise des Reichsratsausschusses für das Reichsehrenmal und wies darauf hin, daß der Reichsratsausschuß sich für das Projekt Berka-Weimar ausgesprochen habe und daß es nach seiner festen Überzeugung am besten sei, wenn das Reichskabinett nunmehr schnell einen Beschluß fasse. Andernfalls sehe er voraus, daß die Frontkämpferverbände ihre Einigkeit nicht bewahren würden und daß der Streit über den Ort für das Reichsehrenmal nicht zur Ruhe kommen werde. Diese Entwicklung würde er für recht bedauerlich halten.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß gerade in den letzten Tagen in der Rheinprovinz eine außerordentliche Beunruhigung wegen des Platzes für das Reichsehrenmal entstanden sei. In zahlreichen Telegrammen und Zuschriften sei er hiervon unterrichtet worden. Nach seiner Auffassung könne es sich heute nur darum handeln, den Bericht des Reichsministers des Innern über die Reise des Reichsrats entgegenzunehmen. Ein endgültiger Beschluß des Reichskabinetts könne noch nicht gefaßt werden. Nach seiner Auffassung müsse unbedingt hiermit gewartet werden, bis die vier Frontkämpferverbände, einer Einladung der Rheinprovinz für den 26. Juli folgend, das Lorcher Projekt besichtigt hätten.

Staatssekretär Dr. Weismann erklärte, er habe von der Preußischen Regierung den Auftrag erhalten, das Reichskabinett darum zu bitten, sich heute noch nicht für das Berkaer Projekt zu entscheiden. Der Landeshauptmann Horion habe kürzlich bei einer persönlichen Unterredung mit ihm in Berlin auf die schweren Bedenken der Rheinprovinz gegen dieses Projekt hingewiesen. Herr Horion habe ferner erklärt, daß die Rheinprovinz selbstverständlich hinter Berlin zurückzutreten habe, falls Berlin als Platz für das Reichsehrenmal gewählt werden sollte. Die Preußische Regierung sei nunmehr auf ihren ursprünglichen Plan zurückgekommen, die Schinkelsche Wache3 zu einem Ehrenmal auszugestalten.

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Gemeint ist die von Karl Friedrich Schinkel erbaute Neue Wache in Berlin.

[138] Nachdem noch der Reichsminister für die besetzten Gebiete sich im wesentlichen in demselben Sinne wie der Reichskanzler geäußert hatte, kam das Kabinett zu dem Ergebnis, vorläufig von einer Beschlußfassung über einen Platz für das Reichsehrenmal abzusehen4.

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Das Kabinett Marx befaßte sich noch einige Male mit dieser Frage, ohne eine Entscheidung zu treffen. Die Regierung Brüning beschloß dann am 27.3.31, daß das Ehrenmal in Form eines Ehrenhains im Wald bei Bad Berka geschaffen werden solle. Es wurde eine „Stiftung Reichsehrenmal“ gegründet und ein „Ideenwettbewerb“ für die künstlerische Gestaltung ausgeschrieben. Zur Verwirklichung des Projekts kam es jedoch nicht. Am 2.10.35 erklärte Hitler das Tannenbergehrenmal zum Reichsehrenmal (Materialien in R 43 I /714 –716 sowie in R 43 II /1288 ).

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